Medieninformationen 2015
[033/2015 - 08.05.2015]
Schill & Seilacher Chemie GmbH kann Misch- und Emulgieranlage wieder in Betrieb nehmen
Die Landesdirektion Sachsen hat der Schill & Seilacher Chemie GmbH in Pirna heute bestätigt, dass eine Misch- und Emulgieranlage sowie eine Reihe von Lageranlagen aus Sicht des Immissionsschutzes und des Störfallrechts unbedenklich sind. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Teile der Produktionsanlagen ist damit möglich.
Die Landesdirektion Sachsen hatte infolge des Störfalls vom 1. Dezember 2014 die vorübergehende Stilllegung des gesamten Betriebes angeordnet. Des Weiteren hatte sie festgelegt, dass für die Wiederinbetriebnahme der nicht zerstörten Anlagen eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen sowie sonstige Gefahren in Folge des Störfalls künftig für die Nachbarn und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Die geforderten sicherheitstechnischen Überprüfungen der Misch- und Emulgieranlage nebst einigen Lageranlagen wurden jetzt abgeschlossen. Im Ergebnis konnte die Landesdirektion Sachsen die immissionsschutz- und störfallrechtliche Unbedenklichkeit für die konkret bezeichneten Anlagenteile erklären.
Die Landesdirektion Sachsen hatte infolge des Störfalls vom 1. Dezember 2014 die vorübergehende Stilllegung des gesamten Betriebes angeordnet. Des Weiteren hatte sie festgelegt, dass für die Wiederinbetriebnahme der nicht zerstörten Anlagen eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfolgen hat. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen sowie sonstige Gefahren in Folge des Störfalls künftig für die Nachbarn und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
Die geforderten sicherheitstechnischen Überprüfungen der Misch- und Emulgieranlage nebst einigen Lageranlagen wurden jetzt abgeschlossen. Im Ergebnis konnte die Landesdirektion Sachsen die immissionsschutz- und störfallrechtliche Unbedenklichkeit für die konkret bezeichneten Anlagenteile erklären.