Medieninformationen 2011 [LDL]
[089/2011 - 22.12.2011]
Landesdirektion unterstützt Arbeit von Tierschutzvereinen
Freistaat Sachsen stellte 84.000 Euro in 2011 zur Verfügung
Die Landesdirektion Leipzig stellte im Haushaltjahr 2011 an 13 eingetragene gemeinnützige Tierschutzvereine Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 83.952 Euro zur Verfügung.
Mit diesen Geldern, die die Tierschutzvereine des Direktionsbezirkes Leipzig auf Antrag erhielten, können unter anderem Investitionen zur Schaffung von Tierplätzen getätigt, Futter, Tierbedarfsgegenstände und Tierfanggeräte gekauft oder Tierarztkosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einem eingetragenen gemeinnützigen Tierschutzverein gestellt wird und dieser einen Eigenanteil von 10% übernimmt; die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein.
Die Vereine sehen sich in der Verantwortung, herrenlosen, gequälten und in Not geratenen Tieren zu helfen und ihnen ein ehrwürdiges Leben zu ermöglichen.
Vielerorts steigt die Zahl der aufgefundenen herrenlosen Tiere und zehrt an den Finanzen der gemeinnützigen Vereine. Deshalb stellt der Freistaat Sachsen auf der Grundlage Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes finanzielle Mittel zur Unterstützung der Vereine auf Antrag zur Verfügung.
Ohne diese öffentlichen Mittel könnten diese Vereine, deren Mitarbeiter ehrenamtlich tätig und auf Spendengelder angewiesen sind, ihre vielseitigen Aufgaben nicht realisieren. Hierzu gehören die artgerechte Haltung und tierärztliche Betreuung, die Fütterung und Beschäftigung der Tiere sowie ihre Vermittlung an neue Halter. Ebenfalls wird mit den Mitteln die Aufklärungsarbeit zur Haltung von Tieren geleistet. Nicht zuletzt wird davon die notwendige Vereinsfinanzierung verwaltet.
Mit diesen Geldern, die die Tierschutzvereine des Direktionsbezirkes Leipzig auf Antrag erhielten, können unter anderem Investitionen zur Schaffung von Tierplätzen getätigt, Futter, Tierbedarfsgegenstände und Tierfanggeräte gekauft oder Tierarztkosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag von einem eingetragenen gemeinnützigen Tierschutzverein gestellt wird und dieser einen Eigenanteil von 10% übernimmt; die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein.
Die Vereine sehen sich in der Verantwortung, herrenlosen, gequälten und in Not geratenen Tieren zu helfen und ihnen ein ehrwürdiges Leben zu ermöglichen.
Vielerorts steigt die Zahl der aufgefundenen herrenlosen Tiere und zehrt an den Finanzen der gemeinnützigen Vereine. Deshalb stellt der Freistaat Sachsen auf der Grundlage Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes finanzielle Mittel zur Unterstützung der Vereine auf Antrag zur Verfügung.
Ohne diese öffentlichen Mittel könnten diese Vereine, deren Mitarbeiter ehrenamtlich tätig und auf Spendengelder angewiesen sind, ihre vielseitigen Aufgaben nicht realisieren. Hierzu gehören die artgerechte Haltung und tierärztliche Betreuung, die Fütterung und Beschäftigung der Tiere sowie ihre Vermittlung an neue Halter. Ebenfalls wird mit den Mitteln die Aufklärungsarbeit zur Haltung von Tieren geleistet. Nicht zuletzt wird davon die notwendige Vereinsfinanzierung verwaltet.