Medieninformationen 2011 [LDL]
[065/2011 - 22.07.2011]
Landesdirektion erteilt Baurecht für Ausbau des Knotenpunktes Bundesstraße 182/Staatstraße 24 südlich Torgau, einschließlich Staatsstraße 24 bis Abzweig Staatsstraße 23
Straßenbauamt Leipzig erhält Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag des Straßenbauamtes Leipzig vom 26.08.2009 hat die Landesdirektion Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Knotenpunktes Bundesstraße B 182/Staatsstraße S 24 südlich Torgau, einschließlich des Ausbaus der Staatsstraße S 24 bis zum Abzweig der Staatsstraße S 23 erlassen. Damit besteht Baurecht für diese Maßnahme. Die Baumaßnahme umfasst den Umbau des bestehenden Knotenpunktes B 182/S 24 zu einem Kreisverkehrsplatz sowie den Ausbau der S 24 zwischen dem Knotenpunkt und dem Abzweig der S 23. Die Ausbaulänge auf der Trasse der B 182 beträgt ca. 300 Meter und die Baulänge auf der Trasse der S 24 ca. 940 Meter.
Der Knotenpunkt stellt bislang einen Unfallschwerpunkt dar. Ursächlich hierfür ist der nicht regelgerechte Ausbau der B 182 mit einer zu hohen Querneigung und die unzureichende Anbindung der Längsneigung der S 24 an die B 182. Außerdem ist die bestehende Fahrbahnbreite der S 24 mit 5,50 bis 5,90 Meter für das vorhandene Verkehrsaufkommen zu gering. Zudem entspricht der unzureichenden Unter- und Oberbau der Fahrbahn nicht dem Stand der Technik.
Der Kreisverkehrsplatz erhält einen Durchmesser von 45 Meter. Die Breite der Kreisfahrbahn wird 6,50 Meter betragen. Die Fahrbahnbreite der S 24 wird sich auf 7,50 Meter belaufen und mit Banketten von jeweils 1,50 Meter ausgestattet. Der Knotenpunkt S 24/Zufahrt zum Wohngebiet „Hellern“/Zufahrt zur Fischzuchtanlage wird ca. 60 Meter in Richtung Westen verschoben. Die bestehende Zufahrt zum Gänseweg wird im Zuge der Ausbaumaßnahme geschlossen und künftig über die kommunale Straße zum Wohngebiet „Hellern“, an deren Ende ein Wendehammer gebaut wird, erfolgen. Die Ausbautrasse wird vom Knotenpunkt bis ca. 200 m vor der Einmündung des Dammweges Richtung Südosten verlegt, um die westlich der Straße gelegene Baumallee zu erhalten. Anschließend folgt die Trasse der bestehenden Linie.
An der Westseite der S 24 wird mit einer Breite von 3,00 Meter einschließlich 0,50 Meter Sicherheitsstreifen ein gemeinsamer Geh- und Radweg errichtet. Entlang der Ostseite der S 24 zwischen Zufahrt Gehegeteich und Gänseweg wird ebenfalls ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut, der durch Hochborde von der S 24 abgetrennt wird. Ab der Zufahrt Gehegeteich wird der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der östlichen Fahrbahnseite gebaut, wo er an den bereits bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, hat die Landesdirektion Leipzig das Straßenbauamt zu baulichen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet.
Einen Schwerpunkt der Prüfung bildet die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt. So war die Verträglichkeit des Straßenausbaus mit den sogenannten FFH-Gebieten „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ und dem teilweise deckungsgleichen europäischen Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“ zu beurteilen. Zum Ausgleich der Eingriffe werden 173 großkronige Straßenbäume gepflanzt. Durch den Erhalt der Alleebäume auf der westlichen Straßenseite kann der Eingriff in die Allee minimiert werden. Das Brückenbauwerk am Röhrgraben wird als Durchlassbauwerk für Biber und Fischotter gestaltet. Darüber hinaus wird eine Beeinträchtigung des Biber – und Fischotterwechsels durch die Errichtung von Leitzäunen vermieden. Zum Schutz von Fledermäusen werden unmittelbar vor Rodungsarbeiten die Altbäume nach besiedelten Winterquartieren abgesucht. Zur Gewährleistung der Umsetzung aller Artenschutzmaßnahmen hat eine ökologische Baubegleitung zu erfolgen.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen betreffen die Gestaltung der Straßennebenflächen (Begrünung und Pflanzmaßnahmen) sowie Gehölzpflanzungen am Knotenpunkt B 182/S 24, am Röhrgraben und an der B 182 südöstlich des Knotenpunktes.
