Wasserwirtschaft
[06.11.2024] [41-8301/136/6]
Landkreis Bautzen - Vorhaben "Modernisierung Fernleitung und Bauwerke Innerer Ring, 1. Bauabschnitt Lauta-Dorf bis Johannisthal"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 30. Oktober 2024, Gz.: 41-8301/136/6
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz unter dem Geschäftszeichen 41-8301/136/6 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die Energie und Wasserversorgung AG Kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz hat bei der Landesdirektion Sachsen am 4. Juli 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Modernisierung Fernleitung und Bauwerke Innerer Ring, 1. Bauabschnitt Lauta-Dorf bis Johannisthal“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Trinkwasserfernleitung „Innerer Ring“ verbindet die Süd- mit der Ostringleitung bzw. das Versorgungsgebiet der Südleitung mit dem Versorgungsgebiet Senftenberg und stellt damit eine von zwei wichtigen Nord-Süd-Achsen im Trinkwasserverbundsystem Lausitz dar. Das Vorhaben soll der Strukturentwicklung im Bereich Lauta-Hoyerswerda dienen, zur Stärkung im Bereich des neuen Seenlandes beitragen und die Förder- und Überleitungskapazitäten sowie die Flexibilität im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier steigern.
Die geplante Modernisierung der Trinkwasserfernleitung „Innerer Ring“ und der dazugehörigen Bauwerke verläuft auf einer Gesamtlänge von ca. 12 km und soll in zwei Bauabschnitten aufgeteilt werden. Die Gesamtmaßnahme soll im Bauabschnitt 1 (Bauwerk Lauta-Dorf bis Bauwerk Johannisthal) und Bauabschnitt 2 (Bauwerk Johannisthal bis Bauwerk Bernsdorf) umgesetzt werden. Die Leitungstrasse im 1. Bauabschnitt wird auf einer Länge von 3590m im Rohreinzugsverfahren erneuert sowie auf 170m neuverlegt.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 30. Oktober 2024 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben wird keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter haben, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat Siedlungswasserwirtschaft, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 30. Oktober 2024
Die Energie und Wasserversorgung AG Kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz hat bei der Landesdirektion Sachsen am 4. Juli 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Modernisierung Fernleitung und Bauwerke Innerer Ring, 1. Bauabschnitt Lauta-Dorf bis Johannisthal“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Trinkwasserfernleitung „Innerer Ring“ verbindet die Süd- mit der Ostringleitung bzw. das Versorgungsgebiet der Südleitung mit dem Versorgungsgebiet Senftenberg und stellt damit eine von zwei wichtigen Nord-Süd-Achsen im Trinkwasserverbundsystem Lausitz dar. Das Vorhaben soll der Strukturentwicklung im Bereich Lauta-Hoyerswerda dienen, zur Stärkung im Bereich des neuen Seenlandes beitragen und die Förder- und Überleitungskapazitäten sowie die Flexibilität im Trinkwasserverbundsystem Lausitzer Revier steigern.
Die geplante Modernisierung der Trinkwasserfernleitung „Innerer Ring“ und der dazugehörigen Bauwerke verläuft auf einer Gesamtlänge von ca. 12 km und soll in zwei Bauabschnitten aufgeteilt werden. Die Gesamtmaßnahme soll im Bauabschnitt 1 (Bauwerk Lauta-Dorf bis Bauwerk Johannisthal) und Bauabschnitt 2 (Bauwerk Johannisthal bis Bauwerk Bernsdorf) umgesetzt werden. Die Leitungstrasse im 1. Bauabschnitt wird auf einer Länge von 3590m im Rohreinzugsverfahren erneuert sowie auf 170m neuverlegt.
Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 30. Oktober 2024 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben wird keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter haben, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden, Mensch, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Kultur und sonstige Sachgüter sind bei Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen insgesamt als unerheblich einzuschätzen
- keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter biologische Vielfalt, Fläche und Landschaft
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
- Bauzeitlich beschränkte Flächeninanspruchnahme, wobei der überwiegende Teil der Leitung in unterirdischer Bauweise verlegt werden soll
- anthropogen überprägter Standort (Leitungsabschnitte im Bereich bestehender Straßen und Wege)
- lediglich temporäre Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgüter im Zeitraum der Baudurchführung, d.h. keine dauerhaften Umweltverschmutzungen oder Belästigungen
- dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung im Trinkwasserverbund Lausitzer Revier unter Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung von Klima- und Strukturwandel
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat Siedlungswasserwirtschaft, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 30. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter
Pabst
Referatsleiter