Kommunalwesen
[06.11.2023] [20-2217/1/24]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 13. Oktober 2023, Gz.: 20-2217/1/24
Genehmigung der Zweckvereinbarung
zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
und der Großen Kreisstadt Pirna
zur Übernahme von Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Großen Kreisstadt Pirna
durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. September 2023 auf der Grundlage von § 72 Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die am 13./24. Februar 2023 zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen Kreisstadt Pirna geschlossene Zweckvereinbarung zur Übernahme von Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde der Großen Kreisstadt Pirna durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge genehmigt.
Diese Zweckvereinbarung wurde am 2. November 2023 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 44, S. 1423-1424, öffentlich bekanntgemacht und ist am 3. November 2023 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Diese Zweckvereinbarung wurde am 2. November 2023 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 44, S. 1423-1424, öffentlich bekanntgemacht und ist am 3. November 2023 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.