Medieninformationen 2011 [LDC]
[17/2011 - 29.03.2011]
Landesdirektion genehmigt erstmals vorgelegten doppischen Haushalt der Stadt Chemnitz
Beachtenswerte Leistung bei Einführung der doppelten Haushaltsführung vollbracht – Weiterer Konsolidierungsbedarf festgestellt
Der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, hat gestern den erstmals doppisch aufgestellten Haushalt der Stadt Chemnitz für das Jahr 2011 mit seiner Unterschrift genehmigt.
Am 9. Februar 2011 war der Haushalt für 2011 vom Stadtrat der Stadt Chemnitz mit Gesamterträgen von 540,5 Mio. € und Gesamtaufwendungen von 578,5 Mio. € beschlossen und danach unverzüglich bei der Genehmigungsbehörde eingereicht worden.
Für das Haushaltsjahr 2011 stellte die Stadt erstmals einen sogenannten doppischen Haushalt auf. Nach dem dabei zur Anwendung kommenden neuen kommunalen Haushaltsrecht werden auch alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge wie z. B. Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten berücksichtigt und nicht wie bisher nur hauptsächlich die reinen Zahlungsströme betrachtet.
Die Stadt Chemnitz gehört damit zu den Kommunen im Freistaat Sachsen, die vorfristig auf das neue Haushaltsrecht umgestellt haben, das alle Kommunen verbindlich ab 2013 anwenden müssen.
"Angesichts des damit verbundenen erheblichen Aufwands, den allein schon die Erfassung und Bilanzierung des gesamten städtischen Vermögens verursacht, stellt die vorfristige Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht eine beachtenswerte Leistung der Stadtverwaltung dar, zumal seitens der Stadt auch zur Vermeidung zusätzlicher Kosten auf externe Hilfe bei der Einführung verzichtet wurde", strich der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, bei der Unterzeichnung der Haushaltsgenehmigung heraus.
Neben der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts kommt dabei im Zusammenhang mit dem Haushalt 2011 auch dem zuletzt vom Stadtrat beschlossenen und bereits in den Haushalt eingearbeiteten Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKo) besondere Bedeutung zu. Damit wurde eine entsprechende Auflage der Landesdirektion aus dem Vorjahr erfüllt. Allerdings konnte trotz der Einarbeitung aller im EKKo enthaltenen Konsolidierungspotenziale in den Haushalt 2011 die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt nach den Kriterien des neuen kommunalen Haushaltsrechts mittelfristig noch nicht sichergestellt werden, da die erwarteten Erträge die avisierten Aufwendungen noch nicht decken können. Immerhin konnte mit dem beschlossenen EKKo, das über 200 Maßnahmen beinhaltet und ein Konsolidierungspotenzial von insgesamt über 157 Mio. € umfasst, ein bedeutender Schritt dorthin zurückgelegt werden.
Wie der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold sagte, "hat der Stadtrat sich damit aus Sicht meines Hauses zu seiner Verantwortung bekannt, die Handlungsfähigkeit der Stadt auch in einem von zunehmend schwierigeren finanziellen Rahmenbedingungen geprägten Umfeld wieder zu erlangen."
Im Moment liegen die haushaltsstrukturellen Probleme der Stadt vor allem im Bereich der nicht zahlungswirksamen Haushaltspositionen, wobei insbesondere die noch mangelnde Fähigkeit der Stadt zur vollständigen Erwirtschaftung der Abschreibung im betrachteten Finanzplanungszeitraum einen durch Vermögensverzehr und Instandhaltungsrückstau verursachten Substanzverlust an städtischem Vermögen deutlich werden lässt. Insofern besteht auch künftig noch erheblicher Handlungsbedarf zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt. Dennoch konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushalts für 2011 nach den für die Übergangszeit bis zur verpflichtenden Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts geltenden Ausnahmeregelungen bestätigt werden, da sich bis dahin die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge nicht negativ auf die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit auswirken und mittelfristig zumindest kein ungedeckter Zahlungsmittelbedarf festgestellt werden konnte.
Letztlich war es vor diesem Hintergrund und unter der Auflage des Einsatzes bisher nicht eingeplanter zusätzlicher liquider Mittel zur Minderung der Kreditaufnahme auch möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2011 enthaltene Kreditaufnahme von 28,4 Mio. € zu genehmigen. Darüber hinaus hat sich die Landesdirektion bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung auch davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren erteilte Kreditermächtigungen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat und so in der Lage war, ihren Schuldenstand innerhalb der letzten sechs Jahre zusätzlich zu den planmäßigen Tilgungen um über 51 Mio. € zu reduzieren. Zudem konnte bisher das Entstehen und Auflaufen von Haushaltsfehlbeträgen vermieden werden.
Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite aufnehmen, muss sie nachweisen, wie sie mittelfristig ihre Leistungsfähigkeit sicherstellen will. Dazu müssen nach Auffassung der Landesdirektion in allen Bereichen des städtischen Haushalts alle noch vorhandenen und bisher nicht im EKKo berücksichtigten Konsolidierungspotenziale gehoben werden, wobei vor allem im Bereich der freiwilligen Aufgaben weiterhin die Frage nach dem "Ob und wenn ja, wieviel und mit welcher Priorität" gestellt werden muss, so unpopulär das teilweise auch sein mag. Letztlich kann die Stadt Chemnitz nur so ein Mindestmaß an finanzieller Leistungsfähigkeit zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben aufrecht erhalten.
