Hochwasserschutz
[04.09.2024] [C46_DD-0522/265/21]
Landkreis Meißen - Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Ertüchtigung / Erhöhung Hochwasserschutzlinie Nünchritz – Riesa Elbkilometer 100,60 bis 108,40
Teilvorhaben Hochwasserschutzanlage Nünchritz-Grödel Elbkilometer 100,60 bis 103,80“ - 1.Tektur -
Vom 4. September 2024 [1]
- Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin findet von
Montag, dem 4. November 2024 bis Mittwoch, dem 6. November 2024
mit Reserveterminen
am Donnerstag, dem 7. November 2024 und Freitag, dem 8. November 2024,
jeweils ab 10:00 Uhr
im großen Saal der Stadthalle „Stern“ in 01589 Riesa, Großenhainer Straße 43 statt.
mit Reserveterminen
am Donnerstag, dem 7. November 2024 und Freitag, dem 8. November 2024,
jeweils ab 10:00 Uhr
im großen Saal der Stadthalle „Stern“ in 01589 Riesa, Großenhainer Straße 43 statt.
Organisatorischer Hinweis:
Am 4. November 2024 werden die rechtzeitig zu dem Plan abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Medien- und Leitungsträger sowie der Vereinigungen erörtert.
Am 5. November 2024 erfolgt die Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen „rechtselbisch Betroffener“. Sollte dieser Tag dafür nicht ausreichen, besteht nach einer entsprechenden Entscheidung der Verhandlungsleitung die Möglichkeit zur Fortsetzung an einem der Reservetermine.
Rechtselbisch betroffen sind die Einwender mit den Nummern 156 bis 214 und TR-1 bis TR-23 sowie TL-14. Die Nummern werden den Einwendern durch gesonderte Schreiben bekannt gegeben.
Am 6. November 2024 erfolgt die Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen „linkselbisch Betroffener“. Sollte dieser Tag dafür nicht ausreichen, besteht nach einer entsprechenden Entscheidung der Verhandlungsleitung die Möglichkeit zur Fortsetzung an einem der Reservetermine.
Linkselbisch betroffen sind die Einwender mit den Nummern 1 bis 155 und TL-1 bis TL-13 und TL-15 bis TL-34. Die Nummern werden den Einwendern durch gesonderte Schreiben bekannt gegeben.
Der 7. und 8. November 2024 sind als Reservetermine vorgesehen, für den Fall, dass die Erörterung an den vorangegangenen Tagen nicht abgeschlossen werden konnte. Inwieweit diese Reservetermine tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird vom Verhandlungsleiter am Ende des jeweiligen Erörterungstages festgestellt und mitgeteilt werden.
Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des jeweiligen Termins.
Am 4. November 2024 werden die rechtzeitig zu dem Plan abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Medien- und Leitungsträger sowie der Vereinigungen erörtert.
Am 5. November 2024 erfolgt die Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen „rechtselbisch Betroffener“. Sollte dieser Tag dafür nicht ausreichen, besteht nach einer entsprechenden Entscheidung der Verhandlungsleitung die Möglichkeit zur Fortsetzung an einem der Reservetermine.
Rechtselbisch betroffen sind die Einwender mit den Nummern 156 bis 214 und TR-1 bis TR-23 sowie TL-14. Die Nummern werden den Einwendern durch gesonderte Schreiben bekannt gegeben.
Am 6. November 2024 erfolgt die Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen „linkselbisch Betroffener“. Sollte dieser Tag dafür nicht ausreichen, besteht nach einer entsprechenden Entscheidung der Verhandlungsleitung die Möglichkeit zur Fortsetzung an einem der Reservetermine.
Linkselbisch betroffen sind die Einwender mit den Nummern 1 bis 155 und TL-1 bis TL-13 und TL-15 bis TL-34. Die Nummern werden den Einwendern durch gesonderte Schreiben bekannt gegeben.
Der 7. und 8. November 2024 sind als Reservetermine vorgesehen, für den Fall, dass die Erörterung an den vorangegangenen Tagen nicht abgeschlossen werden konnte. Inwieweit diese Reservetermine tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird vom Verhandlungsleiter am Ende des jeweiligen Erörterungstages festgestellt und mitgeteilt werden.
Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des jeweiligen Termins.
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 70 Absatz 1 Halbsatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 1, § 73 Absatz 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter Ziffer 3 genannten Beteiligten.
- Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 70 Absatz 1 Halbsatz 2 WHG in Verbindung mit § 73 Absatz 4 Satz 5 des VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal als Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden vom Erörterungstermin benachrichtigt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete Einwendungen im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, dort unter der Rubrik „Hochwasserschutz“ einsehbar.
[1] Datum der Einstellung auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen