Kommunalwesen
[18.06.2024] [20-2244/62]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zur Entstehung der „Stiftung Evangelisches Kreuzgymnasium Dresden“
Gz.: 20-2244/62/1
vom 24. Mai 2024
Durch Anerkennung der Landesdirektion Sachsen vom 16. Mai 2024 ist die von dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk Dresden Mitte, dem Evangelisch-Lutherischem Kirchenbezirk Dresden Nord und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mit Stiftungsgeschäft vom 20. März 2024 in Verbindung mit der Stiftungssatzung vom gleichen Tag errichtete „Stiftung Evangelisches Kreuzgymnasium Dresden“ mit Sitz in Dresden als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts entstanden. Zweck der Stiftung ist die Förderung von evangelischer Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen basierend auf dem christlichen Glauben und dem Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Wahrnehmung der Trägerschaft des Evangelischen Kreuzgymnasiums Dresden, der zum Schulbetrieb gehörigen selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und weiterer Schularten und Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch die Unterstützung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit anderen dem Stiftungszweck verbundenen Bildungsträgern, insbesondere der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie das Zusammenwirken mit dem Kreuzchor und die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern und evangelischen und christlichen Schulen und Fördereinrichtungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dresden, den 24. Mai 2024
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Wahrnehmung der Trägerschaft des Evangelischen Kreuzgymnasiums Dresden, der zum Schulbetrieb gehörigen selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und weiterer Schularten und Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch die Unterstützung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit anderen dem Stiftungszweck verbundenen Bildungsträgern, insbesondere der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie das Zusammenwirken mit dem Kreuzchor und die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern und evangelischen und christlichen Schulen und Fördereinrichtungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dresden, den 24. Mai 2024
Landesdirektion Sachsen
Rossmanith
Abteilungsleiter
Rossmanith
Abteilungsleiter
Unterlagen
(PDF-Datei; 55 KB)