Medieninformationen 2014
[094/2014 - 28.11.2014]
Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt
Die Landesdirektion Sachsen hat heute auf Antrag der Stadt Grimma den Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt. Der Abriss war mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet worden.
Dabei hat die Landesdirektion Sachsen die kulturgeschichtliche Bedeutung der Papierfabrik Golzern nicht verkannt. Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden in die Prüfung und Entscheidungsfindung einbezogen. An dem Erhalt des Kulturdenkmales besteht durchaus aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Die Signifikanz dieses in 70 Jahren Firmengeschichte gewachsenen Ensembles liegt in seiner Eigenschaft begründet, in einer kompakten Art und Weise die konstruktive und gestalterische Entwicklung der Industriearchitektur, die wirtschaftliche Entwicklung der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Arbeitsbedingungen und Sozialverhältnisse der Beschäftigten zugleich zu vermitteln. Allein die Vielfalt der Tragwerkslösungen auf so engem Raum ist nahezu beispielslos.
Da die Stadt Grimma den Abrissantrag mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet hatte, war von der Landesdirektion abzuwägen, ob die Belange des Hochwasserschutzes das Interesse am Erhalt des Denkmals überwiegen.
Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass von der Papierfabrik Golzern im Hochwasserfall erhebliche Gefahren ausgehen. So ist durch den Rückbau der Fabrik eine Wasserspiegelabsenkung von 6 bis 8 Zentimetern zu erwarten. Der Rückbau würde zudem weitere positive Effekte durch die Beseitigung einer Engstelle mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln in der Nähe der Werkshallen und zwischen den Gebäuden bewirken. Risiken durch Eisstau und sich verklausendes Treibgut können verhindert werden.
Durch die Einengung der Mulde, die durch die Anlagen der Papierfabrik und das Wehr Golzern verschärft würden, kommt es zu einem erheblichen Rückstau im Hochwasserfall und nachfolgend zu Gefahren für Leib und Leben in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen. Weitere Gefahren ergeben sich dadurch, dass die Papierfabrik aufgrund ihrer Lage an und in der Mulde im relevanten Hochwasserkatastrophenfall weder erreichbar noch verteidigbar sei. Schließlich könnten sich Gefahren für Leib und Leben auch dadurch ergeben, dass der schadbringende Hochwasserabfluss unzulängliche Gebäudeteile zerstören könnte. Gebäudeteile könnten abgetrieben werden und die unterliegende Stadt Trebsen und deren Bürger, aber auch die Einsatzkräfte der Wasserwehren erheblich gefährden.
Zusammenfassend kommt die Landesdirektion Sachsen zu der Einschätzung, dass die Papierfabrik Golzern einen nicht zu verantwortenden Gefahrenpunkt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma darstellt. Da die Anlage im Hochwasserfall nicht zu verteidigen sei, wird sie zu einer erheblichen Gefahr insbesondere für Leib und Leben der Grimmaer Bürgerschaft, der unterliegenden Bürger von Trebsen sowie der Einsatzkräfte.
Bei ihrer Einschätzung hatte die Landesdirektion Sachsen diese Einschätzungen zum Hochwasserschutz mit den denkmalpflegerischen Interessen als einander entgegenstehende Belange zu berücksichtigen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der festgestellten erheblichen Gefahren für Leib und Leben die nachweislich hohe Wertigkeit des Denkmals zurückzustehen hat.
Dabei kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Bürgerinitiative, die am Erhalt und der Übernahme des Denkmals interessiert ist, mit ihrem Vorhaben Erfolg haben kann. Angesichts der von dem Gebäude auch im derzeitigen guten Bauzustand ausgehenden Stauwirkung, aus der die Gefahren für Leib und Leben abgeleitet werden, muss das Interesse am Erhalt des Denkmals zurückstehen.
Die Genehmigung ist versehen mit naturschutzrechtlichen Auflagen. Zudem muss die Stadt Grimma vor Beginn der Abbrucharbeiten noch ein Gutachten vorlegen, auf dessen Grundlage eine Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Prüfung durchgeführt wird.
