Medieninformationen 2015
[089/2015 - 02.09.2015]
Landkreise dürfen beim Verein „Welterbe Montanregion“ mitmachen
Genehmigungsverfahren der Landesdirektion Sachsen läuft weiter für Einzelgemeinden
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Beteiligung der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz–Osterzgebirge am Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.“ genehmigt. Derzeit arbeitet die LDS an den Genehmigungen für die Beteiligung von weiteren 29 Städten und Gemeinden aus diesen drei Landkreisen an dem Verein.
Die Gründung des Vereins war notwendig geworden, weil die UNESCO die bislang genutzte Konstruktion eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum UNESCO-Welterbe-Projekt „Montanregion Erzgebirge“ für die nächsten erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Welterbeanerkennung und die Administration der angestrebten Welterbestätte nicht als ausreichend betrachtet.
Die Beteiligten hoben deshalb am 21. Mai 2015 für das angestrebte UNESCO-Welterbe „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Kruąnohoří“ den Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.“ aus der Taufe. Die Beteiligung an diesem Verein muss durch die Landesdirektion nun für jede Mitgliedskommune einzeln genehmigt werden. Die Genehmigungen für vier weitere Gemeinden aus den selbst nicht beteiligten Landkreisen Meißen und Zwickau werden von den zuständigen Landratsämtern erteilt.
Hintergrund:
Seit 1998 befindet sich die Montanregion Erzgebirge auf der offiziellen deutschen Welterbe-Warteliste zur Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Nachdem zwischen 2001 und 2010 die Umsetzbarkeit des Projektes anhand mehrerer Studien bestätigt wurde, entschlossen sich die betroffenen Kommunen, die Trägerschaft für die Beantragung des Welterbetitels zu übernehmen. Dazu wurde zwischen den beteiligten Kommunen zunächst der Öffentlich-rechtliche Vertrag zum UNESCO-Welterbe-Projekt „Montanregion Erzgebirge" mit dem Ziel der Aufnahme der Montanregion Erzgebirge in die Welterbeliste der UNESCO geschlossen.
Die Gründung des Vereins war notwendig geworden, weil die UNESCO die bislang genutzte Konstruktion eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum UNESCO-Welterbe-Projekt „Montanregion Erzgebirge“ für die nächsten erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Welterbeanerkennung und die Administration der angestrebten Welterbestätte nicht als ausreichend betrachtet.
Die Beteiligten hoben deshalb am 21. Mai 2015 für das angestrebte UNESCO-Welterbe „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Kruąnohoří“ den Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V.“ aus der Taufe. Die Beteiligung an diesem Verein muss durch die Landesdirektion nun für jede Mitgliedskommune einzeln genehmigt werden. Die Genehmigungen für vier weitere Gemeinden aus den selbst nicht beteiligten Landkreisen Meißen und Zwickau werden von den zuständigen Landratsämtern erteilt.
Hintergrund:
Seit 1998 befindet sich die Montanregion Erzgebirge auf der offiziellen deutschen Welterbe-Warteliste zur Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Nachdem zwischen 2001 und 2010 die Umsetzbarkeit des Projektes anhand mehrerer Studien bestätigt wurde, entschlossen sich die betroffenen Kommunen, die Trägerschaft für die Beantragung des Welterbetitels zu übernehmen. Dazu wurde zwischen den beteiligten Kommunen zunächst der Öffentlich-rechtliche Vertrag zum UNESCO-Welterbe-Projekt „Montanregion Erzgebirge" mit dem Ziel der Aufnahme der Montanregion Erzgebirge in die Welterbeliste der UNESCO geschlossen.