Medieninformationen 2007 [LDD]
[13/2007 - 13.03.2007]
Dresdner Waldschlößchenbrücke kann gebaut werden
Beschluss des OVG Bautzen stärkt Entscheidung der direkten Demokratie
Mit der heutigen abschließenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG) im Eilverfahren um die Vergabe der Aufträge für den Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke ist aus Sicht des Regierungspräsidiums Dresden die Realisierung des Vorhabens in unmittelbare Nähe gerückt.
Dresden wird damit nicht nur die längst überfällige Verbesserung seiner Verkehrsinfrastruktur durch die Errichtung einer neuen leistungsfähigen innerstädtischen Elbquerung realisieren. Von besonderem Wert ist vielmehr auch, dass das Gericht ganz ausdrücklich den Vorrang und die besondere Bedeutung des Bürgerentscheides als unmittelbaren und unbedingt zu respektierenden Ausdruck des demokratischen Bürgerwillens hervorgehoben hat.
Die Dresdner Bürger bleiben nach dem Beschluss des OVG auch zukünftig Souverän im eigenen Haus.
Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass sich die Landeshauptstadt Dresden der Entscheidung des OVG nicht verweigert. Auftragsvergabe und Baubeginn für die Waldschlößchenbrücke sind von der Stadt nun auf den Weg zu bringen.