Wasserwirtschaft
[12.09.2024] [47-4062/3/7]
Landkreis Bautzen - Schiffbarkeit Partwitzer See (2024)
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom
5. Juli 2024 zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstrecken des Partwitzer Sees gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
Gz.: 47-4062/3/7
Bekanntmachung vom 12. September 2024
Die Landesdirektion Sachsen hat am 5. Juli 2024 von Amts wegen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass weitere Gewässerstrecken des Partwitzer Sees für die Nutzung fertiggestellt sind und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden können.
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt im Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Elsterheide mit dem Titel „ElsterheiderInfo“ (https://www.elsterheide.de/aktuelles/amtsblaetter).
Die Allgemeinverfügung wird am 1. April 2025 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung kann in der Rubrik „Unterlagen“ unter dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Dresden, den 12. September 2024
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt im Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Elsterheide mit dem Titel „ElsterheiderInfo“ (https://www.elsterheide.de/aktuelles/amtsblaetter).
Die Allgemeinverfügung wird am 1. April 2025 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung kann in der Rubrik „Unterlagen“ unter dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Dresden, den 12. September 2024
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Unterlagen
1. Allgemeinverfügung - Textteil
(pdf-Datei; 2,44 MB)
2. Allgemeinverfügung - Planteil
(pdf-Datei; 1,23 MB)
3. Allgemeinverfügung - Begründung
(PDF-Datei; 0,1 MB)