Umwelttechnische Berufe
[10.01.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetzüber die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung in den umwelttechnischen Berufen in Sachsen in Sachsen
Gz.: 13-6041/128/3
Vom 10. Januar 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Gz.: 13-6041/128/3
Vom 10. Januar 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 14. Mai 2024 |
praktische Prüfung im Zeitraum: | 16. Mai bis 7. Juni 2024 |
mündliche Ergänzungsprüfung: | 13. Juni 2024 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 5. März 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für die Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 10. Januar 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten