Medieninformationen 2015
[130/2015 - 04.11.2015]
Örtlicher Einzelhandel punktet bei Sicherheit von LED-Lampen
Marktüberwachung bei der Landesdirektion Sachsen prüft 120 LED-Lampen aus drei verschiedenen Marktsegmenten
Wenn es draußen früher dunkel und später am Morgen hell wird, rückt die Raumbeleuchtung naturgemäß stärker in den Fokus. In den letzten Jahren kommen zu diesem Zweck auch in Haushalten immer mehr LED-Lampen zum Einsatz. Deren gegenüber verfügbaren Alternativen positive Umweltbilanz ist bekannt und auch kaum bestritten. Sind beim Einsatz dieser Lampen jedoch auch Sicherheit und Gesundheit der Käufer und Nutzer gewährleistet?
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) als die für den Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes zuständige Verbraucherschutzbehörde ist dieser Frage in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen einer Marktüberwachungsaktion nachgegangen. Dabei konzentrierte sich die LDS auf die elektrische und mechanische Sicherheit von im Handel angebotenen LED-Lampen. Sie prüfte insbesondere den Isolationswiderstand, die Spannungsfestigkeit, die Abdrehfestigkeit, die Kennzeichnung der Lampen sowie Gefahren durch die zufällige Berührung elektrisch aktiver Teile, also den Schutz der Nutzer vor elektrischem Schlag.
Insgesamt hat die LDS 120 LED-Lampen der Sockeltypen E27, E14 und GU10 untersucht. Ein Drittel dieser Lampen war von nicht gewerblichen Verwendern auf ausländischen Internetportalen bzw. Onlineplattformen bestellt und der LDS vom Zoll übergeben worden. Weitere 40 Lampen wurden im örtlichen Einzelhandel erworben und noch einmal 40 bei vorwiegend sächsischen Internetanbietern bestellt.
Die Unterschiede in der Beschaffung führten zu Differenzen in der Produktsicherheit, die so nicht erwartet worden waren.
Unter den vom Zoll übergebenen Lampen war keine mängelfrei. 31 der 40 Prüflinge wiesen so gravierende sicherheitstechnische Mängel auf, dass sie vom Zoll vernichtet wurden. So wiesen Lampen aus diesem Marktsegment im ganz normalen Zugriffsbereich ihrer Oberfläche spannungsführende Teile oder auch scharfe Kanten auf. Eine größere Zahl von Lampen bestand auch den Test der Spannungsfestigkeit nicht. Dabei lag der Preisvorteil der auf ausländischen Internetportalen gegenüber den im örtlichen Einzelhandel angebotenen Produkten im Durchschnitt bei weniger als einem Euro.
Die Angebotspalette des örtlichen Handels ist zwar schmaler als die der Internetportale, jedoch schlossen die Lampen aus diesem Marktsegment in der Sicherheitsüberprüfung am besten ab. 29 der aus dieser Gruppe bewerteten LED-Lampen waren im Sicherheitscheck der LDS mängelfrei, sieben wiesen marginale Mängel in der Kennzeichnung auf. Die übrigen hatten Fehler, die nur ein geringes Risiko für den Verwender darstellten. Der durchschnittliche Preis lag für eine LED-Lampe im Einzelerwerb über alle Produktgruppen hinweg in diesem Marktsegment bei sechs Euro.
Die Bestellung beim einheimischen Internetangebot ermöglicht dem Kunden eine größere Auswahl gegenüber den Angeboten des örtlich-stationären Handels. Zwölf der dort beschafften LED-Lampen erwiesen sich als mängelfrei, 19 weitere wiesen für den sicheren Betrieb kaum bedeutsame Kennzeichnungsmängel auf, sieben hatten kleinere, zwei jedoch erhebliche und vor allem auch sicherheitsrelevante Mängel.
Der Vorteil der Bestellportale im Internet ist die oft gegebene Möglichkeit einer Bewertung von Produkten durch Kunden, mit der die Auswahl erleichtert werden kann. Vor allem auf Grund der zum Teil nicht unerheblichen Versandkosten stellte andererseits der einheimische Internethandel – zumindest bei der Einzelabnahme von Lampen – das mit zehn Euro pro Lampe durchschnittlich teuerste Marktsegment dar.
Als Fazit kann festgehalten werden: Die im örtlichen Einzelhandel angebotenen LED-Lampen weisen bei geringem Preisnachteil die größte Sicherheit für die Verwender auf. Dagegen ist der Eigenimport von LED-Lampen über die Nutzung von international aufgestellten Internetportalen mit Sicherheitsrisiken behaftet und deshalb nicht ratsam.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) als die für den Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes zuständige Verbraucherschutzbehörde ist dieser Frage in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen einer Marktüberwachungsaktion nachgegangen. Dabei konzentrierte sich die LDS auf die elektrische und mechanische Sicherheit von im Handel angebotenen LED-Lampen. Sie prüfte insbesondere den Isolationswiderstand, die Spannungsfestigkeit, die Abdrehfestigkeit, die Kennzeichnung der Lampen sowie Gefahren durch die zufällige Berührung elektrisch aktiver Teile, also den Schutz der Nutzer vor elektrischem Schlag.
Insgesamt hat die LDS 120 LED-Lampen der Sockeltypen E27, E14 und GU10 untersucht. Ein Drittel dieser Lampen war von nicht gewerblichen Verwendern auf ausländischen Internetportalen bzw. Onlineplattformen bestellt und der LDS vom Zoll übergeben worden. Weitere 40 Lampen wurden im örtlichen Einzelhandel erworben und noch einmal 40 bei vorwiegend sächsischen Internetanbietern bestellt.
Die Unterschiede in der Beschaffung führten zu Differenzen in der Produktsicherheit, die so nicht erwartet worden waren.
Unter den vom Zoll übergebenen Lampen war keine mängelfrei. 31 der 40 Prüflinge wiesen so gravierende sicherheitstechnische Mängel auf, dass sie vom Zoll vernichtet wurden. So wiesen Lampen aus diesem Marktsegment im ganz normalen Zugriffsbereich ihrer Oberfläche spannungsführende Teile oder auch scharfe Kanten auf. Eine größere Zahl von Lampen bestand auch den Test der Spannungsfestigkeit nicht. Dabei lag der Preisvorteil der auf ausländischen Internetportalen gegenüber den im örtlichen Einzelhandel angebotenen Produkten im Durchschnitt bei weniger als einem Euro.
Die Angebotspalette des örtlichen Handels ist zwar schmaler als die der Internetportale, jedoch schlossen die Lampen aus diesem Marktsegment in der Sicherheitsüberprüfung am besten ab. 29 der aus dieser Gruppe bewerteten LED-Lampen waren im Sicherheitscheck der LDS mängelfrei, sieben wiesen marginale Mängel in der Kennzeichnung auf. Die übrigen hatten Fehler, die nur ein geringes Risiko für den Verwender darstellten. Der durchschnittliche Preis lag für eine LED-Lampe im Einzelerwerb über alle Produktgruppen hinweg in diesem Marktsegment bei sechs Euro.
Die Bestellung beim einheimischen Internetangebot ermöglicht dem Kunden eine größere Auswahl gegenüber den Angeboten des örtlich-stationären Handels. Zwölf der dort beschafften LED-Lampen erwiesen sich als mängelfrei, 19 weitere wiesen für den sicheren Betrieb kaum bedeutsame Kennzeichnungsmängel auf, sieben hatten kleinere, zwei jedoch erhebliche und vor allem auch sicherheitsrelevante Mängel.
Der Vorteil der Bestellportale im Internet ist die oft gegebene Möglichkeit einer Bewertung von Produkten durch Kunden, mit der die Auswahl erleichtert werden kann. Vor allem auf Grund der zum Teil nicht unerheblichen Versandkosten stellte andererseits der einheimische Internethandel – zumindest bei der Einzelabnahme von Lampen – das mit zehn Euro pro Lampe durchschnittlich teuerste Marktsegment dar.
Als Fazit kann festgehalten werden: Die im örtlichen Einzelhandel angebotenen LED-Lampen weisen bei geringem Preisnachteil die größte Sicherheit für die Verwender auf. Dagegen ist der Eigenimport von LED-Lampen über die Nutzung von international aufgestellten Internetportalen mit Sicherheitsrisiken behaftet und deshalb nicht ratsam.