Medieninformationen 2010 [LDL]
[123/2010 - 30.12.2010]
Mügeln und Schweta erhalten Ortsumgehung
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Staatsstraße S 31 neu
Auf Antrag der Straßenbauverwaltung Sachsen vom 26. November 2008 hat die Landesdirektion Leipzig jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Staatsstraße 31 neu als Ortsumgehung Mügeln und Schweta erlassen. Damit besteht Baurecht für diese neue Verkehrstrasse.
Die genehmigte Planung hat die Verlegung der Staatsstraße S 31 aus den Ortslagen Mügeln und Schweta als südliche bzw. östliche Umfahrung zum Inhalt. Sie ist wegen der gegenwärtigen baulichen Gegebenheiten dringend erforderlich, da insbesondere in der Ortsmitte, am Marktplatz von Mügeln, der Verkehr nicht mehr sicher und verkehrsgerecht abgewickelt werden kann. Dort kommt es häufig zu erheblichen Behinderungen des Durchgangsverkehrs, was sich auch in der Unfallstatistik widerspiegelt. Verbunden sind damit zudem Beeinträchtigungen der dortigen Wohnbevölkerung, da sie starke Belastungen durch Lärm, Abgase und Erschütterungen hinnehmen muss. Weiterhin ist bei der jetzigen Lage der S 31 ungünstig, dass sie im Bereich Mügeln sechs Mal über beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge der Döllnitzbahn führt, was mit häufigen Unterbrechungen des Verkehrsflusses verbunden ist.
Durch die Verlegung der S 31 können die Streckencharakteristik und Leistungsfähigkeit der Staatsstraße erheblich verbessert werden. Zugleich wird damit die Staatsstraße ihrem Anspruch als überregionale Verbindung und Autobahnzubringer gerecht. Der Neubau der S 31 führt zudem im Prognosejahr 2020 zu einer Verkehrsentlastung der Ortslage Mügeln von 5.500 bis 6.500 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden und im Bereich Schweta von ca. 3.500 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Die S 31 alt wird in diesen Bereichen zur Gemeinde- bzw. Gemeindeverbindungsstraße umgestuft.
Die Baulänge des neuen Straßenabschnitts beträgt rund 6,5 Kilometer. Die Ausbaumaßnahmen an davon betroffenen Straßen belaufen sich auf ca. 1,9 Kilometer. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von zwei Brückenbauwerken über den Hasenbach und den Grauschwitzbach, einer Geh-/Radfahrbrücke über den Hasenbach (Unterführung der S 31 neu) sowie zweier Überführungen für Fußgänger, Radfahrer und den landwirtschaftlichen Verkehr über die S 31 im Zuge des Wirtschaftsweges Nr. 2 (Verbindung zwischen dem Grünen Weg und dem Gaudlitzer Weg) und der Schwetaer Straße.
Die im Zusammenhang mit der neuen Straße unterbrochenen Wegeverbindungen und Erschließungen werden ausgebaut oder wiederhergestellt. Die Schulstraße von der Kreisstraße K 8908 nach Schweta wird nicht mehr als öffentliche Straße benötigt und daher zurückgebaut. Es verbleibt aber eine Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flä-chen.
Die Baustrecke beginnt im Westen nach der vorhandenen Kreuzung mit der S 37 und schwenkt im weiteren Verlauf nach Süden, wo sie nördlich des Seniorenheims die S 41 quert. Von dort umgeht sie in einem großen Bogen eine Gartenanlage und die vorhandene Wohnbebauung, quert die S 35 und berührt das Mischgebiet, insbesondere eine Tankstelle und eine Baufirma. Die Trasse verläuft dann zwischen dem Gewerbegebiet Mügeln-Schweta und der Ortslage Niedergoseln bis zur K 8957, wobei sie in deren Verlängerung die Ortslage Schweta umgeht und östlich von Schweta wieder in die S 31 alt einbindet. Das Bauende liegt vor dem Knoten mit der Verbindungsstraße nach Leuben.
