Gewerbe- und Handwerksrecht
[11.03.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 7 29-07 Regis-Breitingen
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Enrico Keller zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-07 Regis-Breitingen bestellt.
Der Bezirk 14 7 29-07 Regis-Breitingen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 04552 Borna in den Ortsteilen Blumroda und Thräna, 04565 Regis-Breitingen und Ramsdorf sowie 04575 Neukieritzsch in den Ortsteilen Deutzen, Großzössen und Lobstädt. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Enrico Keller befindet sich: Abtsdorfer Straße 15 in 04552 Borna
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, den 11. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Enrico Keller zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-07 Regis-Breitingen bestellt.
Der Bezirk 14 7 29-07 Regis-Breitingen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 04552 Borna in den Ortsteilen Blumroda und Thräna, 04565 Regis-Breitingen und Ramsdorf sowie 04575 Neukieritzsch in den Ortsteilen Deutzen, Großzössen und Lobstädt. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Enrico Keller befindet sich: Abtsdorfer Straße 15 in 04552 Borna
Sie erreichen ihn unter:
Mobil: | 0160 - 26 88 18 3 |
Email: | schornimanrico@web.de |
Leipzig, den 11. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter