Medieninformationen 2010 [LDC]
[67/2010 - 29.11.2010]
Landesdirektion Chemnitz erteilt Baurecht für Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Döbeln
Planfeststellungsverfahren abgeschlossen – Investition in Höhe von ca. 40 Mio. € – Flutmulde wird erweitert und ausgebaut
Mit Beschluss vom 24. November 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz den Plan für die Hochwasserschutzmaßnahmen an Freiberger Mulde und Flutmulde in der Stadt Döbeln festgestellt. Damit wurde jetzt für eines der größten Hochwasserschutzvorhaben im Direktionsbezirk Chemnitz das Baurecht erteilt. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster will in den kommenden Jahren insgesamt rund 40 Millionen Euro in den Hochwasserschutz in Döbeln investieren.
Diese Maßnahmen sind in der Stadt dringend erforderlich. Bisher kommt es schon bei einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 25 Jahren zu ersten Überflutungen der städtischen Bereiche. Nach Umsetzung des Vorhabens wird das gesamte Innenstadtgebiet Döbelns entlang der Freiberger Mulde und der Flutmulde beginnend im Ortsteil Sörmitz bis in Höhe der Klostergärten vor einem fünfzigjährigen Hochwasser geschützt werden. Mit Realisierung der geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Oberlauf der Freiberger Mulde und der Bobritzsch wird sich das Schutzniveau sogar auf ein hundertjähriges Hochwasser erhöhen.
Die Hochwassersicherheit wird in der Stadt Döbeln durch das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen erreicht. Entlang der Freiberger Mulde und der Flutmulde sollen Hochwasserschutzmauern und Deiche von insgesamt rund 6,5 km Länge errichtet werden. Im Bereich der Mühlgräben Oberwerder und Staupitzmühle wird die Hochwasserlinie durch Schützanlagen geschlossen. Aufgrund der besonderen Lage der Innenstadt von Döbeln, die von Freiberger Mulde und Flutmulde umflossen wird, und der historischen Bedeutung der Stadt und ihrer Bauwerke wurde die Höhe der geplanten Hochwasserschutzmauern und Deiche auf maximal 1,30 m reduziert. Somit wird sichergestellt, dass Stadtbild und Denkmäler nicht unverhältnismäßig durch die Maßnahmen zum Hochwasserschutz beeinträchtigt werden.
Um das Schutzziel gleichwohl erreichen zu können, soll die sogenannte Flutmulde, ein künstlicher Seitenarm der Freiberger Mulde umfangreich erweitert und ausgebaut werden. Um im Hochwasserfall die Wassermassen bestmöglich in die Flutmulde leiten zu können, ist zusätzlich der Neubau des sogenannten Schloßbergwehres geplant. Dieses Wehr steuert den Abfluss von der Freiberger Mulde in die Flutmulde und soll leicht versetzt neu errichtet werden. Im Hochwasserfall soll so zukünftig der überwiegende Teil der Wassermassen über die Flutmulde abgeleitet werden.
Um das Hochwasser tatsächlich über die Flutmulde abführen zu können, hat sich im Verfahren die Notwendigkeit der Anpassung der Brücke „Straße des Friedens“ heraus-gestellt. Die Widerlager der Brücke ragen schon jetzt bis in die Flutmulde hinein. Mit der geplanten Aufweitung hätte sich dieser Effekt noch verstärkt. Für den verursachten Rückstau wären die geplanten Hochwasserschutzmauern nicht bemessen gewesen. Mit dem Beschluss der Landesdirektion Chemnitz wird die Notwendigkeit des Brückenneubaus bestätigt, die Genehmigung bleibt allerdings einem weiteren Verfahren vorbehalten. Durch die Landestalsperrenverwaltung wurde aber bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zusammen mit den festgestellten Planunterlagen und dem Beschluss in der Stadt Döbeln zwei Wochen zur Einsicht ausliegen wird. Die Auslegung wird vorher noch öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen des Verfahrens sind insgesamt 50 private Einwendungen erhoben worden. Soweit sich diese Einwendungen nicht schon durch Zusicherungen der Landestalsper-renverwaltung oder im Rahmen des Erörterungstermins erledigt hatten, hat die Plan-feststellungsbehörde die Belange bei ihrer Entscheidung beachtet und in die Abwägung mit eingestellt.