Das Straßenbauamt Leipzig als Vorhabensträger der Straßenbaumaßnahme strebt eine Realisierung der Maßnahme ab Herbst dieses Jahres an.
Der Knotenpunkt stellt bislang einen Unfallschwerpunkt dar. Ursächlich hierfür ist der nicht regelgerechte Ausbau der B 182 mit einer zu hohen Querneigung und die unzureichende Anbindung der Längsneigung der S 24 an die B 182. Außerdem ist die bestehende Fahrbahnbreite der S 24 mit 5,50 bis 5,90 Meter für das vorhandene Verkehrsaufkommen zu gering. Zudem entspricht der unzureichenden Unter- und Oberbau der Fahrbahn nicht dem Stand der Technik.
Der Kreisverkehrsplatz erhält einen Durchmesser von 45 Meter. Die Breite der Kreisfahrbahn wird 6,50 Meter betragen. Die Fahrbahnbreite der S 24 wird sich auf 7,50 Meter belaufen und mit Banketten von jeweils 1,50 Meter ausgestattet. Der Knotenpunkt S 24/Zufahrt zum Wohngebiet „Hellern“/Zufahrt zur Fischzuchtanlage wird ca. 60 Meter in Richtung Westen verschoben. Die bestehende Zufahrt zum Gänseweg wird im Zuge der Ausbaumaßnahme geschlossen und künftig über die kommunale Straße zum Wohngebiet „Hellern“, an deren Ende ein Wendehammer gebaut wird, erfolgen. Die Ausbautrasse wird vom Knotenpunkt bis ca. 200 m vor der Einmündung des Dammweges Richtung Südosten verlegt, um die westlich der Straße gelegene Baumallee zu erhalten. Anschließend folgt die Trasse der bestehenden Linie.
An der Westseite der S 24 wird mit einer Breite von 3,00 Meter einschließlich 0,50 Meter Sicherheitsstreifen ein gemeinsamer Geh- und Radweg errichtet. Entlang der Ostseite der S 24 zwischen Zufahrt Gehegeteich und Gänseweg wird ebenfalls ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut, der durch Hochborde von der S 24 abgetrennt wird. Ab der Zufahrt Gehegeteich wird der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der östlichen Fahrbahnseite gebaut, wo er an den bereits bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, hat die Landesdirektion Leipzig das Straßenbauamt zu baulichen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet.
Einen Schwerpunkt der Prüfung bildet die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt. So war die Verträglichkeit des Straßenausbaus mit den sogenannten FFH-Gebieten „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ und dem teilweise deckungsgleichen europäischen Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“ zu beurteilen. Zum Ausgleich der Eingriffe werden 173 großkronige Straßenbäume gepflanzt. Durch den Erhalt der Alleebäume auf der westlichen Straßenseite kann der Eingriff in die Allee minimiert werden. Das Brückenbauwerk am Röhrgraben wird als Durchlassbauwerk für Biber und Fischotter gestaltet. Darüber hinaus wird eine Beeinträchtigung des Biber – und Fischotterwechsels durch die Errichtung von Leitzäunen vermieden. Zum Schutz von Fledermäusen werden unmittelbar vor Rodungsarbeiten die Altbäume nach besiedelten Winterquartieren abgesucht. Zur Gewährleistung der Umsetzung aller Artenschutzmaßnahmen hat eine ökologische Baubegleitung zu erfolgen.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen betreffen die Gestaltung der Straßennebenflächen (Begrünung und Pflanzmaßnahmen) sowie Gehölzpflanzungen am Knotenpunkt B 182/S 24, am Röhrgraben und an der B 182 südöstlich des Knotenpunktes.
Das Straßenbauamt Leipzig als Vorhabensträger der Straßenbaumaßnahme strebt eine Realisierung der Maßnahme ab Herbst dieses Jahres an.