Medieninformationen 2011 [LDL]
[039/2011 - 23.05.2011]
Landesdirektion stimmt dem Abbruch der Messehallen 1 bis 3 auf dem Gelände der Alten Leipziger Messe zu
Erhaltung des Eingangsbauwerks der Messehalle 2 und Durchführung eines Fassadenwettbewerbs werden gefordert
Mit Bescheid vom 23.05.2011 hat die Landesdirektion Leipzig über den Antrag der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft (LEVG) mbH & Co. KG auf Abbruch der Messehallen 1 bis 3 der Alten Leipziger Messe entschieden. Im Ergebnis werden der Abbruch der Messehallen 1 und 3 sowie der Teilabbruch der Messehalle 2 genehmigt, jedoch die Erhaltung des die Ansicht der alten Messe prägenden Eingangsbauwerks der Messehalle 2 gefordert. Weiter ist durch den Antragsteller die Durchführung eines Fassadenwettbewerbs sicherzustellen. Für letzteren wurden Eckdaten festgesetzt, u. a. dass das den Leipzigern bekannte „Gesicht der technischen Messe“, das von der Prager Straße aus sichtbar ist, zu erhalten ist.
Im Februar 2011 wurde der Landesdirektion Leipzig von der Stadt Leipzig ein Antrag der stadteigenen LEVG mbH & Co. KG zum Abbruch der unter Denkmalschutz stehenden Messehallen 1 bis 3 auf dem alten Messegelände zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag wurde von der Stadt Leipzig befürwortet und stand im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung einer großflächigen Möbeleinzelhandelseinrichtung. Auch in ihrer Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde hatte die Stadt Leipzig den Abbruchantrag weitgehend unterstützt, konnte diesbezüglich jedoch keine Einigung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erzielen. Das Sächsische Denkmalschutzgesetz sieht für diesen Fall eine abschließende Entscheidung der Landesdirektion im sogenannten Dissensverfah-ren vor.
Das Ensemble der Messehallen 1 bis 6 wurde in den letzten 15 Jahren im Wesentlichen als preiswerte Lagerflächen an wechselnde Nutzer vermietet bzw. teilweise dem Verfall preisgegeben. Eine adäquate Nachnutzung der Messehallen 1 bis 3 und der das Ensemble komplettierenden Hallen 4 bis 6 war der Stadt Leipzig trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen. Mit der geplanten Ansiedlung besteht die Möglichkeit, das Areal einer städtebaulich nachhaltigen und standortadäquaten Nutzung zuzuführen. Insofern wurde die Abbruchsentscheidung der Landesdirektion mit der geplanten Ansiedlung verknüpft. Der Abbruch ist erst nach Erteilung der Baugenehmigung für die geplante Neubebauung seitens der Stadt Leipzig zulässig.
Im Februar 2011 wurde der Landesdirektion Leipzig von der Stadt Leipzig ein Antrag der stadteigenen LEVG mbH & Co. KG zum Abbruch der unter Denkmalschutz stehenden Messehallen 1 bis 3 auf dem alten Messegelände zur Entscheidung vorgelegt. Der Antrag wurde von der Stadt Leipzig befürwortet und stand im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung einer großflächigen Möbeleinzelhandelseinrichtung. Auch in ihrer Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde hatte die Stadt Leipzig den Abbruchantrag weitgehend unterstützt, konnte diesbezüglich jedoch keine Einigung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erzielen. Das Sächsische Denkmalschutzgesetz sieht für diesen Fall eine abschließende Entscheidung der Landesdirektion im sogenannten Dissensverfah-ren vor.
Das Ensemble der Messehallen 1 bis 6 wurde in den letzten 15 Jahren im Wesentlichen als preiswerte Lagerflächen an wechselnde Nutzer vermietet bzw. teilweise dem Verfall preisgegeben. Eine adäquate Nachnutzung der Messehallen 1 bis 3 und der das Ensemble komplettierenden Hallen 4 bis 6 war der Stadt Leipzig trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen. Mit der geplanten Ansiedlung besteht die Möglichkeit, das Areal einer städtebaulich nachhaltigen und standortadäquaten Nutzung zuzuführen. Insofern wurde die Abbruchsentscheidung der Landesdirektion mit der geplanten Ansiedlung verknüpft. Der Abbruch ist erst nach Erteilung der Baugenehmigung für die geplante Neubebauung seitens der Stadt Leipzig zulässig.