Im Bereich des Knotens S 31 neu / S 35 (Döbelner Straße) wird prognostiziert, dass nachts die Immissionsgrenzwerte an zwei Gebäudeseiten überschritten werden. Zum Schutz dieser beiden Gebäude im Gaudlitzer Weg ist vorgesehen, westlich des Knotens mit den vorhandenen Bodenüberschussmassen einen Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3,5 Metern zu errichten. Mit dem verbleibenden Erdüberschuss hat der Vorhabenträger zusätzlich einen Gestaltungswall zur optischen Einbindung der Straße östlich der Döbelner Straße geplant.
Die landschaftspflegerische Begleitplanung kompensiert die mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft in dem erforderlichen Umfang. In der Hasenbachaue kann es bei der Rodung der Kopfweiden zum Verlust von Lebensraum der europarechtlich streng geschützten, prioritären Art Eremit (Juchtenkäfer) kommen. Mit der Errichtung des Brückenbauwerks über den Hasenbach sind Barrieren für einige Fledermausarten verbunden. Diesen Gefahren wird mit der Festlegung von entspre-chenden Schutzauflagen Rechnung getragen.
Solange der Bereich der Wasserfassung Mügeln noch als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen ist, ist der Vorhabenträger gehalten, strengere Vorschriften bei der Entwässerung der Verkehrsanlage zu berücksichtigen. Von diesen ist er entbunden, wenn die Verordnung zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes bestandskräftig aufgehoben ist. Zudem hatte der Vorhabenträger die problematische Hochwassersituation der Döllnitz zu beachten, in die alle zur Verfügung stehenden Vorfluter münden. Diesen Erfordernissen hat er dadurch entsprochen, dass die Entwässerung der Straße und des angrenzenden Geländes über Regenrückhaltebecken mit gedrosselter Ableitung und über Retentionsflächen, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert, realisiert wird.
Der Straßenneubau beinhaltet in nicht unerheblichem Umfang die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen. Diese Beeinträchtigungen sind jedoch zur Erreichung der mit dem Vorhaben verfolgten Ziele ohne Alternative. Bereits bei der Prüfung der Varianten ist die Wahl auf diejenige Trasse mit der geringsten landwirtschaftlich genutzten Flächeninanspruchnahme gefallen.
Das Straßenbauamt Leipzig beabsichtigt, sofort mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Straßenbauvorhabens zu beginnen.
Die genehmigte Planung hat die Verlegung der Staatsstraße S 31 aus den Ortslagen Mügeln und Schweta als südliche bzw. östliche Umfahrung zum Inhalt. Sie ist wegen der gegenwärtigen baulichen Gegebenheiten dringend erforderlich, da insbesondere in der Ortsmitte, am Marktplatz von Mügeln, der Verkehr nicht mehr sicher und verkehrsgerecht abgewickelt werden kann. Dort kommt es häufig zu erheblichen Behinderungen des Durchgangsverkehrs, was sich auch in der Unfallstatistik widerspiegelt. Verbunden sind damit zudem Beeinträchtigungen der dortigen Wohnbevölkerung, da sie starke Belastungen durch Lärm, Abgase und Erschütterungen hinnehmen muss. Weiterhin ist bei der jetzigen Lage der S 31 ungünstig, dass sie im Bereich Mügeln sechs Mal über beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge der Döllnitzbahn führt, was mit häufigen Unterbrechungen des Verkehrsflusses verbunden ist.
Durch die Verlegung der S 31 können die Streckencharakteristik und Leistungsfähigkeit der Staatsstraße erheblich verbessert werden. Zugleich wird damit die Staatsstraße ihrem Anspruch als überregionale Verbindung und Autobahnzubringer gerecht. Der Neubau der S 31 führt zudem im Prognosejahr 2020 zu einer Verkehrsentlastung der Ortslage Mügeln von 5.500 bis 6.500 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden und im Bereich Schweta von ca. 3.500 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Die S 31 alt wird in diesen Bereichen zur Gemeinde- bzw. Gemeindeverbindungsstraße umgestuft.
