Medieninformationen 2015
[059/2015 - 29.06.2015]
Bauvorbescheid zur Errichtung einer Moschee in Leipzig bestätigt
Landesdirektion weist Nachbarwidersprüche zurück
Die Landesdirektion Sachsen hat über die drei Nachbarwidersprüche gegen den Bauvorbescheid der Stadt Leipzig zur Errichtung eines Gebetshauses mit Verwalterwohnung (Moschee) des Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V. in der Georg-Schumann-Straße entschieden.
Die Nachbarwidersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Mit der durch die Stadt Leipzig bestätigten Planung werden die Nachbarn in ihren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Die Nachbarwidersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Mit der durch die Stadt Leipzig bestätigten Planung werden die Nachbarn in ihren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt.