Ausbildung der Ausbilder
[11.04.2025]
Prüfungstermine 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung
Gz.: 13-6042/114
vom 8. April 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung durch. Für die Prüfung gelten die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung vom 28. Dezember 2009 (SächsABl. 2010 S. 48), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftliche Prüfung 23. Juni 2025
mündliche Prüfung Zeitraum vom 24. bis 27. Juni 2025
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 16. Mai 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der LDS einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung werden Gebühren in Höhe von 160,00 EUR erhoben.
Leipzig, 8. April 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/114
vom 8. April 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung durch. Für die Prüfung gelten die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung vom 28. Dezember 2009 (SächsABl. 2010 S. 48), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden an folgenden Terminen durchgeführt:
schriftliche Prüfung 23. Juni 2025
mündliche Prüfung Zeitraum vom 24. bis 27. Juni 2025
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum 16. Mai 2025 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der LDS einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Zertifikat des auf diese Prüfung hinführenden Fortbildungslehrgangs (Kopie); sofern der Prüfungsbewerber dies noch nicht vorlegen kann, genügt eine Bescheinigung, dass er an einem solchen Lehrgang teilnimmt oder
- die Vorlage anderer geeigneter Nachweise, die erkennen lassen, dass der Bewerber die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse erworben hat.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung werden Gebühren in Höhe von 160,00 EUR erhoben.
Leipzig, 8. April 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten