Medieninformationen 2007 [LDD]
[70/2007 - 30.11.2007]
Landeshauptstadt Dresden liefert falsche Verkehrsdaten für die Modellierung von Luftreinhaltemaßnahmen
Bekanntmachung des Dresdner Luftreinhalteplanes erfolgt voraussichtlich 2008
Die Bekanntmachung des Dresdner Luftreinhalteplanes kann nicht wie geplant am 14. 12. diesen Jahres stattfinden. Hintergrund der Verzögerung ist eine Mitteilung der Hauptabteilung Mobilität der Landeshauptstadt Dresden an das Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) aus der vergangenen Woche. Danach hat die Hauptabteilung Mobilität für die Modellierung der für Dresden geplanten Luftreinhaltemaßnahmen bislang falsche Daten an das LfUG geliefert.
Die vom LfUG zur Modellierung genutzten Daten hatte die Landeshauptstadt überhaupt erst mit vierteljährlicher Verspätung Ende August 2007 dem LfUG zuarbeiten können. Der Zuarbeit lag allerdings die schon mehrere Jahre verfügbare Verkehrsprognose für das Jahr 2010 zu Grunde. Die Richtigkeit dieser Verkehrsdaten hatte der Vertreter der Stadt in der gemeinsamen Projektgruppensitzung der Landeshauptstadt, des LfUG und des Regierungspräsidiums Dresden (RP) noch im Oktober 2007 auf Nachfrage mehrfach ausdrücklich bekräftigt.
Nachdem die Ergebnisse der darauf basierenden Modellierung bereits publik geworden waren und die Veröffentlichung des ersten Dresdner Luftreinhalteplanes unmittelbar bevorstand, sah sich die Landeshauptstadt überraschenderweise veranlasst, die eigene Zuarbeit in Frage zu stellen und Korrekturen anzukündigen.
Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug bittet in einem Schreiben an den amtierenden Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Dr. Lutz Vogel nun eindringlich darum, die benötigten korrekten Verkehrsdaten innerhalb der nächsten zwei Wochen an das LfUG zu liefern.
Die Auswirkungen der korrigierten Verkehrsdaten müssen in erneuten Modellrechnungen durch das LfUG zunächst wieder geprüft werden. Dieser Vorgang wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden wird deswegen frühestens im Februar des kommenden Jahres in Kraft treten können.