Medieninformationen 2011 [LDL]
[055/2011 - 29.06.2011]
Landesdirektion genehmigt Haushalt des Landkreises Nordsachsen
Erhöhung der Kreisumlage sowie Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts unbedingt notwendig
Mit Bescheid vom 28. Juni 2011 hat die Landesdirektion Leipzig den Haushalt des Landkreises Nordsachsen für 2011 genehmigt. Die Landesdirektion knüpft die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushalts an bestimmte Bedingungen und Auflagen, die der Landkreis Nordsachsen nunmehr zu erfüllen hat.
Angesichts eines sich im Haushaltsjahr 2011 abzeichnenden Fehlbetrags von nahezu 12,2 Millionen Euro und sich bis zum Jahr 2015 kumulierender Fehlbeträge auf einen Gesamtumfang von knapp 33 Millionen Euro hält es die Landesdirektion für unbedingt erforderlich, dass die vom Kreistag am 30.03.2011 beschlossene Kreisumlage von 31,5 von Hundert für das laufende Haushaltsjahr auf 32,813 v. H. erhöht wird. Dazu ist dem Kreistag aufgegeben, bis spätestens zum 7. Oktober 2011 einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Bleibt dies aus, entfällt rückwirkend die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept und somit auch die Genehmigung für den Haushalt.
Weiterhin hat die Landesdirektion Leipzig den Landkreis Nordsachsen beauflagt, zusätzlich zu der im Konsolidierungszeitraum veranschlagten ordentlichen Tilgung jährlich mindestens eine Million Euro seiner Kredite außerordentlich zu tilgen. Diese jährliche außerordentliche Tilgung soll mindestens bis zum Erreichen des Richtwertes der Gesamtverschuldung von 250 Euro pro Einwohner fortgeführt werden. Sie wird in Nordsachsen voraussichtlich zum 31.12.2011 bei 514 Euro pro Einwohner liegen. Diese Auflage ersetzt die Auflage aus dem Haushaltsbescheid von 2009, wo der Landkreis verpflichtet wurde, unter anderem einen Kredit in Höhe von knapp 20,9 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Die derzeitige und mittelfristige Haushaltssituation lässt aber eine Entschuldung in dieser Form nicht zu, weil der notwendige Haushaltsausgleich so nicht erreicht werden kann.
Mit den Nebenbestimmungen erreicht der Landkreis Nordsachsen 2011 einen originär ausgeglichen Haushalt (ohne zusätzliche Tilgung) sowie auch den vollständigen Ausgleich am Ende des Konsolidierungszeitraumes 2015 bei gleichzeitigem Einstieg in die mittelfristige Entschuldung mit einem Kreisumlagehebesatz von 32,813 v. H.
Der Haushaltsplan sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils knapp 203 Millionen Euro vor, dazu kommen im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von ca. 21 Millionen Euro und Ausgaben von ca. 33 Millionen Euro.
Angesichts eines sich im Haushaltsjahr 2011 abzeichnenden Fehlbetrags von nahezu 12,2 Millionen Euro und sich bis zum Jahr 2015 kumulierender Fehlbeträge auf einen Gesamtumfang von knapp 33 Millionen Euro hält es die Landesdirektion für unbedingt erforderlich, dass die vom Kreistag am 30.03.2011 beschlossene Kreisumlage von 31,5 von Hundert für das laufende Haushaltsjahr auf 32,813 v. H. erhöht wird. Dazu ist dem Kreistag aufgegeben, bis spätestens zum 7. Oktober 2011 einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Bleibt dies aus, entfällt rückwirkend die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept und somit auch die Genehmigung für den Haushalt.
Weiterhin hat die Landesdirektion Leipzig den Landkreis Nordsachsen beauflagt, zusätzlich zu der im Konsolidierungszeitraum veranschlagten ordentlichen Tilgung jährlich mindestens eine Million Euro seiner Kredite außerordentlich zu tilgen. Diese jährliche außerordentliche Tilgung soll mindestens bis zum Erreichen des Richtwertes der Gesamtverschuldung von 250 Euro pro Einwohner fortgeführt werden. Sie wird in Nordsachsen voraussichtlich zum 31.12.2011 bei 514 Euro pro Einwohner liegen. Diese Auflage ersetzt die Auflage aus dem Haushaltsbescheid von 2009, wo der Landkreis verpflichtet wurde, unter anderem einen Kredit in Höhe von knapp 20,9 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Die derzeitige und mittelfristige Haushaltssituation lässt aber eine Entschuldung in dieser Form nicht zu, weil der notwendige Haushaltsausgleich so nicht erreicht werden kann.
Mit den Nebenbestimmungen erreicht der Landkreis Nordsachsen 2011 einen originär ausgeglichen Haushalt (ohne zusätzliche Tilgung) sowie auch den vollständigen Ausgleich am Ende des Konsolidierungszeitraumes 2015 bei gleichzeitigem Einstieg in die mittelfristige Entschuldung mit einem Kreisumlagehebesatz von 32,813 v. H.
Der Haushaltsplan sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils knapp 203 Millionen Euro vor, dazu kommen im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von ca. 21 Millionen Euro und Ausgaben von ca. 33 Millionen Euro.