Die Baulänge des neuen Straßenabschnitts beträgt rund 6,5 Kilometer. Die Ausbaumaßnahmen an davon betroffenen Straßen belaufen sich auf ca. 1,9 Kilometer. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung von zwei Brückenbauwerken über den Hasenbach und den Grauschwitzbach, einer Geh-/Radfahrbrücke über den Hasenbach (Unterführung der S 31 neu) sowie zweier Überführungen für Fußgänger, Radfahrer und den landwirtschaftlichen Verkehr über die S 31 im Zuge des Wirtschaftsweges Nr. 2 (Verbindung zwischen dem Grünen Weg und dem Gaudlitzer Weg) und der Schwetaer Straße.
Die im Zusammenhang mit der neuen Straße unterbrochenen Wegeverbindungen und Erschließungen werden ausgebaut oder wiederhergestellt. Die Schulstraße von der Kreisstraße K 8908 nach Schweta wird nicht mehr als öffentliche Straße benötigt und daher zurückgebaut. Es verbleibt aber eine Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flä-chen.
Die Baustrecke beginnt im Westen nach der vorhandenen Kreuzung mit der S 37 und schwenkt im weiteren Verlauf nach Süden, wo sie nördlich des Seniorenheims die S 41 quert. Von dort umgeht sie in einem großen Bogen eine Gartenanlage und die vorhandene Wohnbebauung, quert die S 35 und berührt das Mischgebiet, insbesondere eine Tankstelle und eine Baufirma. Die Trasse verläuft dann zwischen dem Gewerbegebiet Mügeln-Schweta und der Ortslage Niedergoseln bis zur K 8957, wobei sie in deren Verlängerung die Ortslage Schweta umgeht und östlich von Schweta wieder in die S 31 alt einbindet. Das Bauende liegt vor dem Knoten mit der Verbindungsstraße nach Leuben.
Im Bereich des Knotens S 31 neu / S 35 (Döbelner Straße) wird prognostiziert, dass nachts die Immissionsgrenzwerte an zwei Gebäudeseiten überschritten werden. Zum Schutz dieser beiden Gebäude im Gaudlitzer Weg ist vorgesehen, westlich des Knotens mit den vorhandenen Bodenüberschussmassen einen Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3,5 Metern zu errichten. Mit dem verbleibenden Erdüberschuss hat der Vorhabenträger zusätzlich einen Gestaltungswall zur optischen Einbindung der Straße östlich der Döbelner Straße geplant.
Die landschaftspflegerische Begleitplanung kompensiert die mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft in dem erforderlichen Umfang. In der Hasenbachaue kann es bei der Rodung der Kopfweiden zum Verlust von Lebensraum der europarechtlich streng geschützten, prioritären Art Eremit (Juchtenkäfer) kommen. Mit der Errichtung des Brückenbauwerks über den Hasenbach sind Barrieren für einige Fledermausarten verbunden. Diesen Gefahren wird mit der Festlegung von entspre-chenden Schutzauflagen Rechnung getragen.
Solange der Bereich der Wasserfassung Mügeln noch als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen ist, ist der Vorhabenträger gehalten, strengere Vorschriften bei der Entwässerung der Verkehrsanlage zu berücksichtigen. Von diesen ist er entbunden, wenn die Verordnung zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes bestandskräftig aufgehoben ist. Zudem hatte der Vorhabenträger die problematische Hochwassersituation der Döllnitz zu beachten, in die alle zur Verfügung stehenden Vorfluter münden. Diesen Erfordernissen hat er dadurch entsprochen, dass die Entwässerung der Straße und des angrenzenden Geländes über Regenrückhaltebecken mit gedrosselter Ableitung und über Retentionsflächen, in denen das Wasser über die belebte Bodenzone versickert, realisiert wird.
Der Straßenneubau beinhaltet in nicht unerheblichem Umfang die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen. Diese Beeinträchtigungen sind jedoch zur Erreichung der mit dem Vorhaben verfolgten Ziele ohne Alternative. Bereits bei der Prüfung der Varianten ist die Wahl auf diejenige Trasse mit der geringsten landwirtschaftlich genutzten Flächeninanspruchnahme gefallen.
Das Straßenbauamt Leipzig beabsichtigt, sofort mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Straßenbauvorhabens zu beginnen.