Medieninformationen 2015
[047/2015 - 05.06.2015]
Entscheidung zum Hirschwinkel ist noch nicht gefallen
Freistaat Sachsen prüft Eignung eines Studentenwohnheims in Görlitz als Außenstelle der Erstaufnahme für Asylbewerber
Mit Verwunderung wurde in der Landesdirektion Sachsen eine Medieninformation der Stadt Görlitz zur Kenntnis genommen, nach der der Oberbürgermeister der Stadt erst am gestrigen Donnerstag von Plänen erfahren haben will, ein gegenwärtig als Studentenwohnheim genutztes Gebäude am Hirschwinkel künftig als Außenstelle der Erstaufnahme für Asylbewerber zu nutzen.
Das Gebäude am Hirschwinkel ist eines von mehreren Objekten im Freistaat, die das Sächsische Immobilien- und Baumanagement gegenwärtig in Hinsicht auf die Eignung als zeitweilige Asylbewerberunterkunft prüft. Eine Entscheidung über die Nutzung für diesen Zweck wird allerdings frühestens in der nächsten Woche nach einer Beratung mit den politisch Verantwortlichen vor Ort getroffen werden. Über eine solche Entscheidung wird der Freistaat die Öffentlichkeit umgehend informieren.
Bürgermeister und Landräte der betroffenen Kommunen werden jedoch regelmäßig schon vor einer solchen möglichen Entscheidung – im Stadium der Eignungsprüfungen von Standorten für zeitweilige Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung - durch den Freistaat von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. So ist auch der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz durch die Dresdner Vizepräsidentin der Landesdirektion Sachsen bereits Donnerstag der vergangenen Woche bezüglich der Aktivitäten des Freistaates zur Suche nach neuen Unterkunftsmöglichkeiten in Görlitz informiert worden. Weitere Gespräche dazu haben sich dann im Laufe dieser Woche angeschlossen.
Das Gebäude am Hirschwinkel ist eines von mehreren Objekten im Freistaat, die das Sächsische Immobilien- und Baumanagement gegenwärtig in Hinsicht auf die Eignung als zeitweilige Asylbewerberunterkunft prüft. Eine Entscheidung über die Nutzung für diesen Zweck wird allerdings frühestens in der nächsten Woche nach einer Beratung mit den politisch Verantwortlichen vor Ort getroffen werden. Über eine solche Entscheidung wird der Freistaat die Öffentlichkeit umgehend informieren.
Bürgermeister und Landräte der betroffenen Kommunen werden jedoch regelmäßig schon vor einer solchen möglichen Entscheidung – im Stadium der Eignungsprüfungen von Standorten für zeitweilige Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung - durch den Freistaat von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. So ist auch der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz durch die Dresdner Vizepräsidentin der Landesdirektion Sachsen bereits Donnerstag der vergangenen Woche bezüglich der Aktivitäten des Freistaates zur Suche nach neuen Unterkunftsmöglichkeiten in Görlitz informiert worden. Weitere Gespräche dazu haben sich dann im Laufe dieser Woche angeschlossen.