Medieninformationen 2011 [LDL]
[042/2011 - 30.05.2011]
Landesdirektion Leipzig genehmigt Grundstücksverkauf an die Katholische Propsteipfarrei St. Trinitatis
Genehmigung schafft Sicherheit für Kirchenneubau im Stadtzentrum
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Verkauf des sich im Eigentum der Stadt Leipzig befindlichen Grundstücks am Martin-Luther-Ring an die Katholische Propsteipfarrei St. Trinitatis genehmigt.
Es handelt sich hierbei um ein Areal in einer Größenordnung von 2.938 Quadratmetern zwischen Martin-Luther-Ring, Peterssteinweg und Nonnenmühlgasse gegenüber dem Neuen Rathaus.
Nach den Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung sind derartige Grundstücksveräußerungen durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Die Genehmigung konnte durch die Landesdirektion Leipzig insbesondere deshalb erteilt werden, weil die Stadt Leipzig das Grundstück für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt und die Veräußerung zum vollen Wert erfolgt.
Mit diesem Grundstücksverkauf ist die künftige Nutzung des Geländes zur Errichtung der Propsteikirche einschließlich eines Pfarrzentrums mit Wohneinheiten, Verwaltungs- und Funktionsbereich sowie Außenanlagen im Stadtzentrum Leipzigs gesichert.
Es handelt sich hierbei um ein Areal in einer Größenordnung von 2.938 Quadratmetern zwischen Martin-Luther-Ring, Peterssteinweg und Nonnenmühlgasse gegenüber dem Neuen Rathaus.
Nach den Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung sind derartige Grundstücksveräußerungen durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Die Genehmigung konnte durch die Landesdirektion Leipzig insbesondere deshalb erteilt werden, weil die Stadt Leipzig das Grundstück für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt und die Veräußerung zum vollen Wert erfolgt.
Mit diesem Grundstücksverkauf ist die künftige Nutzung des Geländes zur Errichtung der Propsteikirche einschließlich eines Pfarrzentrums mit Wohneinheiten, Verwaltungs- und Funktionsbereich sowie Außenanlagen im Stadtzentrum Leipzigs gesichert.