Medieninformationen 2015
[014/2015 - 20.02.2015]
Landesdirektion genehmigt Änderungen am Flugplatz Rothenburg/Görlitz
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Luftfahrtbehörde die von der Flugplatz Rothenburg/Görlitz GmbH beantragten Änderungen am Verkehrslandeplatz Rothenburg/Görlitz am 18. Februar 2015 genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde die Genehmigung aus Gründen der besseren Übersicht und zur Klarstellung neu gefasst sowie der fortgeltende militärische Baubeschränkungsbereich der Klasse "A" in einen beschränkten Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz mit Ausnahmen zu Bauhöhen umgewandelt. Bedingt durch die lage- und höhenmäßig festgelegten Ausnahmen innerhalb und außerhalb des Flugplatzgebietes können nunmehr Bauwerke auch ohne luftrechtliche Zustimmung der Luftfahrtbehörde errichtet werden. Dadurch werden die jeweiligen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Bauwerken sowohl bei der Luftfahrtbehörde als auch bei der zuständigen Bauaufsicht vereinfacht und optimiert.
Mit der Genehmigungsentscheidung ist damit für den Flugplatzbetreiber des Verkehrslandeplatzes Rothenburg/Görlitz der Weg frei, seine Planungen unter Beibehaltung des bisherigen Benutzungsumfanges mit Luftfahrzeugen zukünftig umzusetzen, d. h.:
Verkürzung der Asphaltstart- und -landebahn von derzeit 2.500 Metern auf 2.000 Meter Länge und Verringerung auf eine Bahnbreite von 30 Metern,
Verschiebung der Grasbahn mit den Abmessungen 1.200 Meter x 40 Meter um rund 800 Meter nach Norden,
Flugplatzflächenoptimierung und Zuführung der vom Flugplatz ausgegliederten Gebiete zu einer anderen Nutzungsart (z. B. für die Errichtung und den Betrieb von weiteren Photovoltaikanlagen in dafür gesonderten Verfahren).Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. In ihr ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Genehmigungsbescheid mit Anlagen wird in der Stadt Rothenburg/O.L., im Rathaus (Ratssaal, Zimmer 104), Marktplatz 1 in 02929 Rothenburg/O.L. vom 9. März 2015 bis 23. März 2015 zur Einsicht ausgelegt. Ferner erfolgt die Bekanntmachung der Entscheidung vom 18. Februar 2015 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.
Mit der Genehmigungsentscheidung ist damit für den Flugplatzbetreiber des Verkehrslandeplatzes Rothenburg/Görlitz der Weg frei, seine Planungen unter Beibehaltung des bisherigen Benutzungsumfanges mit Luftfahrzeugen zukünftig umzusetzen, d. h.:
Verkürzung der Asphaltstart- und -landebahn von derzeit 2.500 Metern auf 2.000 Meter Länge und Verringerung auf eine Bahnbreite von 30 Metern,
Verschiebung der Grasbahn mit den Abmessungen 1.200 Meter x 40 Meter um rund 800 Meter nach Norden,
Flugplatzflächenoptimierung und Zuführung der vom Flugplatz ausgegliederten Gebiete zu einer anderen Nutzungsart (z. B. für die Errichtung und den Betrieb von weiteren Photovoltaikanlagen in dafür gesonderten Verfahren).Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden. In ihr ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Genehmigungsbescheid mit Anlagen wird in der Stadt Rothenburg/O.L., im Rathaus (Ratssaal, Zimmer 104), Marktplatz 1 in 02929 Rothenburg/O.L. vom 9. März 2015 bis 23. März 2015 zur Einsicht ausgelegt. Ferner erfolgt die Bekanntmachung der Entscheidung vom 18. Februar 2015 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.