Medieninformationen 2011 [LDC]
[29/2011 - 27.05.2011]
Doppelhaushalt 2011/2012 des Landkreises Zwickau durch Landesdirektion genehmigt
Zu erwartender Fehlbetrag in 2011 kann im Folgejahr ausgeglichen werden – Höhere Kreisumlage i.H.v. 28,5 v.H. hilft beim Abbau
Mit seiner Unterschrift vom 25. Mai 2011 hat der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, den Doppelhaushalt des Landkreises Zwickau für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in seinen genehmigungspflichtigen Bestandteilen rechtsaufsichtlich genehmigt. Mit der Feststellung der Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushalts steht die Haushaltswirtschaft des Landkreises Zwickau auch formell auf rechtssicheren Füßen.
Der Kreistag des Landkreises Zwickau hatte den Doppelhaushalt für die Jahre 2011 und 2012 mit einem Ausgabevolumen von 55.780.000 € in 2011 und 55.705.000 € in 2012 am 2. März 2011 beschlossen. Genehmigungspflichtige Bestandteile des Kreishaushaltes waren sowohl der Hebesatz der Kreisumlage i. H. v. 28,5 von Hundert in 2011 und i. H. v. 28,5 in 2012 als auch die Kreditaufnahme für Investitionen i. H. v. 704.000 € in 2011 und i. H. v. 576.00 € in 2012.
Ausgehend von den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen ist für das Haushaltsjahr 2011 ein Fehlbetrag in Höhe von 536.700 € zu erwarten. Im Haushaltsjahr 2012 sowie voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2013 kann der Landkreis Zwickau dagegen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Eigentlich wäre der Haushalt 2011 zu versagen gewesen, da aber der Haushaltsausgleich 2011 bei einer entsprechenden Rücklageentnahme aus den frei verfügbaren Mitteln möglich gewesen wäre, konnte er unter der Auflage genehmigt werden, den Fehlbetragausgleich bis spätestens zum Haushaltsjahr 2012 sicherzustellen.
Die Landesdirektion geht davon aus, dass die zu den Fehlbeträgen führenden Investitionen des Landkreises Zwickau unter Würdigung der Gesamtsituation die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises nicht gefährden. Da der Landkreis nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, die notwendigen Nettoinvestitionen zu erwirtschaften, wurden die entsprechenden Kreditaufnahmen genehmigt. Darüber hinaus wird es dem Landkreis in 2012 wieder möglich, geringe Nettoinvestitionsmittel zu generieren.
Ebenso wurde die Festsetzung des Kreisumlagesatzes in dieser Höhe genehmigt, da eine geringere Festsetzung als die beschlossene, zum einen zu einem noch höheren Fehlbetrag in 2011 sowie einem unausgeglichenen Haushalt in 2012 geführt hätte. Auf eine Beanstandung der neu festgesetzten Kreisumlage wird in diesem Zusammenhang verzichtet, weil die bereits erwähnten Nebenbestimmungen als ausreichend restriktiv angesehen werden. Ferner ist im Hinblick auf die zukünftige Finanzausstattung auch unter Berücksichtigung des umzusetzenden aber nicht abschließend in seinen Kosten für den Haushalt zu bewertenden Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung eine Anhebung des Umlagesatzes zur Kreisumlage unumgänglich.
Der Kreistag des Landkreises Zwickau hatte den Doppelhaushalt für die Jahre 2011 und 2012 mit einem Ausgabevolumen von 55.780.000 € in 2011 und 55.705.000 € in 2012 am 2. März 2011 beschlossen. Genehmigungspflichtige Bestandteile des Kreishaushaltes waren sowohl der Hebesatz der Kreisumlage i. H. v. 28,5 von Hundert in 2011 und i. H. v. 28,5 in 2012 als auch die Kreditaufnahme für Investitionen i. H. v. 704.000 € in 2011 und i. H. v. 576.00 € in 2012.
Ausgehend von den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen ist für das Haushaltsjahr 2011 ein Fehlbetrag in Höhe von 536.700 € zu erwarten. Im Haushaltsjahr 2012 sowie voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2013 kann der Landkreis Zwickau dagegen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Eigentlich wäre der Haushalt 2011 zu versagen gewesen, da aber der Haushaltsausgleich 2011 bei einer entsprechenden Rücklageentnahme aus den frei verfügbaren Mitteln möglich gewesen wäre, konnte er unter der Auflage genehmigt werden, den Fehlbetragausgleich bis spätestens zum Haushaltsjahr 2012 sicherzustellen.
Die Landesdirektion geht davon aus, dass die zu den Fehlbeträgen führenden Investitionen des Landkreises Zwickau unter Würdigung der Gesamtsituation die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises nicht gefährden. Da der Landkreis nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, die notwendigen Nettoinvestitionen zu erwirtschaften, wurden die entsprechenden Kreditaufnahmen genehmigt. Darüber hinaus wird es dem Landkreis in 2012 wieder möglich, geringe Nettoinvestitionsmittel zu generieren.
Ebenso wurde die Festsetzung des Kreisumlagesatzes in dieser Höhe genehmigt, da eine geringere Festsetzung als die beschlossene, zum einen zu einem noch höheren Fehlbetrag in 2011 sowie einem unausgeglichenen Haushalt in 2012 geführt hätte. Auf eine Beanstandung der neu festgesetzten Kreisumlage wird in diesem Zusammenhang verzichtet, weil die bereits erwähnten Nebenbestimmungen als ausreichend restriktiv angesehen werden. Ferner ist im Hinblick auf die zukünftige Finanzausstattung auch unter Berücksichtigung des umzusetzenden aber nicht abschließend in seinen Kosten für den Haushalt zu bewertenden Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung eine Anhebung des Umlagesatzes zur Kreisumlage unumgänglich.