Medieninformationen 2011 [LDL]
[003/2011 - 24.01.2011]
Landesdirektion erkennt Rechtsfähigkeit der Peter-Degner-Stiftung an
In ihrer Funktion als Stiftungsaufsicht des Freistaates Sachsen hat die Landesdirektion Leipzig jetzt der Peter-Degner-Stiftung die Anerkennung der Rechtsfähigkeit erteilt.
Der Stifter und zugleich Namensgeber der Stiftung, Herr Peter Degner, ist vielen Leipzigern und den Besuchern von Leipzig bereits als Initiator des Musikfestivals CLASSIC OPEN bekannt. Mit seiner Stiftung möchte er zukünftig einen weiteren Beitrag zur Förderung der Leipziger Kultur zum Wohle der Leipziger Bevölkerung und ihren Gästen leisten.
Der Stiftungszweck soll insbesondere durch die jährliche Verleihung des Peter-Degner-Preises verwirklicht werden. Dieser Preis soll Menschen auszeichnen, die sich uneigennützig auf kulturell-künstlerischem Gebiet für Leipziger und ihre Stadt verdient gemacht haben.
Des Weiteren sollen durch die Stiftung vielfältige kulturelle Veranstaltungen in Leipzig, wie z.B. die CLASSIC OPEN und die LEIPZIGER NOTENSPUR, finanziell unterstützt und einer großen Zahl von Menschen zugänglich gemacht werden.
Der Stifter und zugleich Namensgeber der Stiftung, Herr Peter Degner, ist vielen Leipzigern und den Besuchern von Leipzig bereits als Initiator des Musikfestivals CLASSIC OPEN bekannt. Mit seiner Stiftung möchte er zukünftig einen weiteren Beitrag zur Förderung der Leipziger Kultur zum Wohle der Leipziger Bevölkerung und ihren Gästen leisten.
Der Stiftungszweck soll insbesondere durch die jährliche Verleihung des Peter-Degner-Preises verwirklicht werden. Dieser Preis soll Menschen auszeichnen, die sich uneigennützig auf kulturell-künstlerischem Gebiet für Leipziger und ihre Stadt verdient gemacht haben.
Des Weiteren sollen durch die Stiftung vielfältige kulturelle Veranstaltungen in Leipzig, wie z.B. die CLASSIC OPEN und die LEIPZIGER NOTENSPUR, finanziell unterstützt und einer großen Zahl von Menschen zugänglich gemacht werden.