Medieninformationen 2011 [LDL]
[001/2011 - 04.01.2011]
Staatsstraße 16 in Mockrehna wird ausgebaut
Landesdirektion gibt grünes Licht
Auf Antrag des Straßenbauamtes Leipzig vom 25.08.2009 hat die Landesdirektion Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Staatsstraße S 16 (Bauabschnitte I und II) in Mockrehna (Landkreis Nordsachsen) erlassen. Damit besteht Baurecht für diese Maßnahme. Die Länge des Ausbauabschnitts beträgt 330 Meter, womit zugleich der Anschluss an den bereits fertig gestellten Knoten der B 87 / S 16 (Schildauer Straße) hergestellt wird.
Der auszubauende Streckenabschnitt innerhalb der Ortslage zeichnet sich bislang durch unzureichende Querneigungsverhältnisse und durch das Fehlen von funktionstüchtigen Entwässerungseinrichtungen aus, so dass es auf der gesamten Strecke bei entsprechenden Witterungslagen zu Wasseransammlungen auf der Fahrbahn kommt. Bei Frost besteht zudem die Gefahr, dass sich Eisglätte auf der Fahrbahn bildet. Ferner besteht die Oberfläche des Steckenabschnittes aus verschiedenen Asphaltarten und Natursteinpflaster. Die vorhandene Fahrbahn ist abgefahren und bei Feuchtigkeit glatt. Die Längs- und Querverformungen in den Straßenflächen und Gehwegbereichen weisen im Übrigen auch auf Schäden im Unterbau hin.
Mit der planfestgestellten Maßnahme wird die Fahrbahnbreite künftig einheitlich 6,50 Meter betragen. Die Kurvenbereiche werden auf 7,00 bzw. 7,60 Meter verbreitert, so dass sie den verkehrlichen Anforderungen entsprechen und die Unfallgefahr durch eine einheitliche und ausreichend dimensionierte Fahrbahnbreite reduziert wird. Im Bereich der Ortsdurchfahrt wird auf beiden Seiten ein begleitender Gehweg errichtet.
Mit der Baumaßnahme werden bestehende Schäden an der S 16 beseitigt, es wird somit zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der S 16 beigetragen. Mit dem planfestgestellten grundhaften Ausbau wird ein für die bestehenden und erwarteten Verkehrsbelastungen tragfähiger Straßenoberbau hergestellt.
Die Fällung von fünf straßenbegleitenden Gehölzen wird entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinde Mockrehna durch Neuanpflanzungen kompensiert.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.
Der auszubauende Streckenabschnitt innerhalb der Ortslage zeichnet sich bislang durch unzureichende Querneigungsverhältnisse und durch das Fehlen von funktionstüchtigen Entwässerungseinrichtungen aus, so dass es auf der gesamten Strecke bei entsprechenden Witterungslagen zu Wasseransammlungen auf der Fahrbahn kommt. Bei Frost besteht zudem die Gefahr, dass sich Eisglätte auf der Fahrbahn bildet. Ferner besteht die Oberfläche des Steckenabschnittes aus verschiedenen Asphaltarten und Natursteinpflaster. Die vorhandene Fahrbahn ist abgefahren und bei Feuchtigkeit glatt. Die Längs- und Querverformungen in den Straßenflächen und Gehwegbereichen weisen im Übrigen auch auf Schäden im Unterbau hin.
Mit der planfestgestellten Maßnahme wird die Fahrbahnbreite künftig einheitlich 6,50 Meter betragen. Die Kurvenbereiche werden auf 7,00 bzw. 7,60 Meter verbreitert, so dass sie den verkehrlichen Anforderungen entsprechen und die Unfallgefahr durch eine einheitliche und ausreichend dimensionierte Fahrbahnbreite reduziert wird. Im Bereich der Ortsdurchfahrt wird auf beiden Seiten ein begleitender Gehweg errichtet.
Mit der Baumaßnahme werden bestehende Schäden an der S 16 beseitigt, es wird somit zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der S 16 beigetragen. Mit dem planfestgestellten grundhaften Ausbau wird ein für die bestehenden und erwarteten Verkehrsbelastungen tragfähiger Straßenoberbau hergestellt.
Die Fällung von fünf straßenbegleitenden Gehölzen wird entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinde Mockrehna durch Neuanpflanzungen kompensiert.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.