Medieninformationen 2011 [LDL]
[002/2011 - 18.01.2011]
Baurecht für Brücke in Bad Lausick
Landesdirektion Leipzig hat Planfeststellungsbeschluss erlassen
Auf Antrag der sächsischen Straßenbauverwaltung hat die Landesdirektion Leipzig einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Brücke über den Heinersdorfer Bach im Zuge der Staatsstraße 49 (Reichersdorfer Straße) in Bad Lausick erlassen. Damit besteht für das Vorhaben Baurecht.
Die genehmigte Planung hat den Abbruch der bestehenden Brücke über den Heinersdorfer Bach und den Bau einer neuen Brücke zum Gegenstand. Das derzeitige Bauwerk ist mindestens 160 Jahre alt und weist schwere Schäden auf. Es handelt sich um eine gemauerte Gewölbebrücke mit einer Spannweite von ca. 3,50 Meter. Das Gewölbe ist stark durchfeuchtet. Mehrere Ringrisse und Steinausbrüche sind zu verzeichnen. Auch die Brüstungen sind beschädigt. Ursächlich sind unter anderem die Hochwasserereignisse insbesondere der letzten Jahre, in denen sich der Heinersdorfer Bach an der zu gering dimensionierten Brücke angestaut hat. Bereits jetzt wird die Standsicherheit halbjährlich überprüft, um gegebenenfalls Verkehrseinschränkungen anzuordnen.
Der Anstau an der Brücke hat zwar für die Unterlieger am Gewässer eine gewisse Entlastung gebracht, für die Oberlieger hingegen eine Erhöhung des Schadensrisikos.
Die neue Brücke soll einen deutlich größeren, nämlich auf ein 100-jährlich wiederkehrendes Hochwasser bemessenen, Durchlassquerschnitt erhalten, damit im Hochwasserfall kein Anstau erfolgt und die Sicherheit des Bauwerks nicht beeinträchtigt wird.
Um zu verhindern, dass die Querschnittserweiterung zu einer Erhöhung der Überflutungsgefahr führt, wird die Straßenbauverwaltung ein Drosselbauwerk oberstrom vor der Brücke bauen. Dieses soll den Durchfluss auf die aktuelle Maximalkapazität begrenzen, wodurch erreicht wird, dass weder für die Unter- noch für die Oberlieger eine Risikoerhöhung im Vergleich zum heutigen Zustand eintritt. Eine solche punktuelle Lösung ist notwendig, weil die Stadt Bad Lausick noch kein Hochwasserschutzkonzept für den Heinersdorfer Bach aufgestellt hat. Ein solches Konzept wäre erforderlich, um die Probleme in den betroffenen Siedlungsbereichen umfassend zu lösen. Mit dem geplanten Drosselbauwerk werden sonstige Maßnahmen des Hochwasserschutzes weder verhindert noch erschwert. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Drosselbauwerks wird die gewässerunterhaltungspflichtige Stadt Bad Lausick zuständig sein.
Die Bauzeit wird mit fünf bis sechs Monaten veranschlagt, in der die Reichersdorfer Straße unterbrochen ist. Um zu gewährleisten, dass insbesondere die Anwohner im Wohngebiet Teichweg/Storchenweg/Finkenweg keine unzumutbaren Umwege bis ins Stadtzentrum in Kauf nehmen müssen, ist eine Baustellenumfahrung vorgesehen, über die zumindest der PKW-Verkehr fahren kann. Der sonstige Verkehr muss längere Umleitungsstrecken nutzen, deren Verlauf noch mit der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abzustimmen ist.
Im Zuge der Baumaßnahme müssen vier größere Bäume gefällt werden. Das Straßenbauamt ist verpflichtet worden, zum Ausgleich zwölf Bäume neu zu pflanzen.
Die genehmigte Planung hat den Abbruch der bestehenden Brücke über den Heinersdorfer Bach und den Bau einer neuen Brücke zum Gegenstand. Das derzeitige Bauwerk ist mindestens 160 Jahre alt und weist schwere Schäden auf. Es handelt sich um eine gemauerte Gewölbebrücke mit einer Spannweite von ca. 3,50 Meter. Das Gewölbe ist stark durchfeuchtet. Mehrere Ringrisse und Steinausbrüche sind zu verzeichnen. Auch die Brüstungen sind beschädigt. Ursächlich sind unter anderem die Hochwasserereignisse insbesondere der letzten Jahre, in denen sich der Heinersdorfer Bach an der zu gering dimensionierten Brücke angestaut hat. Bereits jetzt wird die Standsicherheit halbjährlich überprüft, um gegebenenfalls Verkehrseinschränkungen anzuordnen.
Der Anstau an der Brücke hat zwar für die Unterlieger am Gewässer eine gewisse Entlastung gebracht, für die Oberlieger hingegen eine Erhöhung des Schadensrisikos.
Die neue Brücke soll einen deutlich größeren, nämlich auf ein 100-jährlich wiederkehrendes Hochwasser bemessenen, Durchlassquerschnitt erhalten, damit im Hochwasserfall kein Anstau erfolgt und die Sicherheit des Bauwerks nicht beeinträchtigt wird.
Um zu verhindern, dass die Querschnittserweiterung zu einer Erhöhung der Überflutungsgefahr führt, wird die Straßenbauverwaltung ein Drosselbauwerk oberstrom vor der Brücke bauen. Dieses soll den Durchfluss auf die aktuelle Maximalkapazität begrenzen, wodurch erreicht wird, dass weder für die Unter- noch für die Oberlieger eine Risikoerhöhung im Vergleich zum heutigen Zustand eintritt. Eine solche punktuelle Lösung ist notwendig, weil die Stadt Bad Lausick noch kein Hochwasserschutzkonzept für den Heinersdorfer Bach aufgestellt hat. Ein solches Konzept wäre erforderlich, um die Probleme in den betroffenen Siedlungsbereichen umfassend zu lösen. Mit dem geplanten Drosselbauwerk werden sonstige Maßnahmen des Hochwasserschutzes weder verhindert noch erschwert. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Drosselbauwerks wird die gewässerunterhaltungspflichtige Stadt Bad Lausick zuständig sein.
Die Bauzeit wird mit fünf bis sechs Monaten veranschlagt, in der die Reichersdorfer Straße unterbrochen ist. Um zu gewährleisten, dass insbesondere die Anwohner im Wohngebiet Teichweg/Storchenweg/Finkenweg keine unzumutbaren Umwege bis ins Stadtzentrum in Kauf nehmen müssen, ist eine Baustellenumfahrung vorgesehen, über die zumindest der PKW-Verkehr fahren kann. Der sonstige Verkehr muss längere Umleitungsstrecken nutzen, deren Verlauf noch mit der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abzustimmen ist.
Im Zuge der Baumaßnahme müssen vier größere Bäume gefällt werden. Das Straßenbauamt ist verpflichtet worden, zum Ausgleich zwölf Bäume neu zu pflanzen.