Medieninformationen 2011 [LDC]
[19/2011 - 14.04.2011]
Vergangenheitsbewältigung bleibt auch weiterhin eine Zukunftsaufgabe
Stasi-Opfer können bis 2019 auf Wiedergutmachung hoffen – Landesdirektion Chemnitz ist für ganz Sachsen die zuständige Behörde
Das »Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften« ist inzwischen ein Vierteljahr alt. Unter diesem sperrigen Titel verbirgt sich eine Gesetzesnovelle, die im Dezember 2010 den Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit passierte.
Sie enthält sehr bedeutsame Veränderungen. Alle Opfer der Stasi können nunmehr über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum 31. Dezember 2019 Wiedergutmachung beantragen – entweder in Form einer Opferrente oder im Wege einer Bescheinigung zum rentenrechtlichen Nachteilsausgleich.
Am heutigen Tag veranstaltete die für ganz Sachsen zuständige Landesdirektion Chemnitz einen Erfahrungsaustausch mit Betroffenen sowie den zuständigen Behörden. Unter den Teilnehmern waren Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, der Opferverbände, Vertreter des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen in den Direktionsbezirken Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie Vertreter des Beauftragten des Freistaates Sachsen für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht.
Angesprochen wurden die positiven Seiten der Gesetzesnovelle ebenso wie deren Unvollkommenheiten. Für morgen hat das Bundesministerium der Justiz zu einer Bund-Länder-Besprechung eingeladen. Dort werden auch Anregungen von der heutigen Besprechung eine Rolle spielen. Es sollen insbesondere praktische Fragen der Umsetzung des »Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften« für die Opfer der Verfolgung in der ehemaligen DDR geklärt werden.
Zahlreichen Opfern der Stasi-Willkür bietet sich also auch in Zukunft die Gelegenheit auf Wiedergutmachung. Opferrente beantragt man in der Landesdirektion Chemnitz unter 0371/5322230, Anträge auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung sind unter 0371/5322399 erhältlich.
Sie enthält sehr bedeutsame Veränderungen. Alle Opfer der Stasi können nunmehr über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum 31. Dezember 2019 Wiedergutmachung beantragen – entweder in Form einer Opferrente oder im Wege einer Bescheinigung zum rentenrechtlichen Nachteilsausgleich.
Am heutigen Tag veranstaltete die für ganz Sachsen zuständige Landesdirektion Chemnitz einen Erfahrungsaustausch mit Betroffenen sowie den zuständigen Behörden. Unter den Teilnehmern waren Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, der Opferverbände, Vertreter des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen in den Direktionsbezirken Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie Vertreter des Beauftragten des Freistaates Sachsen für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht.
Angesprochen wurden die positiven Seiten der Gesetzesnovelle ebenso wie deren Unvollkommenheiten. Für morgen hat das Bundesministerium der Justiz zu einer Bund-Länder-Besprechung eingeladen. Dort werden auch Anregungen von der heutigen Besprechung eine Rolle spielen. Es sollen insbesondere praktische Fragen der Umsetzung des »Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften« für die Opfer der Verfolgung in der ehemaligen DDR geklärt werden.
Zahlreichen Opfern der Stasi-Willkür bietet sich also auch in Zukunft die Gelegenheit auf Wiedergutmachung. Opferrente beantragt man in der Landesdirektion Chemnitz unter 0371/5322230, Anträge auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung sind unter 0371/5322399 erhältlich.