Wasserwirtschaft
[27.04.2018] [Gz.: DD42-4062/7/11]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstecken des Geierswalder Sees gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24. April 2018 von Amts wegen eine Allgemein-verfügung erlassen, mit der - in Ergänzung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Erklärung der Schiffbarkeit für Gewässerstrecken des Geierswalder Sees vom
15. Mai 2013 (Az.: DD42-8914.13-01/WML/Geierswalder See) – gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass weitere Gewässerstrecken des Geierswalder Sees für die Nutzung fertiggestellt sind und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von
Jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden können.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung vom 9. Mai 2018 im Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Elsterheide mit dem Titel „ElsterheiderInfo“ (http://www.elsterheide.de/amtsblatt-informationen) in Kraft.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung kann unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 27. April 2018
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz