Medieninformationen 2011 [LDL]
[048/2011 - 08.06.2011]
Landesdirektion genehmigt Haushalt der Stadt Leipzig
Die Landesdirektion Leipzig hat heute den Haushalt der Stadt Leipzig genehmigt. Es ist der letzte Leipziger Haushalt, der nach den Regeln der kameralistischen Buchführung aufgestellt wurde. Ab dem Haushaltsjahr 2012 wird auch in Leipzig anstelle der zahlungsorientierten Kameralistik die Doppik, das neue, ressourcenorientierte, kommunale Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt.
Der städtische Etat für das Haushaltsjahr 2011 ist ausgeglichen und frei von Fehlbeträgen. Die Einnahmen und Ausgaben betragen jeweils 1,425 Milliarden Euro, wovon 230 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt und 1,195 Milliarden Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen. Eine Nettoneuverschuldung wird es nicht geben. Zwar sieht die Haushaltssatzung genehmigte Kreditaufnahmen in Höhe von 31,9 Millionen Euro vor, gleichzeitig aber auch Kredittilgungen in Höhe von 48,1 Millionen Euro.
Wie in den Vorjahren hat die Landesdirektion die Genehmigung mit Auflagen verbunden. So wird die Stadt Leipzig unter anderem verpflichtet, eine Haushaltssperre in Höhe von acht Millionen Euro zu verhängen. Hintergrund sind geplante Einnahmen aus der Tilgung eines Gesellschafterdarlehens der LVV, deren Eingang nicht gesichert erscheint. Darüber hinaus hat die Stadt Leipzig zu prüfen, ob mehrere städtische Gesellschaften, die sich mit der Verwaltung von Immobilien befassen, zusammengefasst und wieder in den Kernhaushalt eingegliedert werden können.
Der städtische Etat für das Haushaltsjahr 2011 ist ausgeglichen und frei von Fehlbeträgen. Die Einnahmen und Ausgaben betragen jeweils 1,425 Milliarden Euro, wovon 230 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt und 1,195 Milliarden Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen. Eine Nettoneuverschuldung wird es nicht geben. Zwar sieht die Haushaltssatzung genehmigte Kreditaufnahmen in Höhe von 31,9 Millionen Euro vor, gleichzeitig aber auch Kredittilgungen in Höhe von 48,1 Millionen Euro.
Wie in den Vorjahren hat die Landesdirektion die Genehmigung mit Auflagen verbunden. So wird die Stadt Leipzig unter anderem verpflichtet, eine Haushaltssperre in Höhe von acht Millionen Euro zu verhängen. Hintergrund sind geplante Einnahmen aus der Tilgung eines Gesellschafterdarlehens der LVV, deren Eingang nicht gesichert erscheint. Darüber hinaus hat die Stadt Leipzig zu prüfen, ob mehrere städtische Gesellschaften, die sich mit der Verwaltung von Immobilien befassen, zusammengefasst und wieder in den Kernhaushalt eingegliedert werden können.