Medieninformationen 2015
[040/2015 - 28.05.2015]
B 87 kann westlich von Torgau weiter ausgebaut werden
Dreistreifige Kraftfahrstraße wird um parallelen Rad- und Wirtschaftsweg ergänzt
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 87 im 4. Bauabschnitt zwischen der Kreuzung der K 8986 nach Audenhain und Gräfenhain bis unmittelbar nach der Querung des Gewässers Rote Furt abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den 3.220 Meter langen Straßenabschnitt und den 3.870 Meter langen gemeinsamen Rad- und Wirtschaftsweg.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Erweiterung des Fahrbahnquerschnittes mit einer 2+1-Wechselverkehrsführung. Zwei Richtungsfahrstreifen werden dabei mit einem mittleren Fahrstreifen kombiniert, der dann abschnittsweise der einen oder der anderen Fahrtrichtung zugeordnet ist.
Die Erfahrungen aus den bereits realisierten drei Bauabschnitten auf der B 87 mit diesem Querschnitt haben gezeigt, dass die Unfallzahlen zurückgehen. Überdies lösen sich Fahrzeugpulks schnell auf, die sich hinter einem Lastkraftwagen oder einem langsam fahrenden Fahrzeug bilden.
Die Bundesstraße 87 wird um rund 4,50 Meter verbreitert, so dass die befestigte Breite im Endzustand 12,50 Meter beträgt. Es erfolgen einige Abweichungen von der ursprünglichen Strecke und insoweit ein Neubau. In Teilbereichen wird die B 87 zur Verbesserung der Linienführung nur grundhaft ausgebaut. Die B 87 wird im jetzt genehmigten Abschnitt als Kraftfahrstraße betrieben, so dass alle vorhandenen Grundstückszufahrten und Forstwegzufahrten nicht wieder direkt an die Straße angebunden werden und auch die Anbindung der kommunalen Straße von und nach Gräfenhain entfällt.
Südlich der B 87 wird vom Abzweig Audenhain bis zum Anschluss an die K 8985 nach Klitzschen ein Rad- und Wirtschaftsweg ausgebildet. In Weiterführung des Rad- und Wirtschaftsweges in Richtung Mockrehna wird nördlich der B 87 am Baubeginn auf 100 Meter Länge der Forstweg ausgebaut und eine Querungsmöglichkeit auf der B 87 vorgesehen.
Das vorhandene Bauwerk zur Querung der Roten Furt wird abgerissen und durch zwei Bauwerke – zum einen für den Rad- und Wirtschaftsweg und zum anderen für die Fahrbahn der B 87 – ersetzt.
Mit dem Bau des 2+1-Querschnittes werden die erheblichen Streckendefizite abgebaut, die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und die B 87 kann ihrer überregionalen Verbindungsfunktion gerecht werden.
Zur Kompensation der mit dem Ausbau der B 87 im vierten Bauabschnitt verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere in das Waldgebiet, sind eine Reihe von Ausgleichs-, Ersatz- sowie Neuaufforstungsmaßnahmen geplant. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und der besonders geschützten Tierarten im Umfeld der Roten Furt sind Schadensminderungsmaßnahmen vorgesehen. Allen weiteren öffentlichen Belangen wie dem Immissions- und Bodenschutz, der Wasserwirtschaft, der öffentlichen Ver- und Entsorgung wird ausreichend Rechnung getragen.
Private Einwendungen gegen das Vorhaben sind nicht erhoben worden.
Der nunmehr erfolgende Ausbau der B 87 im 4. Bauabschnitt steht auch den weiteren Planungen zur B 87n nicht entgegen. Der planfestgestellte Ausbau ist integraler Bestandteil der B 87n.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger Bekanntmachung in der Gemeinde Mockrehna sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Auslegung wird rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Erweiterung des Fahrbahnquerschnittes mit einer 2+1-Wechselverkehrsführung. Zwei Richtungsfahrstreifen werden dabei mit einem mittleren Fahrstreifen kombiniert, der dann abschnittsweise der einen oder der anderen Fahrtrichtung zugeordnet ist.
Die Erfahrungen aus den bereits realisierten drei Bauabschnitten auf der B 87 mit diesem Querschnitt haben gezeigt, dass die Unfallzahlen zurückgehen. Überdies lösen sich Fahrzeugpulks schnell auf, die sich hinter einem Lastkraftwagen oder einem langsam fahrenden Fahrzeug bilden.
Die Bundesstraße 87 wird um rund 4,50 Meter verbreitert, so dass die befestigte Breite im Endzustand 12,50 Meter beträgt. Es erfolgen einige Abweichungen von der ursprünglichen Strecke und insoweit ein Neubau. In Teilbereichen wird die B 87 zur Verbesserung der Linienführung nur grundhaft ausgebaut. Die B 87 wird im jetzt genehmigten Abschnitt als Kraftfahrstraße betrieben, so dass alle vorhandenen Grundstückszufahrten und Forstwegzufahrten nicht wieder direkt an die Straße angebunden werden und auch die Anbindung der kommunalen Straße von und nach Gräfenhain entfällt.
Südlich der B 87 wird vom Abzweig Audenhain bis zum Anschluss an die K 8985 nach Klitzschen ein Rad- und Wirtschaftsweg ausgebildet. In Weiterführung des Rad- und Wirtschaftsweges in Richtung Mockrehna wird nördlich der B 87 am Baubeginn auf 100 Meter Länge der Forstweg ausgebaut und eine Querungsmöglichkeit auf der B 87 vorgesehen.
Das vorhandene Bauwerk zur Querung der Roten Furt wird abgerissen und durch zwei Bauwerke – zum einen für den Rad- und Wirtschaftsweg und zum anderen für die Fahrbahn der B 87 – ersetzt.
Mit dem Bau des 2+1-Querschnittes werden die erheblichen Streckendefizite abgebaut, die Verkehrssicherheit deutlich erhöht und die B 87 kann ihrer überregionalen Verbindungsfunktion gerecht werden.
Zur Kompensation der mit dem Ausbau der B 87 im vierten Bauabschnitt verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere in das Waldgebiet, sind eine Reihe von Ausgleichs-, Ersatz- sowie Neuaufforstungsmaßnahmen geplant. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und der besonders geschützten Tierarten im Umfeld der Roten Furt sind Schadensminderungsmaßnahmen vorgesehen. Allen weiteren öffentlichen Belangen wie dem Immissions- und Bodenschutz, der Wasserwirtschaft, der öffentlichen Ver- und Entsorgung wird ausreichend Rechnung getragen.
Private Einwendungen gegen das Vorhaben sind nicht erhoben worden.
Der nunmehr erfolgende Ausbau der B 87 im 4. Bauabschnitt steht auch den weiteren Planungen zur B 87n nicht entgegen. Der planfestgestellte Ausbau ist integraler Bestandteil der B 87n.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger Bekanntmachung in der Gemeinde Mockrehna sowie in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum der Auslegung wird rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.