Staatsstraßen
[11.03.2025] [32-0522/976/15]
Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Vorhaben
"S 36, Verlegung westlich Wilsdruff"
– Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses –
I.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für das Vorhaben „S 36, Verlegung westlich Wilsdruff“ mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. Februar 2025, Gz.: 32-0522/976/15, gemäß § 39 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und § 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt.
II.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeitvom 11. bis 24. März 2025
in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, Zimmer 3.13 während der Dienststunden:Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung möglich
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III.
Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur – Staatsstraßen – einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
IV.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau der S 36 zwischen dem Ortsteil Birkenhain und der S 177 in der Stadt Wilsdruff. Das Bauvorhaben beginnt 166 m östlich des Knotenpunktes S 36/K 9038 und endet an der S 177 südlich der Anschlussstelle Wilsdruff. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2.500 m. Zudem sind Anpassungen und Umgestaltungen der Knotenpunkte mit der S 177, S 36 alt, der Gemeindestraße Birkenhainer Höhe sowie von Wirtschaftswegen erforderlich.Wegen weiterer Details wird auf die Planunterlagen verwiesen.
Unterlagen
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 2,23 MB)