Medieninformationen 2015
[037/2015 - 19.05.2015]
Kitesurfen, Jet- und Wasserski sind in der Saison 2015 am Bärwalder See nicht möglich
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) muss für die Saison 2015 der Gemeinde Boxberg gegenüber früher erteilte Genehmigungen für Jetski, Kitesurfen und Wasserskifahren auf dem Bärwalder See widerrufen. Diese Einschränkungen beim Gebrauch des Bärwalder Sees hat die LDS der Gemeinde in einem Bescheid in der vergangenen Woche mitgeteilt.
Hintergrund der Nutzungseinschränkung ist eine momentan nicht ausreichende Abgrenzung der für die genannten gefahrgeneigten Wassersportarten vorgesehenen Wasserflächen mit dafür zugelassenen Tonnen.
Bis zur letztjährigen Saison waren Jetski, Kitesurfen und Wasserskifahren auf dem Bärwalder See möglich, weil es sich um ein künstliches Gewässer außerhalb der sonst gültigen Regelungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung handelte. Seit einer Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung Ende August 2014 gelten auch für den Bärwalder See die Regeln der Verordnung. Nun muss auch die Abgrenzung von Teilflächen des Sees für gefahrgeneigte Wassersportarten in der damit erforderlichen Form durch die Gemeinde Boxberg als Inhaberin der Genehmigungen erfolgen.
Nur mit den von der Landesdirektion Sachsen erlassenen Einschränkungen ist es möglich, das sonstige Befahren des Bärwalder Sees z.B. mit Segel- und Motorbooten sowie kleinen Fahrgastschiffen weiterhin zuzulassen.
Hintergrund der Nutzungseinschränkung ist eine momentan nicht ausreichende Abgrenzung der für die genannten gefahrgeneigten Wassersportarten vorgesehenen Wasserflächen mit dafür zugelassenen Tonnen.
Bis zur letztjährigen Saison waren Jetski, Kitesurfen und Wasserskifahren auf dem Bärwalder See möglich, weil es sich um ein künstliches Gewässer außerhalb der sonst gültigen Regelungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung handelte. Seit einer Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung Ende August 2014 gelten auch für den Bärwalder See die Regeln der Verordnung. Nun muss auch die Abgrenzung von Teilflächen des Sees für gefahrgeneigte Wassersportarten in der damit erforderlichen Form durch die Gemeinde Boxberg als Inhaberin der Genehmigungen erfolgen.
Nur mit den von der Landesdirektion Sachsen erlassenen Einschränkungen ist es möglich, das sonstige Befahren des Bärwalder Sees z.B. mit Segel- und Motorbooten sowie kleinen Fahrgastschiffen weiterhin zuzulassen.