Medieninformationen 2011 [LDL]
[068/2011 - 07.09.2011]
Landesdirektion schließt jährliche Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen Leipzig/Halle ab
Weitere Auflagen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm nicht erforderlich
Entsprechend den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 wurde für die Überprüfung der Einhaltung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2010 herangezogen und mit dem Fluggeschehen der Monate Mai bis Oktober des Jahres 2009 in der Zeit zwischen 22.00 und 2.00 Uhr sowie zwischen 2.00 Uhr und 6.00 Uhr verglichen. Grundlage für die Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung bildeten somit die Daten zum nächtlichen Flugverkehrsaufkommen aus den Jahren 2009 und 2010.
Festgestellt wurde, dass die nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2010 um 6,4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2009 zugenommen haben. Während vom Mai bis Oktober 2009 nachts insgesamt 14.611 Flugbewegungen stattgefunden haben, betrug die Anzahl der nächtlichen Starts und Landungen der Monate Mai bis Oktober des Jahres 2010 15.555.
Der Anteil der auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelten nächtlichen Flugbewegungen ist hierbei von 14,7 % im Jahre 2009 auf 11 % gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Süd im Jahre 2010 auf 89 % erhöht.
Weiter wurden Änderungen bei der Verteilung der nächtlichen Flugverkehre auf die Betriebsrichtungen West und Ost festgestellt. Während im Jahr 2009 64 % der Starts und Landungen über die Betriebsrichtung West und 36 % über die Betriebsrichtung Ost abgewickelt wurden, betrug die Betriebsrichtungsverteilung West/Ost im Jahr 2010 68 % zu 32 %.
Bei dem Vergleich der in den Jahren 2009 und 2010 eingesetzten Flugzeugmuster ergab sich, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeug-Gruppe P 2.2, einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra) und C 160 (Transall)) um 244 auf nunmehr 1.178 gestiegen ist (+26,1 %).
Bei schweren Strahlflug¬zeugen (Luftfahrzeug-Gruppe S 3.2 b einschließl. AN 124 und IL 76) war eine Abnahme um 20 Flugbewegungen auf 81 zu verzeichnen (-19,8 %).
Die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeug-Gruppen S 5.2 (insbesondere B 757) und S 6.1 (insbesondere A 300) haben bei der Anzahl der Flugbewegungen zugelegt (S 5.2 auf 9.173 Bewegungen, +4,5 %; S 6.1 auf 3.709 Bewegungen, +30,3 %).
Die Luftfahrzeug-Gruppe S 7 b, die am Flughafen Leipzig/Halle insbesondere durch die B 777 von AeroLogic repräsentiert wird, nahm um 83 nächtliche Flugbewegungen auf 108 zu (+332 %). Die insbesondere dem Verkehrssegment „Trooping Charter“ zuzurechnenden nächtlichen Flugbewegungen (Luftfahrzeug-Gruppe S 6.2 b mit den Flugzeugmustern DC-10 und MD-11) nahmen im Zeitraum Mai bis Oktober 2010 gegenüber 2009 um 253 auf 396 ab (-39 %).
Die der Entscheidung der Landesdirektion Leipzig vom Juli 2009 zugrunde liegenden nächtlichen Flugbewegungszahlen von ca. 2.160 (SLB Nord) bzw. 21.770 (SLB Süd) – jeweils bezogen auf die sechs verkehrsreichsten Monate – wurden damit noch nicht erreicht, sondern 2010 um 20,8 % (SLB Nord) bzw. 36,4 % (SLB Süd) unterschritten.
Kein Handlungsbedarf ergibt sich auch hinsichtlich des festgesetzten Nachtschutzgebietes. Unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes hätte dieses im Jahr 2010 eine Größe von 136 km² aufweisen müssen. Das aktuell festgesetzte Nachtschutzgebiet umfasst 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung wird im Frühjahr 2012 stattfinden.
Auf der Grundlage der bestehenden Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2009 können Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen (schalldämmende Maßnahmen an Wohngebäuden, z.B. Fenster, sowie Lüftungseinrichtungen für Schlaf- und Kinderzimmer) noch bis zum 31.12.2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden. Die Antragsformulare sind bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Abt. Lärm- und Umweltschutz, Postfach 1, 04029 Leipzig erhältlich. Sie können auch über die kostenfreie Hotline 0800/00 78 766 sowie im Internet unter www.leipzig-halle-airport.de angefordert werden.
