Gewerbe- und Handwerksrecht
[19.12.2023] [Gz.: 33-4121/12/11]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz über die Anerkennung der Stadt Döbeln, Gemeindeteil Döbeln (14 5 22 080 020) als Ausflugsort
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 30. August 2023 (Az. 33-4121/12/11) auf Grundlage des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist, wie folgt entschieden:
Die Stadt Döbeln/Sachsen, Gemeindeteil Döbeln, Schlüsselnummer 14 5 22 080 020 wird als Ausflugsort nach § 7 Abs. 3 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes anerkannt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes wurde die Anerkennung als Ausflugsort im Sächsischen Amtsblatt am 14.12.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung und Begründung kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, Raum 246, bis 05.01.2024 in den Dienststunden Montag und Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 18 Uhr,
Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr kostenlos eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid der Landesdirektion Sachsen kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Die Anerkennung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 14.12.2023 als bekannt gegeben.
Chemnitz, 23.11.2023
Landesdirektion Sachsen
Hirndorf
Abteilungsleiterin 3
Die Stadt Döbeln/Sachsen, Gemeindeteil Döbeln, Schlüsselnummer 14 5 22 080 020 wird als Ausflugsort nach § 7 Abs. 3 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes anerkannt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes wurde die Anerkennung als Ausflugsort im Sächsischen Amtsblatt am 14.12.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung und Begründung kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, Raum 246, bis 05.01.2024 in den Dienststunden Montag und Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 18 Uhr,
Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr kostenlos eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid der Landesdirektion Sachsen kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Die Anerkennung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 14.12.2023 als bekannt gegeben.
Chemnitz, 23.11.2023
Landesdirektion Sachsen
Hirndorf
Abteilungsleiterin 3