Medieninformationen 2015
[016/2015 - 23.02.2015]
Landesdirektion Sachsen gibt den Doppelhaushalt 2015/2016 der Landeshauptstadt Dresden zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat heute die vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 11. Dezember 2014 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2015 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 1,4 Milliarden EUR. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen i. H. v. ca. 108 Millionen EUR vorgesehen, wobei vor allem im Schulhausbaubereich investiert werden soll. Im Haushaltsjahr 2016 erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts nur geringfügig, während die Auszahlungen für Baumaßnahmen um ca. 68 Millionen EUR auf rund 176 Millionen EUR steigen. Zudem können die in den Vorjahren eingeplanten, aber nicht benötigten Haushaltsmittel für Investitionen verwendet werden.
Die Landeshauptstadt Dresden hält an ihrem Verschuldungsverbot fest und hat für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Auch ansonsten enthält die Doppelhaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben wie seit 2013 unverändert.
Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Landeshauptstadt Dresden in beiden Haushaltsjahren auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Hier kommen der Stadt die positiven Jahresabschlüsse der Vorjahre zugute. Für die negativen Gesamtergebnisse der Jahre 2015 und 2016 sind hauptsächlich die Abschreibungen verantwortlich, welche nach dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorzunehmen sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Dresden ist gleichwohl ausreichend, um angemessene Nettoinvestitionsmittel für die Investitionstätigkeit bereitzustellen und die Liquidität zu sichern.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen den mit den negativen Gesamtergebnissen einhergehenden Substanzverzehr und den starken Liquiditätsabbau im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2019. Zudem ist ungewiss, ob die seitens der Stadt veranschlagten Aufwendungen im Sozialbereich angesichts der nur schwer kalkulierbaren Fallzahlen ausreichend sind. Die Landeshauptstadt Dresden ist daher gehalten, auch weiterhin Konsolidierungspotenziale zu erschließen und insbesondere bei ihren Investitionen auf eine sparsame und effektive Verwendung ihrer Mittel zu achten.
Ohne Erfolg blieb der Vortrag der Dresdner Ortsvorsteher, die Haushaltssatzung 2015/2016 würde die Rechte der Ortschaften verletzen. Zwar müssen diese künftig mit deutlich geringeren Haushaltsmitteln als in den Vorjahren auskommen. Die vorgenommen Kürzungen bewegen sich aber im Ermessensspielraum des Stadtrats und lassen nicht befürchten, dass die Ortschaften ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Die Ortschaftsräte wurden bei der Aufstellung der Haushaltsansätze auch ausreichend angehört.
Der Haushaltsplan 2015 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 1,4 Milliarden EUR. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen i. H. v. ca. 108 Millionen EUR vorgesehen, wobei vor allem im Schulhausbaubereich investiert werden soll. Im Haushaltsjahr 2016 erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts nur geringfügig, während die Auszahlungen für Baumaßnahmen um ca. 68 Millionen EUR auf rund 176 Millionen EUR steigen. Zudem können die in den Vorjahren eingeplanten, aber nicht benötigten Haushaltsmittel für Investitionen verwendet werden.
Die Landeshauptstadt Dresden hält an ihrem Verschuldungsverbot fest und hat für beide Haushaltsjahre keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Auch ansonsten enthält die Doppelhaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben wie seit 2013 unverändert.
Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Landeshauptstadt Dresden in beiden Haushaltsjahren auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Hier kommen der Stadt die positiven Jahresabschlüsse der Vorjahre zugute. Für die negativen Gesamtergebnisse der Jahre 2015 und 2016 sind hauptsächlich die Abschreibungen verantwortlich, welche nach dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorzunehmen sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Dresden ist gleichwohl ausreichend, um angemessene Nettoinvestitionsmittel für die Investitionstätigkeit bereitzustellen und die Liquidität zu sichern.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen den mit den negativen Gesamtergebnissen einhergehenden Substanzverzehr und den starken Liquiditätsabbau im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2019. Zudem ist ungewiss, ob die seitens der Stadt veranschlagten Aufwendungen im Sozialbereich angesichts der nur schwer kalkulierbaren Fallzahlen ausreichend sind. Die Landeshauptstadt Dresden ist daher gehalten, auch weiterhin Konsolidierungspotenziale zu erschließen und insbesondere bei ihren Investitionen auf eine sparsame und effektive Verwendung ihrer Mittel zu achten.
Ohne Erfolg blieb der Vortrag der Dresdner Ortsvorsteher, die Haushaltssatzung 2015/2016 würde die Rechte der Ortschaften verletzen. Zwar müssen diese künftig mit deutlich geringeren Haushaltsmitteln als in den Vorjahren auskommen. Die vorgenommen Kürzungen bewegen sich aber im Ermessensspielraum des Stadtrats und lassen nicht befürchten, dass die Ortschaften ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Die Ortschaftsräte wurden bei der Aufstellung der Haushaltsansätze auch ausreichend angehört.