Wasserwirtschaft
[29.08.2024] [DD42-8612/1859/4-2024/715205]
Landkreis Bautzen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Verordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Oberlausitzer Bergland/Hohwald"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 14. August 2024 über die Verkündung der Verordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Oberlausitzer Bergland/Hohwald"
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Datum vom 6. August 2024 auf der Grundlage von § 76 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist in Verbindung mit § 78d Absatz 2 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, die Verordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland/Hohwald“ erlassen.
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung am 30. August 2024 verkündet.
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten vom 2. September 2024 bis 13. September 2024 bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
Bei einer Einsichtnahme in die Verordnung in der Landesdirektion Sachsen wird eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0351 825 4203 empfohlen.
Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) einschließlich deren Begründung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt.
Gleichzeitig ist die Verordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter
https://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.
Dresden, den 14.08.2024
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung am 30. August 2024 verkündet.
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten vom 2. September 2024 bis 13. September 2024 bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
- Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden -
Stauffenbergallee 2, Raum 2080
01099 Dresden
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr - Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9, Raum 103
02625 Bautzen
Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr - Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bürgerbüro Sebnitz
Kirchstraße 5, Raum 107
01855 Sebnitz
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bei einer Einsichtnahme in die Verordnung in der Landesdirektion Sachsen wird eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0351 825 4203 empfohlen.
Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) einschließlich deren Begründung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt.
Gleichzeitig ist die Verordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter
https://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.
Dresden, den 14.08.2024
Landesdirektion Sachsen
Kraushaar
Präsidentin
Kraushaar
Präsidentin