Medieninformationen 2015
[013/2015 - 20.02.2015]
Baurecht für den Ausbau der S 278 in Schönheide
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für Baumaßnahme
Die Landesdirektion Sachsen hat gegenüber dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr am 10. Februar 2015 den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „S 278 Ausbau in Schönheide“ erlassen.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Ausbau des S 278 in der Ortslage von Schönheide. Der Planungsabschnitt beginnt am Ortseingang von Schönheide aus Richtung Schnarrtanne am Ende der bereits durchgeführten Baumaßnahme „S 278, Ausbau westlich Schönheide“. Er endet vor der Einmündung der Ortsstraße Brückenstraße an der ebenfalls bereits ausgebauten S 278, Ortsdurchfahrt Schönheide. Die Trasse verläuft auf der vorhandenen S 278 und wird den verkehrlichen Verhältnissen angepasst. Linksseitig wird durchgängig ein Gehweg angeordnet. Rechtsseitig wird von Bau-km 0+360 bis 0+890 ebenfalls ein Gehweg angeordnet. Die Baulänge des festgestellten Ausbauabschnittes beträgt 925 Meter.
Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse auf der S 278 sind aufgrund unebener Fahrbahnbeläge unzureichend. Immer wiederkehrende Flickungen bei Schlaglöchern, Frosthebungen und Setzungen haben zu einer unebenen Fahrbahnoberfläche geführt. Die Borde sind verworfen, zerbrochen oder fehlen gänzlich. Zudem ist ein Gehweg nur abschnittsweise vorhanden. Die Entwässerungseinrichtungen zur Ableitung des Straßenwassers funktionieren zum großen Teil nicht mehr. Oberflächenwasser wird stellenweise unkontrolliert in angrenzende Flächen, u. a. auch privater Eigentümer, abgeleitet. Diese Mängel sollen durch das Bauvorhaben zum Ausbau der S 278 in Schönheide behoben werden.
Der auszubauende Abschnitt erhält die Fahrstreifenbreite von 2 x 3 Metern. Damit können alle relevanten Begegnungsfälle bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h abgedeckt werden. Bei Bau-km 0+900 muss die Fahrbahn wegen der vorhandenen Bebauung (Gebäude Hauptstraße Nr. 150/151) und der gegenüber liegenden Trockenmauer mit dahinter befindlichem Gebäude (Hauptstraße Nr. 152) auf 5 Meter Fahrbahnbreite eingeengt werden. Damit wird erreicht, dass wenigstens einseitig der Gehweg in der vorgesehenen Breite von 1,50 Meter hergestellt werden kann.
Durch die Anlegung der Gehwege wird die Verkehrssicherheit verbessert, insbesondere dienen diese auch der Schulwegsicherung.
Der Baubeginn steht noch nicht fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in Schönheide öffentlich ausgelegt und vorab den betroffenen Einwendern zugestellt.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Ausbau des S 278 in der Ortslage von Schönheide. Der Planungsabschnitt beginnt am Ortseingang von Schönheide aus Richtung Schnarrtanne am Ende der bereits durchgeführten Baumaßnahme „S 278, Ausbau westlich Schönheide“. Er endet vor der Einmündung der Ortsstraße Brückenstraße an der ebenfalls bereits ausgebauten S 278, Ortsdurchfahrt Schönheide. Die Trasse verläuft auf der vorhandenen S 278 und wird den verkehrlichen Verhältnissen angepasst. Linksseitig wird durchgängig ein Gehweg angeordnet. Rechtsseitig wird von Bau-km 0+360 bis 0+890 ebenfalls ein Gehweg angeordnet. Die Baulänge des festgestellten Ausbauabschnittes beträgt 925 Meter.
Die derzeitigen Verkehrsverhältnisse auf der S 278 sind aufgrund unebener Fahrbahnbeläge unzureichend. Immer wiederkehrende Flickungen bei Schlaglöchern, Frosthebungen und Setzungen haben zu einer unebenen Fahrbahnoberfläche geführt. Die Borde sind verworfen, zerbrochen oder fehlen gänzlich. Zudem ist ein Gehweg nur abschnittsweise vorhanden. Die Entwässerungseinrichtungen zur Ableitung des Straßenwassers funktionieren zum großen Teil nicht mehr. Oberflächenwasser wird stellenweise unkontrolliert in angrenzende Flächen, u. a. auch privater Eigentümer, abgeleitet. Diese Mängel sollen durch das Bauvorhaben zum Ausbau der S 278 in Schönheide behoben werden.
Der auszubauende Abschnitt erhält die Fahrstreifenbreite von 2 x 3 Metern. Damit können alle relevanten Begegnungsfälle bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h abgedeckt werden. Bei Bau-km 0+900 muss die Fahrbahn wegen der vorhandenen Bebauung (Gebäude Hauptstraße Nr. 150/151) und der gegenüber liegenden Trockenmauer mit dahinter befindlichem Gebäude (Hauptstraße Nr. 152) auf 5 Meter Fahrbahnbreite eingeengt werden. Damit wird erreicht, dass wenigstens einseitig der Gehweg in der vorgesehenen Breite von 1,50 Meter hergestellt werden kann.
Durch die Anlegung der Gehwege wird die Verkehrssicherheit verbessert, insbesondere dienen diese auch der Schulwegsicherung.
Der Baubeginn steht noch nicht fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in Schönheide öffentlich ausgelegt und vorab den betroffenen Einwendern zugestellt.