Straßenbahnen
[06.08.2024] [32-0522/822/15-2024]
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Äußerer Stadtring West Dresden – HA 5 Hamburger Straße zwischen Alte Meißner Landstraße und Weißeritzbrücken einschließlich EÜ-Bauwerk km 2,182 mit Haltpunkt Dresden Cotta (Strecke 6248)
Planänderungsvorhaben Umgestaltung Ablaufberg DB im Zuge Neubau Stützwand längs Hamburger Straße
Vom 05.08.2024
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die DB InfraGO, Standort Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 04. Juli 2024 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens zur Errichtung einer neuen Stützwand längs der Hamburger Straße sowie die Böschungsanpassung des Ablaufberges der DB beantragt. Das Änderungsvorhaben stellt eine Folgemaßnahme zu dem mit Datum vom 7. September 2022 planfestgestellten Bauvorhaben Äußerer Stadtring West Dresden – HA 5 Hamburger Straße zwischen Alte Meißner Landstraße und Weißeritzbrücken dar.
Das Planänderungsvorhaben Umgestaltung Ablaufberg DB im Zuge Neubau Stützwand längs Hamburger Straße fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger hat festgestellt, dass das Fundament der Stützmauer linksseitig der Bahnüberführung am km 2.182 nicht für die vorgesehene Tieferlegung der Hamburger Straße um ca. 60 cm ausreicht. Bereits jetzt sind ohne Tieferlegung der Straße Risse im Mauerwerk erkennbar. Die zunächst vorgesehene Anpassung der Stützmauer an den tiefergelegten Gehweg ist nicht realisierbar, eine Stützung der Mauer durch Injektionen ist nicht in ausreichendem Maße zielführend. Die vorhandene Stützmauer muss aus diesem Grund komplett abgerissen und neu errichtet werden. Der sich oberhalb der Mauer befindende Ablaufberg besitzt ein zu steiles Gefälle. Es wird auf ein normgerechtes Verhältnis von 1:1,5 abgeflacht und ca. 2 m zurückgesetzt. Dadurch ist es auch möglich, die Höhe der Stützmauer von über 4,0 m auf eine Höhe von 1,22 m über dem neuen Geländeniveau zu verringern.
Um den Hang des Ablaufberges neu zu gestalten müssen ca. 1.300 m² Vegetationsfläche bauzeitlich bereinigt und überwiegend junge Bäume und Gehölzstrukturen gerodet werden. Nach Bauende wird eine hochwertige Neubepflanzung vorgenommen.
Zu fällende ältere Bäume werden auf die Besiedlung mit Eremiten durch eine ökologische Fällbegleitung untersucht und das Totholz gegebenenfalls auf den Totholzplatz Ostragehege verbracht. Der Baubereich wird zum Schutz von Mauer- und Zauneidechsen abgesperrt, angetroffene Eidechsen werden fachmännisch abgesammelt. Ein Ausweichgebiet, auch für andere Tierarten, ist unmittelbar anschließen auf dem Gelände des Ablaufberges vorhanden.
Das Bauvorhaben befindet sich ca. 120 m entfernt von den Elbwiesen und somit vom FFH- und SPA-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und –altarme“. Eine Wechselwirkung etwa zum SPA-Gebiet konnte nicht nachgewiesen werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Elbe im Bereich oberhalb der Flügelwegbrücke bis unterhalb des Weißeritzmündungsbereiches reicht mit seinem äußeren Rand bis an die Stützmauer am Ablaufberg. Nach Abbruch der bisherigen und Bau der neuen Stützmauer wird diese ca. 85 cm über die bisheriger GOK reichen (1,22 m über neuer GOK), so dass mit einer Veränderung des Überschwemmungsgebietes aufgrund des Neubaus der Stützbauer nicht zu rechnen ist.
Insgesamt werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen. Die Entwässerung des Hanges erfolgt wie bisher durch eine Sammelrinne an der Mauerkrone und Ableitung des Niederschlagswassers in das städtische Kanalsystem.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 05.08.2024
Die DB InfraGO, Standort Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 04. Juli 2024 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens zur Errichtung einer neuen Stützwand längs der Hamburger Straße sowie die Böschungsanpassung des Ablaufberges der DB beantragt. Das Änderungsvorhaben stellt eine Folgemaßnahme zu dem mit Datum vom 7. September 2022 planfestgestellten Bauvorhaben Äußerer Stadtring West Dresden – HA 5 Hamburger Straße zwischen Alte Meißner Landstraße und Weißeritzbrücken dar.
