Hochwasserschutz
[26.08.2024] [C46-0522/309/25]
Hochwasserschutzmaßnahme an der Würschnitz in Chemnitz Harthau und Klaffenbach, Bereich Birkencenter bis Wasserschloss Klaffenbach M4
Erneute Bekanntmachung
über die Auslegung der geänderten Planunterlagen
im Planfeststellungsverfahren
Für die oben genannten Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau zusammen mit der Stadt Chemnitz unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46-0522/309 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG a. F.) in der Fassung die bis zum 16. Mai 2017 galt, durch.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem bereits im Jahr 2018 durchgeführten Anhörungsverfahren wurden die damals ausgelegten Planunterlagen überarbeitet und der geänderte Plan als 1. Tektur bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht.
Gegenüber der Auslegung im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Tektur im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
über die Auslegung der geänderten Planunterlagen
im Planfeststellungsverfahren
Für die oben genannten Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau zusammen mit der Stadt Chemnitz unter dem Geschäftszeichen Gz.: C46-0522/309 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG a. F.) in der Fassung die bis zum 16. Mai 2017 galt, durch.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem bereits im Jahr 2018 durchgeführten Anhörungsverfahren wurden die damals ausgelegten Planunterlagen überarbeitet und der geänderte Plan als 1. Tektur bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht.
Gegenüber der Auslegung im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Tektur im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
- statt Hochwasserschutzdeich sind Hochwasserschutzwände (teilweise mit Anschüttung) im Bereich Fluss-Kilometer 4+ 040 bis 4+600 geplant
- Verlegung eines Schmutzwasserkanals hinter die Schutzlinie im Bereich des Parkplatzes Wasserschloss (Erreichbarkeit Abwasseranlage)
- Entfall der Maßnahme zum Anheben der Zufahrt zum Wasserschloss
- Aktualisierung der naturschutzfachlichen Untersuchungen
- Änderungen bei Ausgleichsmaßnahmen
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Harthau und Klaffenbach am Fließgewässer Würschnitz und am Hutholzbach. Vorgesehen sind im Wesentlichen die Errichtung von Hochwasserschutzmauern und eine linksseitige Gewässeraufweitung der Würschnitz (Fluss-kilometer 3+620 bis 5+257). Zudem wird rechtsseitig der Würschnitz das bestehende Hochufer auf die Uferlinie verzogen. Die Planung umfasst auch die Rückstausicherung am Hutholzbach von der Mündung in die Würschnitz bis zur Siedlungsgrenze (Flurstücksgrenze der Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH). Weitergehend umfasst die Maßnahme den Gewässerausbau des Hutholzbaches. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit wird hierzu eine Verbreiterung der Gewässersohle vorgenommen. In den Bereichen mit unmittelbar seitlich angrenzendem Verkehrsweg wird eine Hochwasserschutzwand errichtet. Zum weiteren Ausbau des Hutholzbaches gehören ebenso die Profilierung des rechtsseitigen Gewässerufers, eine Grundräumung sowie eine Verwallung in einer Höhe von zirka 40 Zentimeter. Ein Trennbauwerk reguliert die Wassermengen zwischen dem Hutholzbach und dem westlichen Umfluter.
Ein Teil der Kompensationsmaßnahmen betreffen auch den Umkreis des Vorhabens und somit auch andere Gemeinden. Dies betrifft zum einen die Gemeinde Neukirchen mit der Maßnahme A 6 – Gewässer- und Auenrenaturierung an der Würschnitz rechtsufrig oberhalb des Wasserschlosses Klaffenbach. Zum anderen sind Kompensationsmaßnahmen (A 7 – Gewässerrenaturierung an der Würschnitz in Jahnsdorf) in der Gemeinde Jahnsdorf geplant.
II.
Die Planunterlagen lagen bereits in der Zeit vom 22. Juli bis 22. August in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb. zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund eines Schreibfehlers bei der Bekanntgabe der Adresse der Gemeinde in der Bekanntmachung hierzu, muss die Einsichtnahme der inhaltsgleichen Planunterlagen für die Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. wiederholt werden. Die Planunterlagen haben keine inhaltlichen Änderungen zur Auslegung vom 22. Juli bis 22. August 2024 erfahren.
Die Planunterlagen liegen daher nochmals in der Zeit
während der Dienststunden: Montag: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III.
bei der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 77, 09221 Neukirchen oder bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen gegen den geänderten Plan erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Ein Teil der Kompensationsmaßnahmen betreffen auch den Umkreis des Vorhabens und somit auch andere Gemeinden. Dies betrifft zum einen die Gemeinde Neukirchen mit der Maßnahme A 6 – Gewässer- und Auenrenaturierung an der Würschnitz rechtsufrig oberhalb des Wasserschlosses Klaffenbach. Zum anderen sind Kompensationsmaßnahmen (A 7 – Gewässerrenaturierung an der Würschnitz in Jahnsdorf) in der Gemeinde Jahnsdorf geplant.
II.
Die Planunterlagen liegen daher nochmals in der Zeit
vom Montag, dem 26. August 2024 bis einschließlich
Donnerstag, dem 26. September 2024,
Donnerstag, dem 26. September 2024,
in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 77, 09221 Neukirchen, Raum 10 (1. OG)
während der Dienststunden: Montag: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten die technische Planung (Zeichnungen und Erläuterungen), einen UVP-Bericht sowie weitere das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen. Zu letzteren gehören ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie ein Fachbeitrag zu Wasserrahmenrichtlinie
III.
- Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 9 Abs. 1c UVPG a. F. bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Montag, den 28. Oktober 2024
bei der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb., Hauptstraße 77, 09221 Neukirchen oder bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen gegen den geänderten Plan erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
IV.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen gemäß § 27a VwVfG auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).
Neukirchen/Erzgeb., den 30. Juli 2024
Neukirchen/Erzgeb., den 30. Juli 2024
Bürgermeister
Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,24 MB)
(pdf-Datei; 41 KB)
Ordner 1 und 2 von 10
(zip-Datei; 91,62 MB)
Ordner 3 und 4 von 10
(zip-Datei; 89,04 MB)
Ordner 5 von 10
(zip-Datei; 32,05 MB)
Ordner 6A von 10
(zip-Datei; 85,58 MB)
Ordner 6B von 10
(zip-Datei; 22,27 MB)
Ordner 7 von 10
(zip-Datei; 72,88 MB)
Ordner 8 von 10
(zip-Datei; 32,81 MB)
Ordner 9 von 10
(zip-Datei; 59,01 MB)
Ordner 10 von 10
(zip-Datei; 37,15 MB)