Medieninformationen 2011 [LDL]
[073/2011 - 06.10.2011]
Kreistag beschließt Erhöhung der Kreisumlage und erfüllt Bedingung der Landesdirektion Leipzig
Landkreis Nordsachsen verfügt wieder über einen vollzugsfähigen Haushalt
In der Sitzung am 5. Oktober 2011 hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen beschlossen, den Kreisumlagesatz von 31,5 Prozent auf 32,3675 Prozent für das laufende Haushaltsjahr zu erhöhen. Damit erfüllte der Landkreis Nordsachsen eine Bedingung, die die Landesdirektion Leipzig im Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2011 vom 28. Juni 2011 gestellt hatte. Die Haushaltssatzung 2011 kann somit mit allen erforderlichen Genehmigungen in Kraft gesetzt werden. Der Landkreis verfügt dann nach 2009 wieder über einen vollzugsfähigen Haushalt.
Die Landesdirektion Leipzig hatte ursprünglich die Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 mit der Bedingung verknüpft, dass der Landkreis die am 30. März 2011 beschlossene Kreisumlage von 31,5 Prozent für dieses Haushaltsjahr auf 32,813 Prozent erhöht. Dazu sollte der Kreistag spätestens bis zum 7. Oktober 2011 einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Landkreis legte u. a. gegen diese Bedingung Widerspruch ein. Als Begründung wurden Entlastungen im Haushaltsvollzug 2011 aufgezeigt, die nicht Bestandteil des im März beschlossenen Haushalts waren. Die Landesdirektion hat diesen neuen Sachverhalt bei der Haushaltsbeurteilung berücksichtigt und konnte im Widerspruchsverfahren die geforderte Höhe der Kreisumlage auf 32,3675 Prozent senken. Mit diesem Umlagesatz gelingt es, bis 2015 entsprechend der Finanzplanung alle Fehlbeträge abzubauen und somit einen vollständigen Ausgleich des Haushalts zu erreichen.
Ohne den gestern vollzogenen Beitritt des Kreistages zum geforderten Kreisumlagesatz wäre die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept und somit auch die Genehmigung für die Haushaltssatzung hinfällig geworden. Dabei akzeptiert die Landesdirektion Leipzig den Kompromiss, dass im laufenden Jahr zunächst nur der Umlagesatz in Höhe von 31,5 Prozent erhoben wird. Der Umlagesatz wird bis maximal 32,3675 Prozent erst fällig, wenn in der Jahresrechnung 2011 tatsächlich ein Fehlbetrag ausgewiesen wird. Die Erhebung erfolgt dann rückwirkend in der Höhe, die zur Deckung dieses Fehlbetrages notwendig ist.
Die von den kreisangehörigen Gemeinden zu entrichtende Kreisumlage stellt eine der wichtigsten Einnahmen der Landkreise dar, mit ihr soll der Finanzbedarf gedeckt werden, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Bei dem erzielten Kompromiss zur Fälligkeit des Umlagesatzes hat die Landesdirektion Leipzig insbesondere auch die finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Nordsachsen berücksichtigt, diese Kreisumlage 2011 zu leisten.
Die Landesdirektion Leipzig hatte ursprünglich die Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 mit der Bedingung verknüpft, dass der Landkreis die am 30. März 2011 beschlossene Kreisumlage von 31,5 Prozent für dieses Haushaltsjahr auf 32,813 Prozent erhöht. Dazu sollte der Kreistag spätestens bis zum 7. Oktober 2011 einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Landkreis legte u. a. gegen diese Bedingung Widerspruch ein. Als Begründung wurden Entlastungen im Haushaltsvollzug 2011 aufgezeigt, die nicht Bestandteil des im März beschlossenen Haushalts waren. Die Landesdirektion hat diesen neuen Sachverhalt bei der Haushaltsbeurteilung berücksichtigt und konnte im Widerspruchsverfahren die geforderte Höhe der Kreisumlage auf 32,3675 Prozent senken. Mit diesem Umlagesatz gelingt es, bis 2015 entsprechend der Finanzplanung alle Fehlbeträge abzubauen und somit einen vollständigen Ausgleich des Haushalts zu erreichen.
Ohne den gestern vollzogenen Beitritt des Kreistages zum geforderten Kreisumlagesatz wäre die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept und somit auch die Genehmigung für die Haushaltssatzung hinfällig geworden. Dabei akzeptiert die Landesdirektion Leipzig den Kompromiss, dass im laufenden Jahr zunächst nur der Umlagesatz in Höhe von 31,5 Prozent erhoben wird. Der Umlagesatz wird bis maximal 32,3675 Prozent erst fällig, wenn in der Jahresrechnung 2011 tatsächlich ein Fehlbetrag ausgewiesen wird. Die Erhebung erfolgt dann rückwirkend in der Höhe, die zur Deckung dieses Fehlbetrages notwendig ist.
Die von den kreisangehörigen Gemeinden zu entrichtende Kreisumlage stellt eine der wichtigsten Einnahmen der Landkreise dar, mit ihr soll der Finanzbedarf gedeckt werden, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Bei dem erzielten Kompromiss zur Fälligkeit des Umlagesatzes hat die Landesdirektion Leipzig insbesondere auch die finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Nordsachsen berücksichtigt, diese Kreisumlage 2011 zu leisten.