Das Planänderungsvorhaben Umgestaltung Ablaufberg DB im Zuge Neubau Stützwand längs Hamburger Straße fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger hat festgestellt, dass das Fundament der Stützmauer linksseitig der Bahnüberführung am km 2.182 nicht für die vorgesehene Tieferlegung der Hamburger Straße um ca. 60 cm ausreicht. Bereits jetzt sind ohne Tieferlegung der Straße Risse im Mauerwerk erkennbar. Die zunächst vorgesehene Anpassung der Stützmauer an den tiefergelegten Gehweg ist nicht realisierbar, eine Stützung der Mauer durch Injektionen ist nicht in ausreichendem Maße zielführend. Die vorhandene Stützmauer muss aus diesem Grund komplett abgerissen und neu errichtet werden. Der sich oberhalb der Mauer befindende Ablaufberg besitzt ein zu steiles Gefälle. Es wird auf ein normgerechtes Verhältnis von 1:1,5 abgeflacht und ca. 2 m zurückgesetzt. Dadurch ist es auch möglich, die Höhe der Stützmauer von über 4,0 m auf eine Höhe von 1,22 m über dem neuen Geländeniveau zu verringern.
Um den Hang des Ablaufberges neu zu gestalten müssen ca. 1.300 m² Vegetationsfläche bauzeitlich bereinigt und überwiegend junge Bäume und Gehölzstrukturen gerodet werden. Nach Bauende wird eine hochwertige Neubepflanzung vorgenommen.
Zu fällende ältere Bäume werden auf die Besiedlung mit Eremiten durch eine ökologische Fällbegleitung untersucht und das Totholz gegebenenfalls auf den Totholzplatz Ostragehege verbracht. Der Baubereich wird zum Schutz von Mauer- und Zauneidechsen abgesperrt, angetroffene Eidechsen werden fachmännisch abgesammelt. Ein Ausweichgebiet, auch für andere Tierarten, ist unmittelbar anschließen auf dem Gelände des Ablaufberges vorhanden.
Das Bauvorhaben befindet sich ca. 120 m entfernt von den Elbwiesen und somit vom FFH- und SPA-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und –altarme“. Eine Wechselwirkung etwa zum SPA-Gebiet konnte nicht nachgewiesen werden.
Das Überschwemmungsgebiet der Elbe im Bereich oberhalb der Flügelwegbrücke bis unterhalb des Weißeritzmündungsbereiches reicht mit seinem äußeren Rand bis an die Stützmauer am Ablaufberg. Nach Abbruch der bisherigen und Bau der neuen Stützmauer wird diese ca. 85 cm über die bisheriger GOK reichen (1,22 m über neuer GOK), so dass mit einer Veränderung des Überschwemmungsgebietes aufgrund des Neubaus der Stützbauer nicht zu rechnen ist.
Insgesamt werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen. Die Entwässerung des Hanges erfolgt wie bisher durch eine Sammelrinne an der Mauerkrone und Ableitung des Niederschlagswassers in das städtische Kanalsystem.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die punktuelle und unerhebliche Größe und Ausgestaltung der Maßnahme,
- die Reversibilität der baubedingten Auswirkungen,
- die geringe Dauer des baulichen Eingriffes,
- die ausreichenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vor Ort,
- die Schutzmaßnahmen an natürlichen Ressourcen, Boden, Wasser, Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt,
- die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit.
- Ökologische Bau- und Fällbegleitung
- Bauzeitenregelung
- Minimierung der Baufelder
- Festlegung von Tabuzonen
- Baum- und Gehölzschutz
- Kontrolle zu fällenden Bäume auf Nester, Höhlenbrüter und Eremiten
- Ortsnahe Anbringung unterschiedlicher Ersatzquartiere
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 05.08.2024
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Referatsleiter Planfeststellung