Medieninformationen 2011 [LDL]
[072/2011 - 04.10.2011]
Landesdirektion erteilt Baurecht für bergbaubedingte Verlegung der B 176 zwischen Pödelwitz und Neukieritzsch
Behörde erlässt Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag des Straßenbauamtes Leipzig (hier vertreten durch die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH - MIBRAG) vom 01.10.2010 hat die Landesdirektion Leipzig jetzt den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße B 176 zwischen Pödelwitz und Neukieritzsch erlassen.
Die planmäßige Erweiterung des Braunkohlentagebaues Vereinigtes Schleenhain umfasst den Übergang vom Abbaufeld Schleenhain zum Abbaufeld Peres zwischen den Ortslagen Pödelwitz und Kieritzsch. Damit wird zwangsläufig die bestehende Bundesstraße in diesem Bereich entfallen. Da es sich um eine wichtige Verkehrsverbindung innerhalb der Region handelt, über die zum Beispiel die Städte Groitzsch und Borna miteinander verbunden sind, war dafür Sorge zu tragen, dass möglichst zeitnah eine entsprechende Ersatzverbindung hergestellt wird. Dies wird durch die jetzt genehmigte Planung erreicht.
Das Vorhaben hat die Verlegung der B 176 auf Flächen, die nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen, zum Gegenstand. Hierzu wird die Trasse in Höhe des Großstolpener Sees in südliche Richtung auf die teilweise bereits rekultivierte Innenkippe verschwenkt und anschließend in nordöstliche Richtung geführt. Am Tagebaurand westlich Neukieritzsch erreicht die B 176 (neu) wieder gewachsenen Boden. Hier wird ein neuer Kreisverkehrsplatz gebaut. Von dort aus verläuft sie weiter in nördliche Richtung, um über einen weiteren Kreisverkehrsplatz mit der Staatsstraße 71 (aus Richtung Lippendorf) und der Leipziger Straße (aus der Ortslage Neukieritzsch) verknüpft zu werden. Dafür wird die bestehende Kreuzung nördlich Neukieritzsch zurückgebaut. Trassierungsbedingt rückt der Kreisverkehrsplatz etwas weiter von der Ortslage ab. Die neue Trasse bindet schließlich an den bestehenden Verkehrsweg (Bornaer Straße) an. Am Knotenpunkt wird die Staatsstraße 71 in östliche Richtung verlegt und die Leipziger Straße baulich angepasst bzw. verlängert.
Die Streckenlänge des gesamten Bauabschnitts der B 176 beträgt rund 6,8 Kilometer. Es werden zwei jeweils 3,50 Meter breite Fahrstreifen gebaut. Im Zuge der Bundesstraße werden Überführungen über Gurtbandförderer, eine Tagebauhauptstraße sowie einen neu herzustellenden Geh-/Radweg von Pödelwitz zum Großstolpener See errichtet. Von diesem aus wird ein Geh-/Radweg entlang der Bun-desstraße bis nach Neukieritzsch führen und mit den dort vorhandenen Radwegen verbunden. Die Ortslage Pödelwitz wird künftig über eine neu zu bauende Straßenanbindung zwischen bestehender und neuer Bundesstraße erreicht.
Soweit die Straßenbauverwaltung beantragt hat, die Trasse der Bundesstraße weiter bis zur LPG-Straße im Süden von Neukieritzsch zu bauen und vorläufig dort anzubinden, hat die Landesdirektion dem nicht entsprochen. Ob und wie die B 176 gegebenen-falls ganz aus der Ortslage Neukieritzsch herausverlegt und mit dem innerörtlichen Straßennetz verknüpft werden kann, muss einer eventuellen späteren Planung vorbehalten bleiben.
Die Planunterlagen werden in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Bezüglich der Details wird auf die entsprechenden Bekanntmachungen in den Gemeinden verwiesen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss besteht Baureife. Die MIBRAG beabsichtigt, die Straßenbaumaßnahme zügig umzusetzen.
Die planmäßige Erweiterung des Braunkohlentagebaues Vereinigtes Schleenhain umfasst den Übergang vom Abbaufeld Schleenhain zum Abbaufeld Peres zwischen den Ortslagen Pödelwitz und Kieritzsch. Damit wird zwangsläufig die bestehende Bundesstraße in diesem Bereich entfallen. Da es sich um eine wichtige Verkehrsverbindung innerhalb der Region handelt, über die zum Beispiel die Städte Groitzsch und Borna miteinander verbunden sind, war dafür Sorge zu tragen, dass möglichst zeitnah eine entsprechende Ersatzverbindung hergestellt wird. Dies wird durch die jetzt genehmigte Planung erreicht.
Das Vorhaben hat die Verlegung der B 176 auf Flächen, die nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen, zum Gegenstand. Hierzu wird die Trasse in Höhe des Großstolpener Sees in südliche Richtung auf die teilweise bereits rekultivierte Innenkippe verschwenkt und anschließend in nordöstliche Richtung geführt. Am Tagebaurand westlich Neukieritzsch erreicht die B 176 (neu) wieder gewachsenen Boden. Hier wird ein neuer Kreisverkehrsplatz gebaut. Von dort aus verläuft sie weiter in nördliche Richtung, um über einen weiteren Kreisverkehrsplatz mit der Staatsstraße 71 (aus Richtung Lippendorf) und der Leipziger Straße (aus der Ortslage Neukieritzsch) verknüpft zu werden. Dafür wird die bestehende Kreuzung nördlich Neukieritzsch zurückgebaut. Trassierungsbedingt rückt der Kreisverkehrsplatz etwas weiter von der Ortslage ab. Die neue Trasse bindet schließlich an den bestehenden Verkehrsweg (Bornaer Straße) an. Am Knotenpunkt wird die Staatsstraße 71 in östliche Richtung verlegt und die Leipziger Straße baulich angepasst bzw. verlängert.
Die Streckenlänge des gesamten Bauabschnitts der B 176 beträgt rund 6,8 Kilometer. Es werden zwei jeweils 3,50 Meter breite Fahrstreifen gebaut. Im Zuge der Bundesstraße werden Überführungen über Gurtbandförderer, eine Tagebauhauptstraße sowie einen neu herzustellenden Geh-/Radweg von Pödelwitz zum Großstolpener See errichtet. Von diesem aus wird ein Geh-/Radweg entlang der Bun-desstraße bis nach Neukieritzsch führen und mit den dort vorhandenen Radwegen verbunden. Die Ortslage Pödelwitz wird künftig über eine neu zu bauende Straßenanbindung zwischen bestehender und neuer Bundesstraße erreicht.
Soweit die Straßenbauverwaltung beantragt hat, die Trasse der Bundesstraße weiter bis zur LPG-Straße im Süden von Neukieritzsch zu bauen und vorläufig dort anzubinden, hat die Landesdirektion dem nicht entsprochen. Ob und wie die B 176 gegebenen-falls ganz aus der Ortslage Neukieritzsch herausverlegt und mit dem innerörtlichen Straßennetz verknüpft werden kann, muss einer eventuellen späteren Planung vorbehalten bleiben.
Die Planunterlagen werden in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Bezüglich der Details wird auf die entsprechenden Bekanntmachungen in den Gemeinden verwiesen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss besteht Baureife. Die MIBRAG beabsichtigt, die Straßenbaumaßnahme zügig umzusetzen.