Staatsstraßen
[11.03.2025] [32-0522/1084]
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "S 47 Erneuerung in Seelingstädt"
- Erörterungstermin -
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen zu den Planungen des Vorhabenträgers - Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig - werden im Rahmen des Anhörungsverfahrens in einem Termin erörtert.
1. Der Erörterungstermin findet für die Vertreter der Stadt Trebsen, die Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die privaten Einwender am
Mittwoch, dem 19. März 2025, 10:00 Uhr, im Saal der Sport- und Kulturstätte „Johannes Wiede“, Bahnhofstraße 7, 04687 Trebsen, statt.
2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, wurden vom Erörterungstermin persönlich benachrichtigt.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen als weiterhin aufrechterhalten und fließen im Verfahren als solches in die weitere Bearbeitung ein.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
1. Der Erörterungstermin findet für die Vertreter der Stadt Trebsen, die Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die privaten Einwender am
Mittwoch, dem 19. März 2025, 10:00 Uhr, im Saal der Sport- und Kulturstätte „Johannes Wiede“, Bahnhofstraße 7, 04687 Trebsen, statt.
Der Einlass erfolgt ab 9:30 Uhr.
Die Dauer des Verhandlungstages bestimmt sich nach der Intensität der Sachdiskussion.2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, wurden vom Erörterungstermin persönlich benachrichtigt.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen als weiterhin aufrechterhalten und fließen im Verfahren als solches in die weitere Bearbeitung ein.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.