Medieninformationen 2011 [LDL]
[025/2011 - 07.04.2011]
Sächsisches Verkehrsministerium unterstützt Ausbau der Ortsdurchfahrt Panitzsch im 2. Bauabschnitt
Landesdirektion erteilt Bewilligungsbescheid an Landratsamt Leipzig
Die Landesdirektion Leipzig hat dem Landratsamt des Landkreises Leipzig einen weiteren Zuwendungsbescheid für Baumaßnahmen an einer Kreisstraße des Landkreises Leipzig erlassen.
Der Landkreis Leipzig und die Gemeinde Borsdorf planen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Panitzsch im Zuge der Kreisstraße K 8360 auf einer Länge von knapp 1,5 Kilometern.
Der erste Bauabschnitt des Vorhabens ist bereits auf einer Länge von ca. 740 Metern fertig gestellt. Die nun erfolgte Bewilligung einer Zuwendung umfasst den grundhaften Ausbau einschließlich der Anlagen zur Entwässerung im 2. Bauabschnitt. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 700 Metern. Die Straßenanlage weist derzeit eine Vielzahl von Stellen früherer Ausbesserungsarbeiten auf. Hinzu kommen die ungenügende Straßenentwässerung und die notwendige Erneuerung der vorhandenen Gehwege.
Im Ergebnis führt die Baumaßnahme zur Erhöhung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dieser Straßenanlage.
Es wird eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die Fertigstellung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.
Der Landkreis Leipzig und die Gemeinde Borsdorf planen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Panitzsch im Zuge der Kreisstraße K 8360 auf einer Länge von knapp 1,5 Kilometern.
Der erste Bauabschnitt des Vorhabens ist bereits auf einer Länge von ca. 740 Metern fertig gestellt. Die nun erfolgte Bewilligung einer Zuwendung umfasst den grundhaften Ausbau einschließlich der Anlagen zur Entwässerung im 2. Bauabschnitt. Dieser Abschnitt hat eine Länge von rund 700 Metern. Die Straßenanlage weist derzeit eine Vielzahl von Stellen früherer Ausbesserungsarbeiten auf. Hinzu kommen die ungenügende Straßenentwässerung und die notwendige Erneuerung der vorhandenen Gehwege.
Im Ergebnis führt die Baumaßnahme zur Erhöhung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dieser Straßenanlage.
Es wird eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die Fertigstellung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.