Medieninformationen 2011 [LDL]
[069/2011 - 14.09.2011]
Geänderte Planunterlagen für Abschnitt 5.1 der A 72 werden ausgelegt
Im Zeitraum vom 19. September bis zum 18. Oktober 2011 liegen geänderte Planunterlagen für die Bundesautobahn A 72, Abschnitt 5.1 (Borna - Rötha) zur allgemeinen Einsichtnahme in Borna, Espenhain, Rötha und Neukieritzsch aus. Die Auslegung wird in den genannten Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.
Während des genannten Zeitraumes können die geänderten Unterlagen auch in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 356, eingesehen werden.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Ergänzung und Änderung von Geh- und Radwegen (einschließlich Querungshilfen für Fußgänger/Radfahrer) sowie Bushalteanlagen, die Neuanlegung und Verschiebung von Zufahrten und Zuwegungen, die Ergänzung von Feld- und Waldwegen sowie Feldzufahrten und Änderungen an sonstigen öffentlichen Straßen, z.B. Bundesstraße B 95 (alt). Straßenbezeichnungen und Bebauungsplangrenzen wurden korrigiert, Änderungen bei Bau- und Unterhaltungslasten an Straßen bzw. für Flächen mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wurden vorgenommen. Weitere Änderungen betreffen den Erwerb der im Zuge des Autobahnbaus zu ändernden Böschungsflächen am Tagebaurandweg anstelle dauernder Beschränkung. Änderungen wurden vorgenommen an Entwässerungsgräben sowie am geplanten Regenrückhaltebecken 3, an geplanten Bodenzwischenlagern, der Leitungsbestand wurde aktualisiert, geplante Leitungstrassen sowie die geplante landschaftspflegerische Begleitmaßnahme „Renaturierung der Kleinen Pleiße“ in Rötha wurden geändert.
Jeder, dessen Belange durch die geänderten Unterlagen erstmalig, anders oder stärker berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 1. November 2011, bei der Landesdirektion Leipzig, Referat 32, Braustraße 2, 04107 Leipzig, oder bei den auslegenden Gemeinden Einwendungen erheben. Die konkreten Modalitäten ergeben sich aus den jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachungen.
Ende 2009 hatte das Autobahnamt Sachsen einen Antrag auf Planfeststellung für den Bauabschnitt 5.1 des Neubaus der BAB A 72 (Borna – Rötha) gestellt. Im Zeitraum vom 6. April 2010 bis einschließlich 5. Mai 2010 wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Parallel wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange angehört. 59 Private, 29 Träger öffentlicher Belange sowie ein anerkannter Naturschutzverein erhoben Einwendungen bzw. gaben Stellungnahmen und Hinweise ab. Die Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin vom 24. bis zum 26. Mai sowie vom 30. Mai bis zum 31. Mai 2011 mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtert. In Umsetzung dieser Einwendungen, Hinweise und Stellungnahmen hat das Autobahnamt Sachsen die Planunterlagen überarbeitet. Diese Überarbeitung ist Gegenstand der aktuellen Auslegung.
Während des genannten Zeitraumes können die geänderten Unterlagen auch in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 356, eingesehen werden.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Ergänzung und Änderung von Geh- und Radwegen (einschließlich Querungshilfen für Fußgänger/Radfahrer) sowie Bushalteanlagen, die Neuanlegung und Verschiebung von Zufahrten und Zuwegungen, die Ergänzung von Feld- und Waldwegen sowie Feldzufahrten und Änderungen an sonstigen öffentlichen Straßen, z.B. Bundesstraße B 95 (alt). Straßenbezeichnungen und Bebauungsplangrenzen wurden korrigiert, Änderungen bei Bau- und Unterhaltungslasten an Straßen bzw. für Flächen mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wurden vorgenommen. Weitere Änderungen betreffen den Erwerb der im Zuge des Autobahnbaus zu ändernden Böschungsflächen am Tagebaurandweg anstelle dauernder Beschränkung. Änderungen wurden vorgenommen an Entwässerungsgräben sowie am geplanten Regenrückhaltebecken 3, an geplanten Bodenzwischenlagern, der Leitungsbestand wurde aktualisiert, geplante Leitungstrassen sowie die geplante landschaftspflegerische Begleitmaßnahme „Renaturierung der Kleinen Pleiße“ in Rötha wurden geändert.
Jeder, dessen Belange durch die geänderten Unterlagen erstmalig, anders oder stärker berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 1. November 2011, bei der Landesdirektion Leipzig, Referat 32, Braustraße 2, 04107 Leipzig, oder bei den auslegenden Gemeinden Einwendungen erheben. Die konkreten Modalitäten ergeben sich aus den jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachungen.
Ende 2009 hatte das Autobahnamt Sachsen einen Antrag auf Planfeststellung für den Bauabschnitt 5.1 des Neubaus der BAB A 72 (Borna – Rötha) gestellt. Im Zeitraum vom 6. April 2010 bis einschließlich 5. Mai 2010 wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Parallel wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange angehört. 59 Private, 29 Träger öffentlicher Belange sowie ein anerkannter Naturschutzverein erhoben Einwendungen bzw. gaben Stellungnahmen und Hinweise ab. Die Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin vom 24. bis zum 26. Mai sowie vom 30. Mai bis zum 31. Mai 2011 mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtert. In Umsetzung dieser Einwendungen, Hinweise und Stellungnahmen hat das Autobahnamt Sachsen die Planunterlagen überarbeitet. Diese Überarbeitung ist Gegenstand der aktuellen Auslegung.