Bergbau, Bergbaufolgen
[11.03.2025] [47-8301/133]
Landkreis Leipzig - Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben „Ausbau und Anbindung des Cröbernbachs an den Störmthaler See“
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom
7. März 2025 nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Gz.: 47-8301/117
Gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Mit Übergabe der Unterlagen zur Vorhabenanzeige vom 18. März 2024 beantragte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei der Landesdirektion Sachsen die allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG, ob für den Ausbau und die Anbindung des Cröbernbachs an den Störmthaler See mit der Offenlegung des teilweise verrohrten Bachunterlaufs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Mit dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene Cröbernbach fachgerecht ausgebaut und der teilweise verrohrte Bachunterlauf des Cröbernbachs zwischen Querung des Seerundweges und Störmthaler See (Länge ca. 195 m) geöffnet, neugestaltet und eine neue Anbindung in den Störmthaler See geschaffen werden. Zudem ist ein Ersatzneubau des Durchlaufbauwerks am Uferweg mit Herstellung einer einseitigen Trockenberme vorgesehen.
Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Großpösna im Landkreis Leipzig, in unmittelbarer Nähe der Ortschaft Güldengossa und zwischen Markkleeberger und Störmthaler See.
Der Ausbau und die Einbindung des Cröbernbachs als Zulaufgewässer zum Störmthaler See wurde gemeinsam mit der Herstellung des Markkleeberger und des Störmthaler Sees mit Beschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 30. April 2008 planfestgestellt. Seit der Antragstellung mit den Planungsunterlagen aus dem Jahr 2002 haben sich die örtlichen, gesetzlichen und fachlichen Randbedingungen erheblich geändert, sodass eine Überarbeitung der Planungen erfolgte und damit eine Planänderung erforderlich wird. Da für die ursprüngliche Planfeststellung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, ist entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für diese vorgesehene Planänderung eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.
Im Ergebnis dieser überschlägigen Einzelfallprüfung stellte die Landesdirektion Sachsen mit Datum vom 25. Februar 2025 fest, dass für das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Mit der Öffnung des unteren verrohrten Grabenabschnitts und der Neugestaltung des Cröbernbachs erfolgt eine naturnähere Ausgestaltung und Einbindung des Bachs in den Störmthaler See. Dabei wird bei Umsetzung der beschriebenen Variante 3 nicht in den Schilfgürtel am Ufer des Störmthaler Sees als geschütztes Biotop eingegriffen und die Gewässermulde als schützenswertes Habitat und potentielles Laichgewässer für Amphibien mit einer weitestgehenden Vermeidung eines baulichen Eingriffs erhalten. Mit der Neugestaltung des Cröbernbachs verbessert sich zudem das Ablussverhalten des Cröbernbachs.
Bauzeitlich bedingte Beeinträchtigungen werden insbesondere durch die Vermeidungsmaßnahmen
Im Ergebnis der Vorprüfung ist keine Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBI. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 7. März 2025
Mit Übergabe der Unterlagen zur Vorhabenanzeige vom 18. März 2024 beantragte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei der Landesdirektion Sachsen die allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG, ob für den Ausbau und die Anbindung des Cröbernbachs an den Störmthaler See mit der Offenlegung des teilweise verrohrten Bachunterlaufs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Mit dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene Cröbernbach fachgerecht ausgebaut und der teilweise verrohrte Bachunterlauf des Cröbernbachs zwischen Querung des Seerundweges und Störmthaler See (Länge ca. 195 m) geöffnet, neugestaltet und eine neue Anbindung in den Störmthaler See geschaffen werden. Zudem ist ein Ersatzneubau des Durchlaufbauwerks am Uferweg mit Herstellung einer einseitigen Trockenberme vorgesehen.
Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Großpösna im Landkreis Leipzig, in unmittelbarer Nähe der Ortschaft Güldengossa und zwischen Markkleeberger und Störmthaler See.
Der Ausbau und die Einbindung des Cröbernbachs als Zulaufgewässer zum Störmthaler See wurde gemeinsam mit der Herstellung des Markkleeberger und des Störmthaler Sees mit Beschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 30. April 2008 planfestgestellt. Seit der Antragstellung mit den Planungsunterlagen aus dem Jahr 2002 haben sich die örtlichen, gesetzlichen und fachlichen Randbedingungen erheblich geändert, sodass eine Überarbeitung der Planungen erfolgte und damit eine Planänderung erforderlich wird. Da für die ursprüngliche Planfeststellung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, ist entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für diese vorgesehene Planänderung eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.
Im Ergebnis dieser überschlägigen Einzelfallprüfung stellte die Landesdirektion Sachsen mit Datum vom 25. Februar 2025 fest, dass für das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Mit der Öffnung des unteren verrohrten Grabenabschnitts und der Neugestaltung des Cröbernbachs erfolgt eine naturnähere Ausgestaltung und Einbindung des Bachs in den Störmthaler See. Dabei wird bei Umsetzung der beschriebenen Variante 3 nicht in den Schilfgürtel am Ufer des Störmthaler Sees als geschütztes Biotop eingegriffen und die Gewässermulde als schützenswertes Habitat und potentielles Laichgewässer für Amphibien mit einer weitestgehenden Vermeidung eines baulichen Eingriffs erhalten. Mit der Neugestaltung des Cröbernbachs verbessert sich zudem das Ablussverhalten des Cröbernbachs.
Bauzeitlich bedingte Beeinträchtigungen werden insbesondere durch die Vermeidungsmaßnahmen
- Beschränkung der Eingriffe in Gehölze und andere Bruthabitate auf Zeiten außerhalb der Brutzeit,
- Aufstellen eines Amphibien-/Reptilienschutzzaunes,
- Anlage eines neuen Laichgewässers im Vorfeld für die Umsetzung von Amphibien,
- Begrenzung von Schall-, Schadstoff- und Lichtemissionen und
- Baumschutzmaßnahmen
Im Ergebnis der Vorprüfung ist keine Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBI. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 7. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Dominik Oberhettinger
Referatsleiter
Dominik Oberhettinger
Referatsleiter