Medieninformationen 2007 [LDD]
[54/2007 - 28.09.2007]
Neue Pipeline für russisches Erdgas wird Sachsen queren
Regierungspräsidium Dresden schließt Raumordnungsverfahren für Großprojekt der Energieinfrastruktur ab
Das Raumordnungsverfahren für den Bau einer neuen Erdgasleitung, die quer durch Sachsen verlaufen wird, ist unter Federführung des Regierungspräsidiums Dresden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen worden. Maßgeblich am Verfahren beteiligt war auch das Regierungspräsidium Chemnitz. Mit der Raumordnungsbehörde des Landes Brandenburg wurde der Anbindungspunkt an der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg abgestimmt. Die neue Pipeline, die das Kürzel OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung) trägt, ist Bestandteil der langfristigen Planung von transnationalen Erdgastrassen im Rahmen des European Gas Pipeline Systems („Transeuropäisches Netz“). OPAL optimiert den Erdgastransport und die Einspeisung in das nationale und transeuropäische Netz. Träger des Vorhabens ist die in Kassel ansässige WINGAS GmbH.
Die neue Gasleitung wird eine Jahreskapazität von 36 Milliarden Kubikmetern haben und russisches Erdgas von Greifswald zur Erdgasverdichtungsstation im erzgebirgischen Olbernhau transportieren. OPAL stellt den Netzschluss von der entstehenden Ostsee-Pipeline zu den südlichen Erdgasimportleitungen JAGAL und STEGAL her. In Sachsen verläuft die Trasse durch die Landkreise Riesa-Großenhain, Meißen, den Weißeritzkreis, Freiberg und den Mittleren Erzgebirgskreis und berührt dabei 27 sächsische Gemeinden.
OPAL hat einen Durchmesser von 1,40 Metern und quert Sachsen – je nach endgültiger Trassenfestlegung – auf einer Länge zwischen 95 und 105 Kilometern. Während der Bauphase wird ein 36 Meter breiter Arbeitskorridor erforderlich sein. Nach Abschluss der Verlegung ist ein Streifen von 6,40 Metern Breite über der Leitung gehölzfrei zu halten. Bei einer Erdüberdeckung der Leitung von mindestens einem Meter bleibt die landwirtschaftliche Nutzung des Trassenstreifens unbeeinträchtigt.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens sind alle berührten öffentlichen Belange zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem die Landwirtschaft und der Naturschutz, aber auch die Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten, Siedlungsgebieten und Vorranggebieten für den oberflächennahen Rohstoffabbau und die Windenergienutzung. Von den Trägern der öffentlichen Belange wurden im gesamten sächsischen Trassengebiet Stellungnahmen zum Vorhaben abgefordert. Einbezogen wurden unter anderem durch die Gasleitung berührte Gemeinden und Landkreise, verschiedene Landesämter, kommunale Zweckverbände, anerkannte Naturschutzverbände sowie Energie- und Gasversorger. Insgesamt waren 85 Wortmeldungen auszuwerten.
Das Regierungspräsidium Dresden stellt im Ergebnis seiner raumordnerischen Prüfungen fest, dass es nach Beendigung des Bauvorhabens zu keiner erheblichen Veränderung des Freiraums und der Flora und Fauna kommen wird. Zeitweilige Eingriffe in bestehende Agrarstrukturen können durch entsprechende Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben minimiert oder ausgeglichen werden. Auch die naturschutzfachlichen Belange sind im Rahmen der Raumordnung im erforderlichen Umfang geprüft worden. Die Trasse kreuzt oder berührt insgesamt 15 besonders geschützte Naturräume. Im Zuge der nun folgenden Planfeststellung ist die Verträglichkeit der Gastrasse mit den gebietsbezogenen Erhaltungszielen im Einzelnen nachzuweisen.
Mehr als 60 Prozent der OPAL-Trasse in Sachsen werden parallel zu bereits bestehenden Gasleitungen oder zu vorhandenen Anlagen der technischen Leitungsinfrastruktur verlaufen. Damit entspricht die geprüfte Planung dem Bündelungsgrundsatz der Raumordnung.
Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens liegt ein Korridor vor, der die Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren bildet.
Auf den Gemarkungen der Gemeinden Priestewitz, Ebersbach und Niederau wird der bereits zur Planung gehörende alternative Nebenweg wegen des geringeren Eingriffs in Natur- und Landschaftsschutz gegenüber der Hauptvariante der Trasse als raumverträglicher beurteilt.
Die Prüfung der geplanten Trassenabschnitte durch den Eichhörnchengrund und das Regenbachtal auf dem Gebiet der Gemeinde Klipphausen ergab, dass wegen der dort vorhandenen Wohnbebauung bzw. der Erfordernisse von Naturschutz und Landschaftspflege Veränderungen der Trassenführung nicht zu vermeiden sind. Das Regierungspräsidium hat deshalb festgelegt, dass im anschließenden energierechtlichen Planfeststellungsverfahren eine weiter westlich, in Richtung Pegenau und Naustadt gelegene Variante untersucht werden soll. Diese so genannte „Naustadt-Variante“ soll nordwestlich von Röhrsdorf wieder auf die Nebenvariante treffen.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird in allen betroffenen Gemeinden einen Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Zeitraum der Auslegung machen die Gemeinden ortsüblich bekannt.