Am 9. Februar 2011 war der Haushalt für 2011 vom Stadtrat der Stadt Chemnitz mit Gesamterträgen von 540,5 Mio. € und Gesamtaufwendungen von 578,5 Mio. € beschlossen und danach unverzüglich bei der Genehmigungsbehörde eingereicht worden.
Für das Haushaltsjahr 2011 stellte die Stadt erstmals einen sogenannten doppischen Haushalt auf. Nach dem dabei zur Anwendung kommenden neuen kommunalen Haushaltsrecht werden auch alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge wie z. B. Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten berücksichtigt und nicht wie bisher nur hauptsächlich die reinen Zahlungsströme betrachtet.
Die Stadt Chemnitz gehört damit zu den Kommunen im Freistaat Sachsen, die vorfristig auf das neue Haushaltsrecht umgestellt haben, das alle Kommunen verbindlich ab 2013 anwenden müssen.
"Angesichts des damit verbundenen erheblichen Aufwands, den allein schon die Erfassung und Bilanzierung des gesamten städtischen Vermögens verursacht, stellt die vorfristige Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht eine beachtenswerte Leistung der Stadtverwaltung dar, zumal seitens der Stadt auch zur Vermeidung zusätzlicher Kosten auf externe Hilfe bei der Einführung verzichtet wurde", strich der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, bei der Unterzeichnung der Haushaltsgenehmigung heraus.
Neben der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts kommt dabei im Zusammenhang mit dem Haushalt 2011 auch dem zuletzt vom Stadtrat beschlossenen und bereits in den Haushalt eingearbeiteten Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKo) besondere Bedeutung zu. Damit wurde eine entsprechende Auflage der Landesdirektion aus dem Vorjahr erfüllt. Allerdings konnte trotz der Einarbeitung aller im EKKo enthaltenen Konsolidierungspotenziale in den Haushalt 2011 die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt nach den Kriterien des neuen kommunalen Haushaltsrechts mittelfristig noch nicht sichergestellt werden, da die erwarteten Erträge die avisierten Aufwendungen noch nicht decken können. Immerhin konnte mit dem beschlossenen EKKo, das über 200 Maßnahmen beinhaltet und ein Konsolidierungspotenzial von insgesamt über 157 Mio. € umfasst, ein bedeutender Schritt dorthin zurückgelegt werden.
Wie der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold sagte, "hat der Stadtrat sich damit aus Sicht meines Hauses zu seiner Verantwortung bekannt, die Handlungsfähigkeit der Stadt auch in einem von zunehmend schwierigeren finanziellen Rahmenbedingungen geprägten Umfeld wieder zu erlangen."
Im Moment liegen die haushaltsstrukturellen Probleme der Stadt vor allem im Bereich der nicht zahlungswirksamen Haushaltspositionen, wobei insbesondere die noch mangelnde Fähigkeit der Stadt zur vollständigen Erwirtschaftung der Abschreibung im betrachteten Finanzplanungszeitraum einen durch Vermögensverzehr und Instandhaltungsrückstau verursachten Substanzverlust an städtischem Vermögen deutlich werden lässt. Insofern besteht auch künftig noch erheblicher Handlungsbedarf zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt. Dennoch konnte die Gesetzmäßigkeit des Haushalts für 2011 nach den für die Übergangszeit bis zur verpflichtenden Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts geltenden Ausnahmeregelungen bestätigt werden, da sich bis dahin die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge nicht negativ auf die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit auswirken und mittelfristig zumindest kein ungedeckter Zahlungsmittelbedarf festgestellt werden konnte.
Letztlich war es vor diesem Hintergrund und unter der Auflage des Einsatzes bisher nicht eingeplanter zusätzlicher liquider Mittel zur Minderung der Kreditaufnahme auch möglich, im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die im städtischen Haushalt 2011 enthaltene Kreditaufnahme von 28,4 Mio. € zu genehmigen. Darüber hinaus hat sich die Landesdirektion bei der Erteilung der diesjährigen Kreditermächtigung auch davon leiten lassen, dass die Stadt seit Jahren erteilte Kreditermächtigungen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat und so in der Lage war, ihren Schuldenstand innerhalb der letzten sechs Jahre zusätzlich zu den planmäßigen Tilgungen um über 51 Mio. € zu reduzieren. Zudem konnte bisher das Entstehen und Auflaufen von Haushaltsfehlbeträgen vermieden werden.
Will die Stadt jedoch wie geplant auch in den Folgejahren weitere Kredite aufnehmen, muss sie nachweisen, wie sie mittelfristig ihre Leistungsfähigkeit sicherstellen will. Dazu müssen nach Auffassung der Landesdirektion in allen Bereichen des städtischen Haushalts alle noch vorhandenen und bisher nicht im EKKo berücksichtigten Konsolidierungspotenziale gehoben werden, wobei vor allem im Bereich der freiwilligen Aufgaben weiterhin die Frage nach dem "Ob und wenn ja, wieviel und mit welcher Priorität" gestellt werden muss, so unpopulär das teilweise auch sein mag. Letztlich kann die Stadt Chemnitz nur so ein Mindestmaß an finanzieller Leistungsfähigkeit zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben aufrecht erhalten.