Dabei hat die Landesdirektion Sachsen die kulturgeschichtliche Bedeutung der Papierfabrik Golzern nicht verkannt. Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden in die Prüfung und Entscheidungsfindung einbezogen. An dem Erhalt des Kulturdenkmales besteht durchaus aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Die Signifikanz dieses in 70 Jahren Firmengeschichte gewachsenen Ensembles liegt in seiner Eigenschaft begründet, in einer kompakten Art und Weise die konstruktive und gestalterische Entwicklung der Industriearchitektur, die wirtschaftliche Entwicklung der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Arbeitsbedingungen und Sozialverhältnisse der Beschäftigten zugleich zu vermitteln. Allein die Vielfalt der Tragwerkslösungen auf so engem Raum ist nahezu beispielslos.
Da die Stadt Grimma den Abrissantrag mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet hatte, war von der Landesdirektion abzuwägen, ob die Belange des Hochwasserschutzes das Interesse am Erhalt des Denkmals überwiegen.
Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass von der Papierfabrik Golzern im Hochwasserfall erhebliche Gefahren ausgehen. So ist durch den Rückbau der Fabrik eine Wasserspiegelabsenkung von 6 bis 8 Zentimetern zu erwarten. Der Rückbau würde zudem weitere positive Effekte durch die Beseitigung einer Engstelle mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln in der Nähe der Werkshallen und zwischen den Gebäuden bewirken. Risiken durch Eisstau und sich verklausendes Treibgut können verhindert werden.
Durch die Einengung der Mulde, die durch die Anlagen der Papierfabrik und das Wehr Golzern verschärft würden, kommt es zu einem erheblichen Rückstau im Hochwasserfall und nachfolgend zu Gefahren für Leib und Leben in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen. Weitere Gefahren ergeben sich dadurch, dass die Papierfabrik aufgrund ihrer Lage an und in der Mulde im relevanten Hochwasserkatastrophenfall weder erreichbar noch verteidigbar sei. Schließlich könnten sich Gefahren für Leib und Leben auch dadurch ergeben, dass der schadbringende Hochwasserabfluss unzulängliche Gebäudeteile zerstören könnte. Gebäudeteile könnten abgetrieben werden und die unterliegende Stadt Trebsen und deren Bürger, aber auch die Einsatzkräfte der Wasserwehren erheblich gefährden.
Zusammenfassend kommt die Landesdirektion Sachsen zu der Einschätzung, dass die Papierfabrik Golzern einen nicht zu verantwortenden Gefahrenpunkt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma darstellt. Da die Anlage im Hochwasserfall nicht zu verteidigen sei, wird sie zu einer erheblichen Gefahr insbesondere für Leib und Leben der Grimmaer Bürgerschaft, der unterliegenden Bürger von Trebsen sowie der Einsatzkräfte.
Bei ihrer Einschätzung hatte die Landesdirektion Sachsen diese Einschätzungen zum Hochwasserschutz mit den denkmalpflegerischen Interessen als einander entgegenstehende Belange zu berücksichtigen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der festgestellten erheblichen Gefahren für Leib und Leben die nachweislich hohe Wertigkeit des Denkmals zurückzustehen hat.
Dabei kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Bürgerinitiative, die am Erhalt und der Übernahme des Denkmals interessiert ist, mit ihrem Vorhaben Erfolg haben kann. Angesichts der von dem Gebäude auch im derzeitigen guten Bauzustand ausgehenden Stauwirkung, aus der die Gefahren für Leib und Leben abgeleitet werden, muss das Interesse am Erhalt des Denkmals zurückstehen.
Die Genehmigung ist versehen mit naturschutzrechtlichen Auflagen. Zudem muss die Stadt Grimma vor Beginn der Abbrucharbeiten noch ein Gutachten vorlegen, auf dessen Grundlage eine Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Prüfung durchgeführt wird.