Schon länger gebaut wird durch die Landestalsperrenverwaltung im Bereich der Ritter-straße. Für diesen Teilabschnitt hat die Landesdirektion Chemnitz schon vorzeitig den Baubeginn zugelassen. Dort hatte sich aufgrund von Uferabbrüchen sofortiger Hand-lungsbedarf ergeben.
Diese Maßnahmen sind in der Stadt dringend erforderlich. Bisher kommt es schon bei einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 25 Jahren zu ersten Überflutungen der städtischen Bereiche. Nach Umsetzung des Vorhabens wird das gesamte Innenstadtgebiet Döbelns entlang der Freiberger Mulde und der Flutmulde beginnend im Ortsteil Sörmitz bis in Höhe der Klostergärten vor einem fünfzigjährigen Hochwasser geschützt werden. Mit Realisierung der geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Oberlauf der Freiberger Mulde und der Bobritzsch wird sich das Schutzniveau sogar auf ein hundertjähriges Hochwasser erhöhen.
Die Hochwassersicherheit wird in der Stadt Döbeln durch das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen erreicht. Entlang der Freiberger Mulde und der Flutmulde sollen Hochwasserschutzmauern und Deiche von insgesamt rund 6,5 km Länge errichtet werden. Im Bereich der Mühlgräben Oberwerder und Staupitzmühle wird die Hochwasserlinie durch Schützanlagen geschlossen. Aufgrund der besonderen Lage der Innenstadt von Döbeln, die von Freiberger Mulde und Flutmulde umflossen wird, und der historischen Bedeutung der Stadt und ihrer Bauwerke wurde die Höhe der geplanten Hochwasserschutzmauern und Deiche auf maximal 1,30 m reduziert. Somit wird sichergestellt, dass Stadtbild und Denkmäler nicht unverhältnismäßig durch die Maßnahmen zum Hochwasserschutz beeinträchtigt werden.
Um das Schutzziel gleichwohl erreichen zu können, soll die sogenannte Flutmulde, ein künstlicher Seitenarm der Freiberger Mulde umfangreich erweitert und ausgebaut werden. Um im Hochwasserfall die Wassermassen bestmöglich in die Flutmulde leiten zu können, ist zusätzlich der Neubau des sogenannten Schloßbergwehres geplant. Dieses Wehr steuert den Abfluss von der Freiberger Mulde in die Flutmulde und soll leicht versetzt neu errichtet werden. Im Hochwasserfall soll so zukünftig der überwiegende Teil der Wassermassen über die Flutmulde abgeleitet werden.
Um das Hochwasser tatsächlich über die Flutmulde abführen zu können, hat sich im Verfahren die Notwendigkeit der Anpassung der Brücke „Straße des Friedens“ heraus-gestellt. Die Widerlager der Brücke ragen schon jetzt bis in die Flutmulde hinein. Mit der geplanten Aufweitung hätte sich dieser Effekt noch verstärkt. Für den verursachten Rückstau wären die geplanten Hochwasserschutzmauern nicht bemessen gewesen. Mit dem Beschluss der Landesdirektion Chemnitz wird die Notwendigkeit des Brückenneubaus bestätigt, die Genehmigung bleibt allerdings einem weiteren Verfahren vorbehalten. Durch die Landestalsperrenverwaltung wurde aber bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zusammen mit den festgestellten Planunterlagen und dem Beschluss in der Stadt Döbeln zwei Wochen zur Einsicht ausliegen wird. Die Auslegung wird vorher noch öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen des Verfahrens sind insgesamt 50 private Einwendungen erhoben worden. Soweit sich diese Einwendungen nicht schon durch Zusicherungen der Landestalsper-renverwaltung oder im Rahmen des Erörterungstermins erledigt hatten, hat die Plan-feststellungsbehörde die Belange bei ihrer Entscheidung beachtet und in die Abwägung mit eingestellt.
Schon länger gebaut wird durch die Landestalsperrenverwaltung im Bereich der Ritter-straße. Für diesen Teilabschnitt hat die Landesdirektion Chemnitz schon vorzeitig den Baubeginn zugelassen. Dort hatte sich aufgrund von Uferabbrüchen sofortiger Hand-lungsbedarf ergeben.