In die Überprüfung wurden das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen.
Festgestellt wurde, dass die nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2010 um 6,4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2009 zugenommen haben. Während vom Mai bis Oktober 2009 nachts insgesamt 14.611 Flugbewegungen stattgefunden haben, betrug die Anzahl der nächtlichen Starts und Landungen der Monate Mai bis Oktober des Jahres 2010 15.555.
Der Anteil der auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelten nächtlichen Flugbewegungen ist hierbei von 14,7 % im Jahre 2009 auf 11 % gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Süd im Jahre 2010 auf 89 % erhöht.
Weiter wurden Änderungen bei der Verteilung der nächtlichen Flugverkehre auf die Betriebsrichtungen West und Ost festgestellt. Während im Jahr 2009 64 % der Starts und Landungen über die Betriebsrichtung West und 36 % über die Betriebsrichtung Ost abgewickelt wurden, betrug die Betriebsrichtungsverteilung West/Ost im Jahr 2010 68 % zu 32 %.
Bei dem Vergleich der in den Jahren 2009 und 2010 eingesetzten Flugzeugmuster ergab sich, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen mit schweren Propellerflugzeugen (Luftfahrzeug-Gruppe P 2.2, einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra) und C 160 (Transall)) um 244 auf nunmehr 1.178 gestiegen ist (+26,1 %).
Bei schweren Strahlflug¬zeugen (Luftfahrzeug-Gruppe S 3.2 b einschließl. AN 124 und IL 76) war eine Abnahme um 20 Flugbewegungen auf 81 zu verzeichnen (-19,8 %).
Die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeug-Gruppen S 5.2 (insbesondere B 757) und S 6.1 (insbesondere A 300) haben bei der Anzahl der Flugbewegungen zugelegt (S 5.2 auf 9.173 Bewegungen, +4,5 %; S 6.1 auf 3.709 Bewegungen, +30,3 %).
Die Luftfahrzeug-Gruppe S 7 b, die am Flughafen Leipzig/Halle insbesondere durch die B 777 von AeroLogic repräsentiert wird, nahm um 83 nächtliche Flugbewegungen auf 108 zu (+332 %). Die insbesondere dem Verkehrssegment „Trooping Charter“ zuzurechnenden nächtlichen Flugbewegungen (Luftfahrzeug-Gruppe S 6.2 b mit den Flugzeugmustern DC-10 und MD-11) nahmen im Zeitraum Mai bis Oktober 2010 gegenüber 2009 um 253 auf 396 ab (-39 %).
Die der Entscheidung der Landesdirektion Leipzig vom Juli 2009 zugrunde liegenden nächtlichen Flugbewegungszahlen von ca. 2.160 (SLB Nord) bzw. 21.770 (SLB Süd) – jeweils bezogen auf die sechs verkehrsreichsten Monate – wurden damit noch nicht erreicht, sondern 2010 um 20,8 % (SLB Nord) bzw. 36,4 % (SLB Süd) unterschritten.
Kein Handlungsbedarf ergibt sich auch hinsichtlich des festgesetzten Nachtschutzgebietes. Unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes hätte dieses im Jahr 2010 eine Größe von 136 km² aufweisen müssen. Das aktuell festgesetzte Nachtschutzgebiet umfasst 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung wird im Frühjahr 2012 stattfinden.
Auf der Grundlage der bestehenden Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2009 können Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen (schalldämmende Maßnahmen an Wohngebäuden, z.B. Fenster, sowie Lüftungseinrichtungen für Schlaf- und Kinderzimmer) noch bis zum 31.12.2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden. Die Antragsformulare sind bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Abt. Lärm- und Umweltschutz, Postfach 1, 04029 Leipzig erhältlich. Sie können auch über die kostenfreie Hotline 0800/00 78 766 sowie im Internet unter www.leipzig-halle-airport.de angefordert werden.
In die Überprüfung wurden das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen.