Medieninformationen 2007 [LDD]
[57/2007 - 11.10.2007]
Richtigstellung zur heutigen Presseberichterstattung in Sachen „Molebrücke Pieschen“
Bauverzögerung ist Dresdner Eigenleistung
Die heute in einer Dresdner Tageszeitung verbreitete Darstellung, nach der das Regierungspräsidium Dresden den Bau der Pieschener Molebrücke durch die Verweigerung von Fördermitteln behindere, entspricht nicht den Tatsachen.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Vorhaben „Molebrücke Pieschen“ nicht in den für die Fördermittelzuteilung zuständigen Einplanungsausschuss beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit eingebracht worden, weil die Landeshauptstadt Dresden nicht nachweisen konnte, die Fragen der Eigentümerschaft und der Nutzungsüberlassung im Molengelände geklärt zu haben.
Für den Bau und die nachfolgende Nutzung der Molebrücke müssen Flächen in Anspruch genommen werden, die in Eigentum der Bundesrepublik Deutschland liegen und die vom Bundeswasser- und Schifffahrtsamt verwaltet werden. Die Nutzung dieser Fläche für den geplanten Ausbau des Elberadweges in Pieschen ist prinzipiell möglich. Allerdings müssen die Stadt und das Bundesamt dafür einen Vertrag abschließen, mit dem der Bund die Nutzung der Flächen gestattet.
Ein Mustervertrag dieses Inhaltes ist der Landeshauptstadt von Seiten des Bundesamtes bereits vor mehreren Wochen zugegangen. Eine Reaktion von Seiten der Landeshauptstadt steht bislang jedoch aus. Damit ist der Fortgang des Förderverfahrens blockiert.
Der Stadt wurde die Förderung der Molebrücke in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium auf Fachebene in Aussicht gestellt. Diese Förderung kann in Form einer sofortigen Zuweisung oder als Verpflichtungsermächtigung des Freistaates für einen späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Entscheidung, welche Form gewählt wird, hängt von der jeweils aktuellen Fördermittelsituation ab.
Zu Zeitpunkten, da Barmittel nicht verfügbar sind, kann – prinzipielle Förderfähigkeit des Vorhabens und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen vorausgesetzt - eine Vorfinanzierung des jeweiligen Vorhabens durch den Vorhabensträger erfolgen, die dann später mit der Förderung aus der Verpflichtungsermächtigung abgelöst wird. Auf diese Weise wird es Kommunen ermöglicht, als dringlich eingestufte Maßnahmen nachteilsfrei und sehr schnell auch bei zwischenzeitlichen Fördermittelengpässen zu realisieren.
Die Landeshauptstadt hat signalisiert, dass sie für die Pieschener Molebrücke eine Vorfinanzierung nicht übernehmen und auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn verzichten möchte. Diese Haltung steht als zweites Hindernis neben der ungeklärten Flächennutzungsfrage einem schnellen Bau der Molebrücke in Pieschen im Wege.